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leg-se.com


Nichtfinanzielle Konzernerklärung

nach § 315b HGB (Nachhaltigkeitsbericht)

2025

Nichtfinanzielle Konzernerklärung (Nachhaltigkeitsbericht) Allgemeine Angaben

Einführung

Die LEG Immobilien SE, Düsseldorf, und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden “LEG”) zählen zu den größten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Am 31. Dezember 2025 hielt die LEG 172.960 (31. Dezember 2024: 165.510) Wohn- und Gewerbeeinheiten im Bestand. Neben organischen Investitionen konnte die LEG im Berichtsjahr ihr Portfolio auch durch externes Wachstum stärken. Nachdem die LEG bereits im Jahr 2021 eine Minderheits-beteiligung von rund 31 % an der Brack Capital Properties (BCP) erworben hatte, konnten der Transaktionsprozess im Jahresverlauf 2025 abgeschlossen und die BCP-Bestände vollständig integriert werden.

Die LEG verfolgt als integriertes Immobilienunternehmen drei Kernaktivitäten: die Optimierung und Digitalisierung des Kerngeschäfts, den Ausbau der Wertschöpfungskette sowie die Stärkung des Portfolios.

Die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde am 3. März 2026 vom Vorstand der LEG Immobilien SE zur Veröffentlichung genehmigt.

Grundlagen für die Erstellung

DR BP-1: Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Die LEG veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2025 eine nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b und 315c HGB i.V. m. § 289c-e HGB. Sie umfasst die wesentlichen nichtfinanziellen Aspekte, die aufgrund erheblicher Auswirkungen auf die Belange hinsichtlich der HGB-Aspekte Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Menschenrechte sowie ihrer Relevanz für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der LEG im Geschäftsjahr 2025 bestimmt wurden. Diese nichtfinanzielle Konzernerklärung ist in Konformität zur europäischen CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)), unter vollständiger Beachtung der ESRS, erstellt und wird im Folgenden als Nachhaltigkeitsbericht bezeichnet. Die Anfertigung dieses Berichts folgt der Auffassung der EFRAG, dass eine freiwillige vorzeitige Anwendung des ESRS ein Jahr vor dem nach CSRD vorgeschriebenen Zeitpunkt, keinen Einfluss auf die Übergangsfristen (sog. Phase-Ins) hat.

Somit nutzt die LEG die ESRS als Rahmenwerk für einen Nachhaltigkeitsbericht. Die Anwendung der ESRS wird damit begründet, dass diese durch die Europäische Kommission für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten als Berichtsstandard vorgesehen sind.

Die ESRS decken die fünf Aspekte der nichtfinanziellen Erklärung (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozial-belange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) ab.

Der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem des Konzernabschlusses.

Die von der LEG zusammen mit verschiedenen Partnern gegründeten Gemeinschaftsunternehmen dekarbo GmbH, Renowate GmbH und termios GmbH sowie die assoziierten Unternehmen Kommunale Haus und Wohnen GmbH und Beckumer Wohnungsgesellschaft mbH werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die Gemeinschaftsunternehmen werden at-equity bilanziert und als Investment betrachtet und sind Bestandteil der Lieferkette der LEG.

Das Geschäftsmodell der dekarbo ist eine Gesamtlösung zur Installation von Luft-Luft-Wärmepumpen sowie Luft-Wasser-Wärmepumpen. Dekarbo übernimmt hierbei alle notwendigen Schritte, angefangen von der effizienten und digitalen Planung über die Terminabstimmung und Einweisung sowie die standardisierte Installation der Anlage bis hin zum Fernmonitoring und Controlling der installierten Anlagen.

Das Hauptprodukt der termios GmbH ist termios Pro, ein smartes Heizthermostat für den dynamisch adaptiven hydraulischen Abgleich von Heizkörpern in Mehrfamilienhäusern. Das Geschäftsmodell basiert auf der Entwicklung und Vermarktung innovativer digitaler Lösungen für energieeffizientes Heizen in Wohngebäuden.

Das Geschäftsmodell der Renowate GmbH besteht in der seriellen energetischen Sanierung von Bestandsgebäu-den. Sie ist Gesamtlösungsanbieter für den gesamten Sanierungsprozess – von der ersten Bestandsanalyse bis zur schlüsselfertigen Montage.

Diese drei Unternehmen werden im Folgenden auch Green Ventures genannt, da sie zum einen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und zum anderen als eigenständiges Geschäftsmodell positioniert sind.

Zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts sowie der zugrunde liegenden Wesentlichkeitsanalyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten berücksichtigt. Eine Beschreibung der Wertschöpfungsketten ist unter SBM-1 zu finden. Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen auszulassen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, macht die LEG nicht Gebrauch.

