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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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E
inladung

zur ordentlichen

Hauptversammlung am 8. Mai 2026

  1. Tagesordnung

    TOP 1

    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

    Die genannten Unterlagen sind seit der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

    https://www.sedlmayr-ag.de/investor-relations/

    unter der Rubrik “Hauptversammlung” und “Ein-ladung & Vorlagen an die Aktionäre” zugänglich. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen.

    TOP 2

    Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2024/2025 in Höhe von 27.235.120,81 € eine Dividende von 29,00 € je dividendenbe-rechtigte Stückaktie auszuschütten – insgesamt 21.294.497,00 € – und den Restbetrag in Höhe von 5.940.623,81 € auf neue Rechnung vorzutragen.

    TOP 3

    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

    TOP 4

    Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

    TOP 5

    Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss-prüfers und vorsorgliche Wahl des Prüfers für eine etwaige Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

    1. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt.

    2. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate Sustainability Reporting Di-rective (“CSRD”; Richtlinie (EU) 2022/2464) in deutsches Recht (“CSRD-Umsetzungsge-setz”) zum Prüfer einer etwaigen Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026 bestellt. Die Bestellung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die Gesellschaft einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbe-richt für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu erstellen und extern prüfen zu lassen hat und die Bestellung des Prüfers der (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026 der Gesellschaft einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt.

    HA UPTVERSAMML UNG 2 0 26

    2

    EINLADUNG

    SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AG MÜNCHEN


    WERTPAPIER-KENNNUMMER 722400


    ISIN DE0007224008


    EINDEUTIGE KENNUNG DES EREIGNISSES: 37C60F96BEEBF011B55096C6C2A55906

    Einladung zur ordentlichen

    Hauptversammlung

    Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, dem 8. Mai 2026, um 10.00 Uhr (MESZ)


    im Festsaal des Löwenbräukellers,


    Nymphenburger Straße 2


    in 80335 München


    stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Der Vorstand hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27. Februar 2026 ein Statusverfahren nach § 97 ff. AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eingeleitet. Eine Nachfrage beim zuständigen Landgericht München I unmittelbar vor Einreichung dieser Hauptversammlungseinladung zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat mit Blick auf die verzögerte Bearbeitung des dortigen Posteingangs keine hinreichende Sicherheit ergeben, ob innerhalb der Anrufungsfrist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung Antragsberechtigte im Sinne von § 98 Abs. 2 AktG das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht angerufen haben. Die Anrufungsfrist ist am 27. März 2026 um 24.00 Uhr abgelaufen. Es kann daher in dieser Hauptversammlungseinladung noch nicht abschließend festgestellt werden, dass sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den in der Bekanntmachung des Vorstandes angegebenen gesetzlichen Vorschriften zusammensetzt (d. h. vier Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt und zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder können nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 der Satzung entsandt werden). Falls keine fristgemäße Anrufung des Gerichts erfolgt, tritt § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung, wonach ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates von den Arbeitnehmern gewählt wird, mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung der Gesellschaft, die nach Ablauf der Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf dieser Frist, außer Kraft (§ 97 Abs. 2 Satz 2 AktG). Gleichzeitig erlischt das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder (§ 97 Abs. 2 Sat 3 AktG). In diesem Fall ist eine Anpassung von

§ 9 Abs. 1 der Satzung erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen, wobei diese Beschlussfassung nur in dem Fall erfolgen soll, dass im Anschluss an die Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger am 27. Februar 2026 keine fristgemäße Anrufung des zuständigen Gerichts im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 AktG erfolgt:

§ 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird gestrichen. Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 2, der bisherige Satz 4 wird zu Satz 3.

