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Darf der Vermieter die Senkung ablehnen?

Vermieter und Vermieterinnen müssen die Senkung weitergeben – allerdings nur, wenn Mieter diese einfordern. Dies geschieht in der Regel durch ein schriftliches Gesuch, in dem der Vermieter gebeten wird, die Miete anzupassen. Die Senkung muss vom Vermieter allerdings nicht in vollem Umfang weitergegeben werden. Er darf einen Teil der Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen. «Diese Faktoren fallen aktuell allerdings kaum ins Gewicht», sagt Ursina Kubli (45), Leiterin Immobilien Research bei der Zürcher Kantonalbank. Einerseits, weil die letzte Referenzzinssatzerhöhung erst kürzlich erfolgte. Andererseits, weil die Schweiz seit geraumer Zeit eine niedrige Inflationsrate hat.



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