DR BP-2: Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Die von der LEG definierten Zeithorizonte wurden innerhalb des Berichtzeitraums angepasst und entsprechen nun den Vorgaben in ESRS 1 Abschnitt 6.4:

  • Kurzfristiger Zeithorizont: Entspricht dem Berichtszeitraum (01. Januar – 31. Dezember 2025) der LEG

  • Mittelfristiger Zeithorizont: Entspricht einem Zeitraum vom Ende des Berichtzeitraums bis fünf Jahre (01. Januar 2026 – 31. Dezember 2030)

  • Langfristiger Zeithorizont: Entspricht einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren

Insofern möglich, basiert die Berichterstattung der LEG auf den aktuell zur Verfügung stehenden Ist-Daten. Innerhalb der identifizierten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten müssen jedoch auch Schätzwerte verwendet werden. Hierbei handelt es sich um Schätzungen in Bezug auf den Stromverbrauch der Mieter in der nachgelagerten Wertschöpfungskette “Vermietung und Verpachtung”, die im Folgenden näher erläutert werden. Im Bereich der Scope 3-Emissionen werden die Emissionen aus der Vorkette Wärme (Scope 3.3) sowie die Emissionen aus dem Haushaltsstrom der Mieter (Scope 3.13) betrachtet. Diese Emissionen machen rund 77 % der gesamten Scope 3-Emissionen aus, sodass die übrigen Scope 3-Kategorien als unwesentlich betrachtet werden. Die Scope 3.13-Emissionen wurden geschätzt, da konkrete Verbräuche aufgrund der direkten Abrechnung des Haushaltsstroms zwischen Stromversorger und Mietern unbekannt sind. Die Mitteilung der Stromverbräuche der Mieter an die LEG erfolgt nur auf freiwilliger Basis und wird derzeit nicht abgefragt. Daher bezieht sich die LEG bei der Berechnung des Haushaltsstroms auf den veröffentlichten Stromspiegel für Deutschland. Hierbei wird auf Basis der Personenanzahl je Wohneinheit, geschätzt anhand der Wohnfläche, ein durchschnittlicher Stromverbrauch berechnet.

Außerdem unterliegen weitere Werte Ergebnisunsicherheiten durch Schätzungen. Die Energieverbräuche und THG-Emissionen für Scope 1, 2 und 3 im Jahr 2025 sind mit Messunsicherheiten behaftet. Die Energieverbräuche für das Geschäftsjahr 2025 zu Scope 1 und 2 und die daraus resultierenden Emissionen wurden geschätzt, da die konkreten Verbräuche zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vorliegen. Aus diesem Grund werden die Vorjahresverbräuche herangezogen und um Portfolioveränderungen und mittels Klimafaktor des Deutschen Wet-terdienstes (DWD) auf das Berichtsjahr bereinigt. Diese Bereinigung ist notwendig, um die Witterungsbedingungen für das Berichtsjahr 2025 abzubilden. Zudem werden die Treibhausgas (THG)-Einsparungen aus bereits durchgeführten Dekarbonisierungsmaßnahmen, die im Kapitel zu E1-1 näher beschrieben werden, in der Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt. Die CO2-Bilanz bildet zudem eine wesentliche Grundlage für das langfristige Vergütungsziel des Vorstands (Long-term Incentive (LTI)). Da die Energieverbräuche für das Berichtsjahr zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vorliegen, liegen den Scope 3.3-Emissionen ebenfalls geschätzte bzw. hochgerechnete Werte zugrunde.

Um die Datengenauigkeit zu erhöhen, werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt: Zum Beispiel werden sukzessive fernauslesbare Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler in den Objekten eingesetzt, um zum Be-richtszeitpunkt die Verbräuche für Scope 1, 2 und 3.3 für das Berichtsjahr vorliegen zu haben.

Die Scope 1-, 2- und 3-Emissionen werden außerdem basierend auf den Emissionsfaktoren des Umweltbundes-amts ermittelt. Da dieser Prozess deutschlandweit nicht standardisiert ist, kann es durch die Verwendung von Emissionsfaktoren zu Abweichungen kommen.

Die für das Berichtsjahr geschätzten und entsprechend ausgewiesenen Werte für Scope 1 und 2 werden im Folgejahr durch die tatsächlichen Werte ersetzt. Die Abweichung dieser geschätzten Verbräuche zu den tatsächlichen Energieverbräuchen lag im Jahr 2024 bei 2,09 %; die der Emissionen bei -0,35 %.