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Aufgrund der in der Vorbemerkung zu Tagesordnungspunkt 6 geschilderten Umstände kann eine Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich sein. Falls keine fristgemäße Anrufung des Gerichts erfolgt, setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und

§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, wobei nach § 9 Abs. 4 der Satzung die Inhaber der auf den Namen lautenden Aktien Nr. 2479 und 2480 das Recht haben, insgesamt ein Drittel der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden und insoweit Ersatzmitglieder zu benennen, und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen, wobei diese Beschlussfassung nur in dem Fall erfolgen soll, dass im Anschluss an die Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger am

27. Februar 2026 keine fristgemäße Anrufung des zuständigen Gerichts im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 AktG erfolgt:

  1. Herr Bernhard Soltmann, wohnhaft in München, Diplom-Kaufmann, geschäftsführender Gesellschafter der Denning Ventures GmbH, München, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

  2. Herr Maximilian Soltmann, wohnhaft in München, geschäftsführender Gesellschafter der urbanform Projektentwicklungs GmbH, München, und Mitglied des Verwaltungsrats der Moll GmbH & Co. KG, München, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

  3. Frau Karola Teuber-Derya, wohnhaft in Germe-ring, kaufmännische Angestellte der Sedlmayr Grund und Immobilien AG, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am

    8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

  4. Herr Christian Prechtl, wohnhaft in München, technischer Angestellter der Sedlmayr Grund und Immobilien AG im Bereich Property Management, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben versichert, dass sie im Fall ihrer Wahl den zu erwartenden Zeitaufwand für das jeweilige Auf-sichtsratsmandat aufbringen können.

  1. Sonstiges

    1. Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitz-nachweises, etwaige Vollmachts-nachweise und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

      Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteils-besitznachweises und den Nachweis einer etwaigen Bevollmächtigung geben wir folgende Adresse an:

      Sedlmayr Grund und Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München

      MAIL:

      anmeldestelle@computershare.de

      Die Anmeldung kann auch über Intermediäre im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX)

      übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

      Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

      Sedlmayr Grund und Immobilien AG – Investor Relations –

      Marsstraße 46-48

      80335 München

      MAIL:

      investor.relations@sedlmayr-ag.de

    2. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von Aktionären

      Nach § 121 Abs. 3 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien ausschließlich im Freiverkehr gehandelt werden, in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o. g. Adressen verpflichtet. Zur Erleichterung der Teilnahme möchten wir Ihnen aber gleichwohl gerne folgende Hinweise geben:

      Teilnahmeberechtigung und Nachweis

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der

      EINLADUNG HA UPTVERSAMML UNG 2 0 26

Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis ist nach § 17 Abs. 2 der Satzung durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu führen und hat sich auf den Geschäfts-schluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Record Date), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 1. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,

§ 135 AktG bleibt unberührt.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte es unter einem Tagesordnungspunkt zu Einzelab-stimmungen über zusammengefasste Beschluss-vorschläge kommen, so gilt die erteilte Weisung jeweils entsprechend für die einzelnen Beschluss-vorschläge. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Eintrittskarte beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt hat.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärsei-genschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Ge-genantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des

§ 126 AktG unter

https://www.sedlmayr-ag.de/investor-relations/ zugänglich gemacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 734.273 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien. Das Grundkapital beträgt 19.091.618,00 €. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

  1. Datenschutzrechtliche Betroffen-heitsinformation für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (“DSGVO”) personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktien-gattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, den Inhalt der vom Aktionär gestellten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name und Vorname des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktio-närsvertreters und die Vollmachtserteilung an ihn) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Vorstän-de Dr. Hermann Brandstetter, Alexander Adam, Enno Braune und Martin Schumacher.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärs-verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden der Name des Aktionärs und eine gegebenenfalls abgegebene Begründung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Da-tenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO verlangen. Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der nachstehenden Kon-taktmöglichkeiten geltend machen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-) Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen die Gesellschaft und unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG Marsstraße 46-48

80335 München

FAX:

+49 89 5122-2520

MAIL:

investor.relations@sedlmayr-ag.de München, im März 2026

Sedlmayr Grund und Immobilien AG Der Vorstand

EINLADUNG HA UPTVERSAMML UNG 2 0 26

Erstelle 3–5 stichpunktartige Kernaussagen (je max. 15 Wörter) mit Fokus auf wirtschaftliche oder finanzielle Aspekte.
Verwende nur Zeilen, die mit “- ” beginnen, keine Emojis oder HTML.
TEXT:


E
inladung

zur ordentlichen

Hauptversammlung am 8. Mai 2026

  1. Tagesordnung

    TOP 1

    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

    Die genannten Unterlagen sind seit der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

    https://www.sedlmayr-ag.de/investor-relations/

    unter der Rubrik “Hauptversammlung” und “Ein-ladung & Vorlagen an die Aktionäre” zugänglich. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen.

