Gerichtsfall
Swiss Prime Site: Bundesgericht wird über Zürcher Maag-Hallen-Pläne entscheiden
Der Heimatschutz und Nachbarn haben sich erfolgreich gegen den Abriss des nicht denkmalgeschützten Teils der Maag-Hallen gewehrt. Swiss Prime Site will dort einen vierzehnstöckigen Wohnturm samt Kulturhaus bauen.
Der Streit um die Maag-Hallen-Pläne beim Escher-Wyss in Zürich geht in die nächste Runde: Swiss Prime Site hat gegen das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Swiss Prime Site bestätigte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Weiterzug ans Bundesgericht. Als erstes hatte die «Neue Zürcher Zeitung» darüber berichtet.
Im Juli war das Verwaltungsgericht dem Baurekursgericht gefolgt. Mit seinem Urteil liess es die Swiss Prime Site AG abblitzen, die dort ein Hochhaus mit Wohnungen bauen will. Es würden ausreichend konkrete Anhaltspunkte auf eine Schutzwürdigkeit der Maag-Hallen vorliegen.
Die Stadt Zürich hatte der Swiss Prime Site Immobilien AG eine Baubewilligung erteilt, die den Abbruch der beiden Eventhallen Lichthalle Maag und Maag Theater sowie des 1971 erstellten Büroturms genehmigt. Geplant ist ein Hochhaus mit Wohnungen. Die Hamasil-Stiftung rekurrierte mit dem Heimatschutz gegen die Baubewilligung.
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