Des Weiteren werden auch im S1-Teil Schätzwerte für die Berechnung des Gender Pay Gaps verwendet. So werden die Produktivstunden der Mitarbeiter, welche keiner Arbeitszeiterfassung unterliegen (u.a. TSP oder Führungskräfte der LEG), auf Basis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ermittelt. Für Mitarbeiter, die einer Arbeitszeiterfassung unterliegen, stehen für die Produktivstunden entsprechend Ist-Werte zur Verfügung. Die Produktivstunden der BCP-Mitarbeiter wurden auf Basis des individuellen Beschäftigungsgrades mit den Produktivstunden eines LEG-Tarifangestellten kalkuliert.

Im Vergleich zum vorangegangenen Bericht hat sich außerdem eine Änderung bei der Erstellung der CO₂-Bilanz ergeben. Diese wurde in den Jahren 2024 und 2025 durch Automatisierungsprozesse optimiert. Dies betrifft vor allem den größten Teil – die Portfolioemissionen (Raumwärme- und Warmwasserbereitung in vermieteten Objekten). Durch den Wechsel zu einer relationalen Datenbank wird eine höhere Datenqualität realisiert, da keine manuellen Datenabzüge mehr durchgeführt, sondern die Daten direkt im Konzern-Datawarehouse über codierte Logik in Relation gebracht werden. Die Abweichung zur vorherigen Bilanzierungslogik liegt im Vergleich zur bis dahin bestehenden Ist-Bilanz 2023 lediglich bei -0,23 %. Als Referenzwert wurden die ermittelten Verbräuche und Emissionen der CO2-Bilanz 2023 genutzt, da diese zum Zeitpunkt der Entwicklung des Tools die aktuellsten Ist-Werte abbildeten und somit eine korrekte Programmierung der datenbankbasierten CO2-Bilanz sichergestellt werden konnte.

Die Offenlegung der Datenpunkte DR S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie DR S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben entfällt im Berichtszeitraum aufgrund der Anwendung des Delegierten Rechtsakts (EU) 2025/1416 zur Änderung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) (“Quick-Fix”).

Im Berichtsjahr 2024 hat die LEG erstmalig über die Fälle von Korruption oder Bestechung gemäß den Vorgaben der ESRS berichtet. Durch einen Fehler im Hinblick auf die Definition für “bestätigte Fälle” ergab sich eine Korrektur der Angaben zu “Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung” und “Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden”. Weitere Informationen und den angepassten Vorjahreswert sind Kapitel ESRS G1: Unternehmenspolitik im Abschnitt DR G1-4: Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle zu entnehmen.

In diesem Nachhaltigkeitsbericht werden außerdem die Angabepflichten der EU-Taxonomieverordnung erfüllt. Die Erstellung der THG-Bilanz entspricht den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols (GHG). Die Einteilung der physischen und transitorischen Risiken erfolgt auf Basis des TCFD-Rahmenwerks.

Informationen, die mittels Verweis aufgenommen wurden, sind in der nachfolgenden Liste angegeben:

Verweise in andere Berichtsteile


Angabepflicht nach ESRS 2 Verweis im Lagebericht

Informationen zu Qualifikationen und Erfahrungen des Aufsichtsrats (ESRS 2 GOV-1, Abs. 20c)

Informationen zu Merkmalen der Beschäftigten des Unternehmens (ESRS S1-6, 50f)

Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

Wirtschaftsbericht, Abs. Mitarbeiter

Governance

DR GOV-1: Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der Vorstand der LEG SE besteht aus drei geschäftsführenden Mitgliedern, die die operative Leitung des Unternehmens verantworten. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen und dient als Kontrollorgan.

In der LEG bestehen bei den einschlägigen, personalhaltenden Tochtergesellschaften gewählte Mitbestimmungs-gremien, darunter Konzern-, Gesamt-, Regional- und Spartenbetriebsräte sowie ein Wirtschaftsausschuss. Im Aufsichtsrat der LEG SE sind keine Arbeitnehmervertreter vertreten, jedoch gibt es einen mitbestimmten Aufsichtsrat bei der LEG Wohnen GmbH. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die entsprechenden notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit (s. Bericht des Aufsichtsrats). Die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) werden gemäß Entsprechenserklärung 2025 und Erklärung zur Unternehmensführung (EzU) vollumfänglich erfüllt.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die Fortschreibung der ESG-Strategie und die Implementierung des THG-Monitorings intensiv in einem eigenen ESG-Ausschuss begleitet. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die aus dem Dekarbonisierungspfad abgeleitete THG-Reduktion im Bestand zu monitoren und die Markt-fähigkeit der THG-Reduktionsmaßnahmen zu bewerten. Die Aufgaben, die der ESG-Ausschuss bisher mit Blick auf das THG-Monitoring wahrgenommen hat, hat der Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2025 auf den Risiko- und Prüfungsausschuss übergeleitet. Die LEG hat im Geschäftsjahr 2025 die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 veröffentlicht. Die Mitglieder des Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschusses verfügen nach Ansicht des Vorstands über angemessene Erfahrungen und Kenntnisse der ESG-Thematik.

