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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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Keine Veränderungen für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Der mietrechtlich relevante hypothekarische Referenzzinssatz verharrt bei 1,25 Prozent. Dies hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitgeteilt.
01.12.2025, 08:0901.12.2025, 09:16
Konkret sank der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz lediglich um 4 Basispunkte auf 1,33 Prozent. Der Zinssatz wird kaufmännisch gerundet und beim Über- beziehungsweise Unterschreiten des Grenzwerts gleich um 25 Basispunkte angepasst. Er bleibt konkret auf dem aktuellen Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Im September war der Referenzzinssatz von 1,50 Prozent auf das jetzige Niveau gesunken. Davor war er im März 2025 auf 1,50 Prozent gesenkt worden, nach zwei Erhöhungen Mitte und Ende 2023. Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken.
Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch, heisst es in der Mitteilung. (dab/awp/sda)
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Keine Veränderungen für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Der mietrechtlich relevante hypothekarische Referenzzinssatz verharrt bei 1,25 Prozent. Dies hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitgeteilt.
01.12.2025, 08:0901.12.2025, 09:16
Konkret sank der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz lediglich um 4 Basispunkte auf 1,33 Prozent. Der Zinssatz wird kaufmännisch gerundet und beim Über- beziehungsweise Unterschreiten des Grenzwerts gleich um 25 Basispunkte angepasst. Er bleibt konkret auf dem aktuellen Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Im September war der Referenzzinssatz von 1,50 Prozent auf das jetzige Niveau gesunken. Davor war er im März 2025 auf 1,50 Prozent gesenkt worden, nach zwei Erhöhungen Mitte und Ende 2023. Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken.
Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch, heisst es in der Mitteilung. (dab/awp/sda)
Quelle: www.watson.ch
