Der Eigenmietwert gleicht diesen Vorteil aus und soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Diese Regelung ist jedoch politisch umstritten. Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer empfinden die Steuer auf den Eigenmietwert als ungerecht, da sie auf ein fiktives Einkommen erhoben wird.
3. Wann wird der Eigenmietwert in der Schweiz abgeschafft?
National- und Ständerat diskutieren bereits seit mehreren Jahren über die Abschaffung des Eigenmietwerts. In der Wintersession 2024 wurde schliesslich beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen. Am 28. September 2025 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Abschaffung ab.
Welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung des Eigenmietwerts für Immobilieneigentümer?
Wird der Eigenmietwert abgeschafft, müssen Sie als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer das fiktive Einkommen aus dem selbst bewohnten Eigenheim nicht mehr versteuern.
Im Gegenzug könnten Sie jedoch künftig keine Hypothekarzinsen und werterhaltenden Renovationen mehr von den Steuern abziehen. Von der Abschaffung profitieren vor allem Eigentümer, die ihre Immobilie weitgehend oder komplett abbezahlt haben. Immobilienbesitzende mit einer hohen Hypothekarschuld hingegen haben kaum bis gar keinen Vorteil durch die Abschaffung des Eigenmietwerts.
4. Wie wird der Eigenmietwert berechnet?
Die Berechnung des Eigenmietwerts ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen entspricht der Eigenmietwert rund 60 bis 70 Prozent des Marktmietwerts.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) veröffentlicht die Berechnungsgrundlage für Ihren Kanton. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige kantonale Steuerbehörde.