Die Aufteilung des Vorstands und die des Aufsichtsrats nach Geschlecht stellt sich wie folgt dar:

Aufteilung Vorstand und Aufsichtsrat

Geschlecht

Anteil in %

Aufsichtsrat

Männlich

67%

Weiblich

33%

Vorstand

Männlich

67%

Weiblich

33%

Es gibt keine Veränderung in der Aufteilung im Vergleich zum Vorjahr.

Der Aufsichtsrat der LEG SE hat in seiner Sitzung am 5. November 2024 gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen die Beschlüsse zur Festlegung der Frauenquote (jeweils 33 %) im Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt und bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. 100 % der Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig im Sinne des DCGK.

Die LEG verfügt über ein konzernweites Risikomanagementsystem (RMS), welches durch das IT-Tool Risk2Chance (R2C) unterstützt wird. Das Risikomanagement der LEG dient der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von unternehmerischen Risiken sowie deren Überwachung. Hauptziel des Risikomanagements ist es, die identifizierten Risiken zu vermeiden, zu mindern (z.B. durch entsprechende Gegenmaßnahmen), auf andere zu übertragen (z.B. auf Versicherungen), finanzielle Vorsorge zu treffen (z.B. durch Rückstellungen) oder den Risiken bewusst gegenzusteuern. Für den Planungszeitraum monetär bewertete Nach-haltigkeitsrisiken werden im Rahmen der vierteljährlichen Risikoinventur gemeinsam mit den übrigen Risiken erfasst und im Risikoinventurbericht dargestellt sowie dem Vorstand präsentiert. Somit übernimmt der gesamte Vorstand die Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkung, Risiken und Chancen und informiert regelmäßig den Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss.

Ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements ist das konzernweite Risikofrüherkennungssystem (RFS), welches nach dem IDW-Prüfungsstandard 340 n. F. ausgerichtet ist. Nach § 91 Abs. 2 AktG ist “der Vorstand einer Aktiengesellschaft verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden”. Das RFS der LEG wurde im Rahmen der Abschlussprüfung hinsichtlich der aktienrechtlichen Anforderungen geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines RFS in geeigneter Form getroffen hat und dass das RFS geeignet ist, Entwicklungen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus wird das gesamte Risikomanagement im Dreijah-resrhythmus durch die interne Revision der LEG geprüft (in der Regel mit Unterstützung einer extern beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).

Zusätzlich zum Risikomanagement ist ein internes Kontrollsystem (IKS) etabliert. Dies umfasst seit dem Geschäftsjahr 2025 auch Kontrollen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsbericht. Diese Kontrollen sind derzeit noch im Prozess der Implementierung und befinden sich aufgrund der erstmaligen Durchführung im “Test of Implementation”. Das Verfahren für Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen basiert auf der unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstrategie 2030, die als strategischer Rahmen für die Identifikation, Bewertung und Steuerung nachhaltig-keitsbezogener Themen dient. Dabei werden die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umwelt (u.a. Dekarbonisierung), Soziales (u.a. in Bezug auf Mitarbeiter und Kunden) und Unternehmensführung (u.a. in Bezug auf Compliance) integriert und umgesetzt. Die jeweiligen Themen werden durch die Fachbereiche operativ umgesetzt und gemonitort. Weitere Kontrollen für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sind derzeit nicht implementiert.

Der Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrates wird von Vorstand und der Revision zweimal pro Jahr, sowie bei Bedarf, über aktuelle Entwicklungen und Prüfungen der Revision informiert. Ebenso wird dem Ri-siko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss die jährliche Prüfungsplanung der Revision vorgestellt. Über die Risikolage der LEG-Gruppe wird vierteljährlich durch den Vorstand im Rahmen der Risikoinventur und jährlich über die Einhaltung der IKS-Regelungen informiert. Bei Bedarf erfolgen zeitnahe Berichte an den Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss.

