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TEXT:
Wegfall des Eigenmietwert-Regimes belastet laut UBS-Studie Werte von Altbauten
Gemäss der Grossbank belastet die ab 2028 vorgesehene Abschaffung ältere Liegenschaften in der Schweiz, da bei Sanierungen die Unterhaltsabzüge wegfallen.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Unterhaltsabzüge würden laut UBS Altbauten gegenüber Neubauten benachteiligen.
Bild: Christian Beutler/Keystone
Der geplante Wegfall des Eigenmietwert-Regimes dürfte den Wert vieler älterer Wohnliegenschaften in der Schweiz deutlich drücken. Ab 2028 würden mit der Abschaffung auch die Unterhaltsabzüge entfallen, was Altbauten gegenüber Neubauten benachteilige, hielt UBS in einer am Freitag verbreiteten Studie fest.
In der Schweiz dürfte laut Schätzung der UBS-Ökonomen rund ein Drittel der Einfamilienhäuser und des Stockwerkeigentums einen substanziellen Sanierungsbedarf aufweisen. Davon seien besonders Liegenschaften aus den Jahren 1960 bis 1990 betroffen.
Liegenschaften mit schlechter Bausubstanz hätten in den letzten Jahren relativ an Wert eingebüsst, wobei der Abschlag derzeit knapp ein Drittel gegenüber neuwertigen Objekten betrage. Die weitere Entwicklung der Preisdifferenzen hänge stark von der Entwicklung der Baukosten ab. Zuletzt seien dabei vor allem die Renovationskosten in die Höhe geklettert.
Regional seien Liegenschaften in Hochsteuerkantonen mit niedrigen Landwerten am stärksten vom Wegfall der Steuerabzüge und den Folgen auf die Preise betroffen, so UBS weiter. Dort könne der zusätzliche Wertrückgang im Vergleich zu einer neuwertigen Liegenschaft bis zu 10% betragen.
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Wegfall des Eigenmietwert-Regimes belastet laut UBS-Studie Werte von Altbauten
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Die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Unterhaltsabzüge würden laut UBS Altbauten gegenüber Neubauten benachteiligen.
Bild: Christian Beutler/Keystone
Der geplante Wegfall des Eigenmietwert-Regimes dürfte den Wert vieler älterer Wohnliegenschaften in der Schweiz deutlich drücken. Ab 2028 würden mit der Abschaffung auch die Unterhaltsabzüge entfallen, was Altbauten gegenüber Neubauten benachteilige, hielt UBS in einer am Freitag verbreiteten Studie fest.
In der Schweiz dürfte laut Schätzung der UBS-Ökonomen rund ein Drittel der Einfamilienhäuser und des Stockwerkeigentums einen substanziellen Sanierungsbedarf aufweisen. Davon seien besonders Liegenschaften aus den Jahren 1960 bis 1990 betroffen.
Liegenschaften mit schlechter Bausubstanz hätten in den letzten Jahren relativ an Wert eingebüsst, wobei der Abschlag derzeit knapp ein Drittel gegenüber neuwertigen Objekten betrage. Die weitere Entwicklung der Preisdifferenzen hänge stark von der Entwicklung der Baukosten ab. Zuletzt seien dabei vor allem die Renovationskosten in die Höhe geklettert.
Regional seien Liegenschaften in Hochsteuerkantonen mit niedrigen Landwerten am stärksten vom Wegfall der Steuerabzüge und den Folgen auf die Preise betroffen, so UBS weiter. Dort könne der zusätzliche Wertrückgang im Vergleich zu einer neuwertigen Liegenschaft bis zu 10% betragen.
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Quelle: www.fuw.ch