    TOP 2

    Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2024/2025 in Höhe von 27.235.120,81 € eine Dividende von 29,00 € je dividendenbe-rechtigte Stückaktie auszuschütten – insgesamt 21.294.497,00 € – und den Restbetrag in Höhe von 5.940.623,81 € auf neue Rechnung vorzutragen.

    TOP 3

    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

    TOP 4

    Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

    TOP 5

    Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss-prüfers und vorsorgliche Wahl des Prüfers für eine etwaige Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

    1. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt.

    2. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate Sustainability Reporting Di-rective (“CSRD”; Richtlinie (EU) 2022/2464) in deutsches Recht (“CSRD-Umsetzungsge-setz”) zum Prüfer einer etwaigen Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026 bestellt. Die Bestellung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz die Gesellschaft einen (Konzern-) Nachhaltigkeitsbe-richt für das Geschäftsjahr 2025/2026 zu erstellen und extern prüfen zu lassen hat und die Bestellung des Prüfers der (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/2026 der Gesellschaft einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegt.

    HA UPTVERSAMML UNG 2 0 26

    2

    EINLADUNG

    SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AG MÜNCHEN


    WERTPAPIER-KENNNUMMER 722400


    ISIN DE0007224008


    EINDEUTIGE KENNUNG DES EREIGNISSES: 37C60F96BEEBF011B55096C6C2A55906

    Einladung zur ordentlichen

    Hauptversammlung

    Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, dem 8. Mai 2026, um 10.00 Uhr (MESZ)


    im Festsaal des Löwenbräukellers,


    Nymphenburger Straße 2


    in 80335 München


    stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Der Vorstand hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27. Februar 2026 ein Statusverfahren nach § 97 ff. AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eingeleitet. Eine Nachfrage beim zuständigen Landgericht München I unmittelbar vor Einreichung dieser Hauptversammlungseinladung zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat mit Blick auf die verzögerte Bearbeitung des dortigen Posteingangs keine hinreichende Sicherheit ergeben, ob innerhalb der Anrufungsfrist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung Antragsberechtigte im Sinne von § 98 Abs. 2 AktG das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht angerufen haben. Die Anrufungsfrist ist am 27. März 2026 um 24.00 Uhr abgelaufen. Es kann daher in dieser Hauptversammlungseinladung noch nicht abschließend festgestellt werden, dass sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den in der Bekanntmachung des Vorstandes angegebenen gesetzlichen Vorschriften zusammensetzt (d. h. vier Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt und zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder können nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 der Satzung entsandt werden). Falls keine fristgemäße Anrufung des Gerichts erfolgt, tritt § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung, wonach ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates von den Arbeitnehmern gewählt wird, mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung der Gesellschaft, die nach Ablauf der Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf dieser Frist, außer Kraft (§ 97 Abs. 2 Satz 2 AktG). Gleichzeitig erlischt das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder (§ 97 Abs. 2 Sat 3 AktG). In diesem Fall ist eine Anpassung von

§ 9 Abs. 1 der Satzung erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen, wobei diese Beschlussfassung nur in dem Fall erfolgen soll, dass im Anschluss an die Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger am 27. Februar 2026 keine fristgemäße Anrufung des zuständigen Gerichts im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 AktG erfolgt:

§ 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird gestrichen. Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 2, der bisherige Satz 4 wird zu Satz 3.