Über die Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wird der Vorstand sowie der Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss vierteljährlich informiert. Dabei werden die Ergebnisse der Risikoinventur innerhalb

Erstelle 3–5 stichpunktartige Kernaussagen (je max. 15 Wörter) mit Fokus auf wirtschaftliche oder finanzielle Aspekte.
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leg-se.com


Nichtfinanzielle Konzernerklärung

nach § 315b HGB (Nachhaltigkeitsbericht)

2025

Nichtfinanzielle Konzernerklärung (Nachhaltigkeitsbericht) Allgemeine Angaben

Einführung

Die LEG Immobilien SE, Düsseldorf, und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden “LEG”) zählen zu den größten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Am 31. Dezember 2025 hielt die LEG 172.960 (31. Dezember 2024: 165.510) Wohn- und Gewerbeeinheiten im Bestand. Neben organischen Investitionen konnte die LEG im Berichtsjahr ihr Portfolio auch durch externes Wachstum stärken. Nachdem die LEG bereits im Jahr 2021 eine Minderheits-beteiligung von rund 31 % an der Brack Capital Properties (BCP) erworben hatte, konnten der Transaktionsprozess im Jahresverlauf 2025 abgeschlossen und die BCP-Bestände vollständig integriert werden.

Die LEG verfolgt als integriertes Immobilienunternehmen drei Kernaktivitäten: die Optimierung und Digitalisierung des Kerngeschäfts, den Ausbau der Wertschöpfungskette sowie die Stärkung des Portfolios.

Die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde am 3. März 2026 vom Vorstand der LEG Immobilien SE zur Veröffentlichung genehmigt.

Grundlagen für die Erstellung

DR BP-1: Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Die LEG veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2025 eine nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b und 315c HGB i.V. m. § 289c-e HGB. Sie umfasst die wesentlichen nichtfinanziellen Aspekte, die aufgrund erheblicher Auswirkungen auf die Belange hinsichtlich der HGB-Aspekte Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Menschenrechte sowie ihrer Relevanz für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der LEG im Geschäftsjahr 2025 bestimmt wurden. Diese nichtfinanzielle Konzernerklärung ist in Konformität zur europäischen CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)), unter vollständiger Beachtung der ESRS, erstellt und wird im Folgenden als Nachhaltigkeitsbericht bezeichnet. Die Anfertigung dieses Berichts folgt der Auffassung der EFRAG, dass eine freiwillige vorzeitige Anwendung des ESRS ein Jahr vor dem nach CSRD vorgeschriebenen Zeitpunkt, keinen Einfluss auf die Übergangsfristen (sog. Phase-Ins) hat.

Somit nutzt die LEG die ESRS als Rahmenwerk für einen Nachhaltigkeitsbericht. Die Anwendung der ESRS wird damit begründet, dass diese durch die Europäische Kommission für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten als Berichtsstandard vorgesehen sind.

Die ESRS decken die fünf Aspekte der nichtfinanziellen Erklärung (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozial-belange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) ab.

Der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht dem des Konzernabschlusses.

Die von der LEG zusammen mit verschiedenen Partnern gegründeten Gemeinschaftsunternehmen dekarbo GmbH, Renowate GmbH und termios GmbH sowie die assoziierten Unternehmen Kommunale Haus und Wohnen GmbH und Beckumer Wohnungsgesellschaft mbH werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die Gemeinschaftsunternehmen werden at-equity bilanziert und als Investment betrachtet und sind Bestandteil der Lieferkette der LEG.

Das Geschäftsmodell der dekarbo ist eine Gesamtlösung zur Installation von Luft-Luft-Wärmepumpen sowie Luft-Wasser-Wärmepumpen. Dekarbo übernimmt hierbei alle notwendigen Schritte, angefangen von der effizienten und digitalen Planung über die Terminabstimmung und Einweisung sowie die standardisierte Installation der Anlage bis hin zum Fernmonitoring und Controlling der installierten Anlagen.

Das Hauptprodukt der termios GmbH ist termios Pro, ein smartes Heizthermostat für den dynamisch adaptiven hydraulischen Abgleich von Heizkörpern in Mehrfamilienhäusern. Das Geschäftsmodell basiert auf der Entwicklung und Vermarktung innovativer digitaler Lösungen für energieeffizientes Heizen in Wohngebäuden.

Das Geschäftsmodell der Renowate GmbH besteht in der seriellen energetischen Sanierung von Bestandsgebäu-den. Sie ist Gesamtlösungsanbieter für den gesamten Sanierungsprozess – von der ersten Bestandsanalyse bis zur schlüsselfertigen Montage.

Diese drei Unternehmen werden im Folgenden auch Green Ventures genannt, da sie zum einen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und zum anderen als eigenständiges Geschäftsmodell positioniert sind.

Zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts sowie der zugrunde liegenden Wesentlichkeitsanalyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten berücksichtigt. Eine Beschreibung der Wertschöpfungsketten ist unter SBM-1 zu finden. Von der Möglichkeit, bestimmte Informationen auszulassen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, macht die LEG nicht Gebrauch.

