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Mit diesem Gesetzesentwurf nimmt die Regierung lange bekannte Forderungen von links bis rechts auf und vollzieht damit einen Paradigmenwechsel.

Der Bundesrat verschärft die Lex Koller: Für Personen aus Drittstaaten wird es schwieriger, in der Schweiz Immobilien zu kaufen.

Karin Hofer / NZZ

Obwohl der Bundesrat eindringlich vor den Folgen der 10-Millionen-Initiative der SVP warnt, verzichtete er bis zuletzt auf einen Gegenvorschlag. Stattdessen erklärte der zuständige Justizminister Beat Jans die Verschärfung der Lex Koller zum Gegenprojekt.

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Bereits im vergangenen Jahr wurde Jans vom Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Am Mittwoch hat er diese nun vorgestellt.

Konkret will der Bundesrat den Kauf von Immobilien für Drittstaatenangehörige erschweren. Künftig sollen in der Schweiz lebende Ausländer aus diesen Staaten eine Bewilligung einholen müssen, wenn sie eine Wohnung kaufen wollen. Ziehen sie um, sind sie zudem verpflichtet, die Immobilie innert zwei Jahren zu verkaufen. Personen im Ausland, die in der Schweiz eine Geschäftsimmobilie erwerben wollen, dürfen dies zudem nur noch tun, wenn sie diese selbst nutzen. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Immobilien als Kapitalanlagen dienen.

Weitere Massnahmen des Bundesrates zielen vor allem auf den Immobilienmarkt in Tourismuszentren. Die kantonalen Kontingente, die den Kauf von Ferienwohnungen durch im Ausland lebende Personen regeln, sollen reduziert werden. Zudem müssen Personen aus dem Ausland eine Bewilligung einholen, wenn sie untereinander Ferienwohnungen verkaufen. Im Weiteren belasten Verkäufe wie diese künftig die entsprechenden Kontingente.

Zugeständnisse an Aeschi

Mit diesen Verschärfungen greift der Bundesrat Forderungen aus dem Parlament wenigstens teilweise auf. Im Herbst 2024 reichte Thomas Aeschi, Fraktionspräsident der SVP, eine Motion ein und forderte darin eine Verschärfung des entsprechenden Bundesgesetzes. Konkret verlangte Aeschi, die Lockerungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen und den Immobilienkauf durch Ausländer wieder einzuschränken. In einer Variante sollte die Verschärfung nur für Angehörige aus Drittstaaten gelten, in einer zweiten auch für Personen aus EU- und Efta-Staaten.

Aeschi bezog sich in seiner Motion auf die wechselhafte Vorgeschichte des Bundesgesetzes: In Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs kam es zu Verschärfungen, da man den «Ausverkauf der Heimat» fürchtete. In Zeiten einer wirtschaftlichen Malaise, wie zum Beispiel in den 1990er Jahren, bemühte sich die Politik um Lockerungen.

Der Bundesrat lehnte die Motion Aeschi vor zwei Jahren noch entschieden ab und verwies auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten. Durch diese völkerrechtlichen Verträge habe die Schweiz den Bürgern dieser Staaten diverse Privilegien und Zugeständnisse eingeräumt.

Der Bundesrat argumentierte weiter, die Situation auf dem ausgedünnten Markt hänge nicht mit dem Kauf von Immobilien durch Ausländer zusammen. Zudem würde eine Verschärfung des Gesetzes die Rechtsentwicklung «von 40 Jahren» rückgängig machen. Doch schon wenige Monate später beauftragte der Bundesrat den Justizminister damit, eine Verschärfung der Lex Koller auszuarbeiten.

Da der Bundesrat diesen Entwurf von Anfang an als Gegenprojekt zur 10-Millionen-Initiative bezeichnet hat, war klar: Die Verschärfungen dürfen die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden, denn genau das kritisiert er an der SVP-Initiative.

Für die SP ist es eine überfällige Verbesserung

Neben der SVP forderte in den vergangenen Jahren auch die SP regelmässig eine Verschärfung des Bundesgesetzes. Mit dem vorliegenden Entwurf macht der Bundesrat nun auch den Sozialdemokraten Zugeständnisse.

In Zukunft gelten für Personen im Ausland auf dem Immobilienmarkt weitreichende Einschränkungen. So ist es ihnen «grundsätzlich untersagt», börsenkotierte Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften und regelmässig gehandelte Anteile an Immobilienfonds und Investmentgesellschaften mit variablem Kapital zu erwerben.

SP-Nationalrätin Jacqueline Badran, als meinungsstarke Streiterin für mehr Regulierung im Immobilienmarkt bekannt, bezeichnete den Gesetzesentwurf als «überfällige Verbesserung». Bisher hätten sich Anleger aus dem Ausland an der Lex Koller vorbei in den Schweizer Immobilienmarkt eingekauft und so die Miet- und Eigentumspreise in die Höhe getrieben.

SVP-Nationalrat Thomas Aeschi begrüsst, dass der Bundesrat seine Meinung geändert hat und unterdessen die Verschärfung der Lex Koller unterstützt. Allerdings kritisiert er, dass die Vorlage für die rund 450 Millionen Einwohner der EU nicht gelten soll. Er fordert eine Anpassung des EU-Personenfreizügigkeitsabkommens, um die Verschärfungen auch auf EU-Bürger auszuweiten.

Auffällig ist jedoch: Weder Badran noch Aeschi brachten das Gesetz derweil in einen Zusammenhang mit der 10-Millionen-Initiative. Das Framing, wonach die Verschärfung ein Gegenprojekt zur SVP-Vorlage ist, überzeugt also in erster Linie den Bundesrat.