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Aufgrund der in der Vorbemerkung zu Tagesordnungspunkt 6 geschilderten Umstände kann eine Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich sein. Falls keine fristgemäße Anrufung des Gerichts erfolgt, setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und

§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, wobei nach § 9 Abs. 4 der Satzung die Inhaber der auf den Namen lautenden Aktien Nr. 2479 und 2480 das Recht haben, insgesamt ein Drittel der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden und insoweit Ersatzmitglieder zu benennen, und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen, wobei diese Beschlussfassung nur in dem Fall erfolgen soll, dass im Anschluss an die Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger am

27. Februar 2026 keine fristgemäße Anrufung des zuständigen Gerichts im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 AktG erfolgt:

  1. Herr Bernhard Soltmann, wohnhaft in München, Diplom-Kaufmann, geschäftsführender Gesellschafter der Denning Ventures GmbH, München, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

  2. Herr Maximilian Soltmann, wohnhaft in München, geschäftsführender Gesellschafter der urbanform Projektentwicklungs GmbH, München, und Mitglied des Verwaltungsrats der Moll GmbH & Co. KG, München, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

  3. Frau Karola Teuber-Derya, wohnhaft in Germe-ring, kaufmännische Angestellte der Sedlmayr Grund und Immobilien AG, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am

    8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

  4. Herr Christian Prechtl, wohnhaft in München, technischer Angestellter der Sedlmayr Grund und Immobilien AG im Bereich Property Management, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, mitgerechnet wird, als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

Alle Kandidatinnen und Kandidaten haben versichert, dass sie im Fall ihrer Wahl den zu erwartenden Zeitaufwand für das jeweilige Auf-sichtsratsmandat aufbringen können.

  1. Sonstiges

    1. Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitz-nachweises, etwaige Vollmachts-nachweise und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

      Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteils-besitznachweises und den Nachweis einer etwaigen Bevollmächtigung geben wir folgende Adresse an:

      Sedlmayr Grund und Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München

      MAIL:

      anmeldestelle@computershare.de

      Die Anmeldung kann auch über Intermediäre im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX)

      übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

      Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

      Sedlmayr Grund und Immobilien AG – Investor Relations –

      Marsstraße 46-48

      80335 München

      MAIL:

      investor.relations@sedlmayr-ag.de

    2. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von Aktionären

      Nach § 121 Abs. 3 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien ausschließlich im Freiverkehr gehandelt werden, in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o. g. Adressen verpflichtet. Zur Erleichterung der Teilnahme möchten wir Ihnen aber gleichwohl gerne folgende Hinweise geben:

      Teilnahmeberechtigung und Nachweis

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der

      EINLADUNG HA UPTVERSAMML UNG 2 0 26

Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis ist nach § 17 Abs. 2 der Satzung durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu führen und hat sich auf den Geschäfts-schluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 16. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Record Date), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 1. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,

§ 135 AktG bleibt unberührt.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte es unter einem Tagesordnungspunkt zu Einzelab-stimmungen über zusammengefasste Beschluss-vorschläge kommen, so gilt die erteilte Weisung jeweils entsprechend für die einzelnen Beschluss-vorschläge. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Eintrittskarte beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt hat.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärsei-genschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Ge-genantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des

§ 126 AktG unter

https://www.sedlmayr-ag.de/investor-relations/ zugänglich gemacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 734.273 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien. Das Grundkapital beträgt 19.091.618,00 €. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

  1. Datenschutzrechtliche Betroffen-heitsinformation für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (“DSGVO”) personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktien-gattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung, den Inhalt der vom Aktionär gestellten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung, gegebenenfalls Name und Vorname des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktio-närsvertreters und die Vollmachtserteilung an ihn) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Vorstän-de Dr. Hermann Brandstetter, Alexander Adam, Enno Braune und Martin Schumacher.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärs-verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden der Name des Aktionärs und eine gegebenenfalls abgegebene Begründung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Da-tenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO verlangen. Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der nachstehenden Kon-taktmöglichkeiten geltend machen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-) Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen die Gesellschaft und unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG Marsstraße 46-48

80335 München

FAX:

+49 89 5122-2520

MAIL:

investor.relations@sedlmayr-ag.de München, im März 2026

Sedlmayr Grund und Immobilien AG Der Vorstand

EINLADUNG HA UPTVERSAMML UNG 2 0 26

Quelle: ch.marketscreener.com