DR BP-2: Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Die von der LEG definierten Zeithorizonte wurden innerhalb des Berichtzeitraums angepasst und entsprechen nun den Vorgaben in ESRS 1 Abschnitt 6.4:

  • Kurzfristiger Zeithorizont: Entspricht dem Berichtszeitraum (01. Januar – 31. Dezember 2025) der LEG

  • Mittelfristiger Zeithorizont: Entspricht einem Zeitraum vom Ende des Berichtzeitraums bis fünf Jahre (01. Januar 2026 – 31. Dezember 2030)

  • Langfristiger Zeithorizont: Entspricht einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren

Insofern möglich, basiert die Berichterstattung der LEG auf den aktuell zur Verfügung stehenden Ist-Daten. Innerhalb der identifizierten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten müssen jedoch auch Schätzwerte verwendet werden. Hierbei handelt es sich um Schätzungen in Bezug auf den Stromverbrauch der Mieter in der nachgelagerten Wertschöpfungskette “Vermietung und Verpachtung”, die im Folgenden näher erläutert werden. Im Bereich der Scope 3-Emissionen werden die Emissionen aus der Vorkette Wärme (Scope 3.3) sowie die Emissionen aus dem Haushaltsstrom der Mieter (Scope 3.13) betrachtet. Diese Emissionen machen rund 77 % der gesamten Scope 3-Emissionen aus, sodass die übrigen Scope 3-Kategorien als unwesentlich betrachtet werden. Die Scope 3.13-Emissionen wurden geschätzt, da konkrete Verbräuche aufgrund der direkten Abrechnung des Haushaltsstroms zwischen Stromversorger und Mietern unbekannt sind. Die Mitteilung der Stromverbräuche der Mieter an die LEG erfolgt nur auf freiwilliger Basis und wird derzeit nicht abgefragt. Daher bezieht sich die LEG bei der Berechnung des Haushaltsstroms auf den veröffentlichten Stromspiegel für Deutschland. Hierbei wird auf Basis der Personenanzahl je Wohneinheit, geschätzt anhand der Wohnfläche, ein durchschnittlicher Stromverbrauch berechnet.

Außerdem unterliegen weitere Werte Ergebnisunsicherheiten durch Schätzungen. Die Energieverbräuche und THG-Emissionen für Scope 1, 2 und 3 im Jahr 2025 sind mit Messunsicherheiten behaftet. Die Energieverbräuche für das Geschäftsjahr 2025 zu Scope 1 und 2 und die daraus resultierenden Emissionen wurden geschätzt, da die konkreten Verbräuche zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vorliegen. Aus diesem Grund werden die Vorjahresverbräuche herangezogen und um Portfolioveränderungen und mittels Klimafaktor des Deutschen Wet-terdienstes (DWD) auf das Berichtsjahr bereinigt. Diese Bereinigung ist notwendig, um die Witterungsbedingungen für das Berichtsjahr 2025 abzubilden. Zudem werden die Treibhausgas (THG)-Einsparungen aus bereits durchgeführten Dekarbonisierungsmaßnahmen, die im Kapitel zu E1-1 näher beschrieben werden, in der Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt. Die CO2-Bilanz bildet zudem eine wesentliche Grundlage für das langfristige Vergütungsziel des Vorstands (Long-term Incentive (LTI)). Da die Energieverbräuche für das Berichtsjahr zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vorliegen, liegen den Scope 3.3-Emissionen ebenfalls geschätzte bzw. hochgerechnete Werte zugrunde.

Um die Datengenauigkeit zu erhöhen, werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt: Zum Beispiel werden sukzessive fernauslesbare Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler in den Objekten eingesetzt, um zum Be-richtszeitpunkt die Verbräuche für Scope 1, 2 und 3.3 für das Berichtsjahr vorliegen zu haben.

Die Scope 1-, 2- und 3-Emissionen werden außerdem basierend auf den Emissionsfaktoren des Umweltbundes-amts ermittelt. Da dieser Prozess deutschlandweit nicht standardisiert ist, kann es durch die Verwendung von Emissionsfaktoren zu Abweichungen kommen.

Die für das Berichtsjahr geschätzten und entsprechend ausgewiesenen Werte für Scope 1 und 2 werden im Folgejahr durch die tatsächlichen Werte ersetzt. Die Abweichung dieser geschätzten Verbräuche zu den tatsächlichen Energieverbräuchen lag im Jahr 2024 bei 2,09 %; die der Emissionen bei -0,35 %.