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Mit diesem Gesetzesentwurf nimmt die Regierung lange bekannte Forderungen von links bis rechts auf und vollzieht damit einen Paradigmenwechsel.

Der Bundesrat verschärft die Lex Koller: Für Personen aus Drittstaaten wird es schwieriger, in der Schweiz Immobilien zu kaufen.

Karin Hofer / NZZ

Obwohl der Bundesrat eindringlich vor den Folgen der 10-Millionen-Initiative der SVP warnt, verzichtete er bis zuletzt auf einen Gegenvorschlag. Stattdessen erklärte der zuständige Justizminister Beat Jans die Verschärfung der Lex Koller zum Gegenprojekt.

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Bereits im vergangenen Jahr wurde Jans vom Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Am Mittwoch hat er diese nun vorgestellt.

Konkret will der Bundesrat den Kauf von Immobilien für Drittstaatenangehörige erschweren. Künftig sollen in der Schweiz lebende Ausländer aus diesen Staaten eine Bewilligung einholen müssen, wenn sie eine Wohnung kaufen wollen. Ziehen sie um, sind sie zudem verpflichtet, die Immobilie innert zwei Jahren zu verkaufen. Personen im Ausland, die in der Schweiz eine Geschäftsimmobilie erwerben wollen, dürfen dies zudem nur noch tun, wenn sie diese selbst nutzen. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Immobilien als Kapitalanlagen dienen.

Weitere Massnahmen des Bundesrates zielen vor allem auf den Immobilienmarkt in Tourismuszentren. Die kantonalen Kontingente, die den Kauf von Ferienwohnungen durch im Ausland lebende Personen regeln, sollen reduziert werden. Zudem müssen Personen aus dem Ausland eine Bewilligung einholen, wenn sie untereinander Ferienwohnungen verkaufen. Im Weiteren belasten Verkäufe wie diese künftig die entsprechenden Kontingente.

Zugeständnisse an Aeschi

Mit diesen Verschärfungen greift der Bundesrat Forderungen aus dem Parlament wenigstens teilweise auf. Im Herbst 2024 reichte Thomas Aeschi, Fraktionspräsident der SVP, eine Motion ein und forderte darin eine Verschärfung des entsprechenden Bundesgesetzes. Konkret verlangte Aeschi, die Lockerungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen und den Immobilienkauf durch Ausländer wieder einzuschränken. In einer Variante sollte die Verschärfung nur für Angehörige aus Drittstaaten gelten, in einer zweiten auch für Personen aus EU- und Efta-Staaten.

Aeschi bezog sich in seiner Motion auf die wechselhafte Vorgeschichte des Bundesgesetzes: In Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs kam es zu Verschärfungen, da man den «Ausverkauf der Heimat» fürchtete. In Zeiten einer wirtschaftlichen Malaise, wie zum Beispiel in den 1990er Jahren, bemühte sich die Politik um Lockerungen.

Der Bundesrat lehnte die Motion Aeschi vor zwei Jahren noch entschieden ab und verwies auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten. Durch diese völkerrechtlichen Verträge habe die Schweiz den Bürgern dieser Staaten diverse Privilegien und Zugeständnisse eingeräumt.

Der Bundesrat argumentierte weiter, die Situation auf dem ausgedünnten Markt hänge nicht mit dem Kauf von Immobilien durch Ausländer zusammen. Zudem würde eine Verschärfung des Gesetzes die Rechtsentwicklung «von 40 Jahren» rückgängig machen. Doch schon wenige Monate später beauftragte der Bundesrat den Justizminister damit, eine Verschärfung der Lex Koller auszuarbeiten.

Da der Bundesrat diesen Entwurf von Anfang an als Gegenprojekt zur 10-Millionen-Initiative bezeichnet hat, war klar: Die Verschärfungen dürfen die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden, denn genau das kritisiert er an der SVP-Initiative.

Für die SP ist es eine überfällige Verbesserung

Neben der SVP forderte in den vergangenen Jahren auch die SP regelmässig eine Verschärfung des Bundesgesetzes. Mit dem vorliegenden Entwurf macht der Bundesrat nun auch den Sozialdemokraten Zugeständnisse.

In Zukunft gelten für Personen im Ausland auf dem Immobilienmarkt weitreichende Einschränkungen. So ist es ihnen «grundsätzlich untersagt», börsenkotierte Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften und regelmässig gehandelte Anteile an Immobilienfonds und Investmentgesellschaften mit variablem Kapital zu erwerben.

SP-Nationalrätin Jacqueline Badran, als meinungsstarke Streiterin für mehr Regulierung im Immobilienmarkt bekannt, bezeichnete den Gesetzesentwurf als «überfällige Verbesserung». Bisher hätten sich Anleger aus dem Ausland an der Lex Koller vorbei in den Schweizer Immobilienmarkt eingekauft und so die Miet- und Eigentumspreise in die Höhe getrieben.

SVP-Nationalrat Thomas Aeschi begrüsst, dass der Bundesrat seine Meinung geändert hat und unterdessen die Verschärfung der Lex Koller unterstützt. Allerdings kritisiert er, dass die Vorlage für die rund 450 Millionen Einwohner der EU nicht gelten soll. Er fordert eine Anpassung des EU-Personenfreizügigkeitsabkommens, um die Verschärfungen auch auf EU-Bürger auszuweiten.

Auffällig ist jedoch: Weder Badran noch Aeschi brachten das Gesetz derweil in einen Zusammenhang mit der 10-Millionen-Initiative. Das Framing, wonach die Verschärfung ein Gegenprojekt zur SVP-Vorlage ist, überzeugt also in erster Linie den Bundesrat.

Quelle: www.nzz.ch