Des Weiteren werden auch im S1-Teil Schätzwerte für die Berechnung des Gender Pay Gaps verwendet. So werden die Produktivstunden der Mitarbeiter, welche keiner Arbeitszeiterfassung unterliegen (u.a. TSP oder Führungskräfte der LEG), auf Basis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ermittelt. Für Mitarbeiter, die einer Arbeitszeiterfassung unterliegen, stehen für die Produktivstunden entsprechend Ist-Werte zur Verfügung. Die Produktivstunden der BCP-Mitarbeiter wurden auf Basis des individuellen Beschäftigungsgrades mit den Produktivstunden eines LEG-Tarifangestellten kalkuliert.

Im Vergleich zum vorangegangenen Bericht hat sich außerdem eine Änderung bei der Erstellung der CO₂-Bilanz ergeben. Diese wurde in den Jahren 2024 und 2025 durch Automatisierungsprozesse optimiert. Dies betrifft vor allem den größten Teil – die Portfolioemissionen (Raumwärme- und Warmwasserbereitung in vermieteten Objekten). Durch den Wechsel zu einer relationalen Datenbank wird eine höhere Datenqualität realisiert, da keine manuellen Datenabzüge mehr durchgeführt, sondern die Daten direkt im Konzern-Datawarehouse über codierte Logik in Relation gebracht werden. Die Abweichung zur vorherigen Bilanzierungslogik liegt im Vergleich zur bis dahin bestehenden Ist-Bilanz 2023 lediglich bei -0,23 %. Als Referenzwert wurden die ermittelten Verbräuche und Emissionen der CO2-Bilanz 2023 genutzt, da diese zum Zeitpunkt der Entwicklung des Tools die aktuellsten Ist-Werte abbildeten und somit eine korrekte Programmierung der datenbankbasierten CO2-Bilanz sichergestellt werden konnte.

Die Offenlegung der Datenpunkte DR S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie DR S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben entfällt im Berichtszeitraum aufgrund der Anwendung des Delegierten Rechtsakts (EU) 2025/1416 zur Änderung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) (“Quick-Fix”).

Im Berichtsjahr 2024 hat die LEG erstmalig über die Fälle von Korruption oder Bestechung gemäß den Vorgaben der ESRS berichtet. Durch einen Fehler im Hinblick auf die Definition für “bestätigte Fälle” ergab sich eine Korrektur der Angaben zu “Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung” und “Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden”. Weitere Informationen und den angepassten Vorjahreswert sind Kapitel ESRS G1: Unternehmenspolitik im Abschnitt DR G1-4: Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle zu entnehmen.

In diesem Nachhaltigkeitsbericht werden außerdem die Angabepflichten der EU-Taxonomieverordnung erfüllt. Die Erstellung der THG-Bilanz entspricht den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols (GHG). Die Einteilung der physischen und transitorischen Risiken erfolgt auf Basis des TCFD-Rahmenwerks.

Informationen, die mittels Verweis aufgenommen wurden, sind in der nachfolgenden Liste angegeben:

Verweise in andere Berichtsteile


Angabepflicht nach ESRS 2 Verweis im Lagebericht

Informationen zu Qualifikationen und Erfahrungen des Aufsichtsrats (ESRS 2 GOV-1, Abs. 20c)

Informationen zu Merkmalen der Beschäftigten des Unternehmens (ESRS S1-6, 50f)

Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

Wirtschaftsbericht, Abs. Mitarbeiter

Governance

DR GOV-1: Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der Vorstand der LEG SE besteht aus drei geschäftsführenden Mitgliedern, die die operative Leitung des Unternehmens verantworten. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen und dient als Kontrollorgan.

In der LEG bestehen bei den einschlägigen, personalhaltenden Tochtergesellschaften gewählte Mitbestimmungs-gremien, darunter Konzern-, Gesamt-, Regional- und Spartenbetriebsräte sowie ein Wirtschaftsausschuss. Im Aufsichtsrat der LEG SE sind keine Arbeitnehmervertreter vertreten, jedoch gibt es einen mitbestimmten Aufsichtsrat bei der LEG Wohnen GmbH. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über die entsprechenden notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit (s. Bericht des Aufsichtsrats). Die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) werden gemäß Entsprechenserklärung 2025 und Erklärung zur Unternehmensführung (EzU) vollumfänglich erfüllt.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die Fortschreibung der ESG-Strategie und die Implementierung des THG-Monitorings intensiv in einem eigenen ESG-Ausschuss begleitet. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die aus dem Dekarbonisierungspfad abgeleitete THG-Reduktion im Bestand zu monitoren und die Markt-fähigkeit der THG-Reduktionsmaßnahmen zu bewerten. Die Aufgaben, die der ESG-Ausschuss bisher mit Blick auf das THG-Monitoring wahrgenommen hat, hat der Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2025 auf den Risiko- und Prüfungsausschuss übergeleitet. Die LEG hat im Geschäftsjahr 2025 die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 veröffentlicht. Die Mitglieder des Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschusses verfügen nach Ansicht des Vorstands über angemessene Erfahrungen und Kenntnisse der ESG-Thematik.

Die Aufteilung des Vorstands und die des Aufsichtsrats nach Geschlecht stellt sich wie folgt dar:

Aufteilung Vorstand und Aufsichtsrat

Geschlecht

Anteil in %

Aufsichtsrat

Männlich

67%

Weiblich

33%

Vorstand

Männlich

67%

Weiblich

33%

Es gibt keine Veränderung in der Aufteilung im Vergleich zum Vorjahr.

Der Aufsichtsrat der LEG SE hat in seiner Sitzung am 5. November 2024 gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen die Beschlüsse zur Festlegung der Frauenquote (jeweils 33 %) im Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt und bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. 100 % der Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig im Sinne des DCGK.

Die LEG verfügt über ein konzernweites Risikomanagementsystem (RMS), welches durch das IT-Tool Risk2Chance (R2C) unterstützt wird. Das Risikomanagement der LEG dient der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von unternehmerischen Risiken sowie deren Überwachung. Hauptziel des Risikomanagements ist es, die identifizierten Risiken zu vermeiden, zu mindern (z.B. durch entsprechende Gegenmaßnahmen), auf andere zu übertragen (z.B. auf Versicherungen), finanzielle Vorsorge zu treffen (z.B. durch Rückstellungen) oder den Risiken bewusst gegenzusteuern. Für den Planungszeitraum monetär bewertete Nach-haltigkeitsrisiken werden im Rahmen der vierteljährlichen Risikoinventur gemeinsam mit den übrigen Risiken erfasst und im Risikoinventurbericht dargestellt sowie dem Vorstand präsentiert. Somit übernimmt der gesamte Vorstand die Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkung, Risiken und Chancen und informiert regelmäßig den Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss.

Ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements ist das konzernweite Risikofrüherkennungssystem (RFS), welches nach dem IDW-Prüfungsstandard 340 n. F. ausgerichtet ist. Nach § 91 Abs. 2 AktG ist “der Vorstand einer Aktiengesellschaft verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden”. Das RFS der LEG wurde im Rahmen der Abschlussprüfung hinsichtlich der aktienrechtlichen Anforderungen geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines RFS in geeigneter Form getroffen hat und dass das RFS geeignet ist, Entwicklungen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus wird das gesamte Risikomanagement im Dreijah-resrhythmus durch die interne Revision der LEG geprüft (in der Regel mit Unterstützung einer extern beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).

Zusätzlich zum Risikomanagement ist ein internes Kontrollsystem (IKS) etabliert. Dies umfasst seit dem Geschäftsjahr 2025 auch Kontrollen in Bezug auf den Nachhaltigkeitsbericht. Diese Kontrollen sind derzeit noch im Prozess der Implementierung und befinden sich aufgrund der erstmaligen Durchführung im “Test of Implementation”. Das Verfahren für Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen basiert auf der unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstrategie 2030, die als strategischer Rahmen für die Identifikation, Bewertung und Steuerung nachhaltig-keitsbezogener Themen dient. Dabei werden die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umwelt (u.a. Dekarbonisierung), Soziales (u.a. in Bezug auf Mitarbeiter und Kunden) und Unternehmensführung (u.a. in Bezug auf Compliance) integriert und umgesetzt. Die jeweiligen Themen werden durch die Fachbereiche operativ umgesetzt und gemonitort. Weitere Kontrollen für das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sind derzeit nicht implementiert.

Der Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrates wird von Vorstand und der Revision zweimal pro Jahr, sowie bei Bedarf, über aktuelle Entwicklungen und Prüfungen der Revision informiert. Ebenso wird dem Ri-siko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss die jährliche Prüfungsplanung der Revision vorgestellt. Über die Risikolage der LEG-Gruppe wird vierteljährlich durch den Vorstand im Rahmen der Risikoinventur und jährlich über die Einhaltung der IKS-Regelungen informiert. Bei Bedarf erfolgen zeitnahe Berichte an den Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss.

Über die Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wird der Vorstand sowie der Risiko-, Prüfungs- und ESG-Ausschuss vierteljährlich informiert. Dabei werden die Ergebnisse der Risikoinventur innerhalb

Quelle: ch.marketscreener.com