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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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Die Schweiz plant, den Immobilienkauf durch Ausländer einzuschränken.
Die Schweizer Regierung plant, die Regeln für den Immobilienerwerb durch Ausländer zu verschärfen. Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Ankündigung benötigen Ausländer künftig eine Sondergenehmigung, bevor sie in der Schweiz ein Haus kaufen können, berichtet albinfo.ch.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Wohnungsmangel im Land zu beheben. In diesem Zusammenhang planen die Behörden, den Erwerb von Erstwohnungen für Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – darunter Norwegen, Island und Liechtenstein – nur mit einer Sondergenehmigung zu ermöglichen.
Der Bundesrat plant außerdem, die Regeln für den Kauf von Ferienhäusern zu verschärfen. Die jährlichen Quoten, die den Kantonen für den Erwerb dieser Immobilien durch Drittstaatsangehörige eingeräumt werden, sollen reduziert werden.
Darüber hinaus unterliegen Immobilienverkäufe zwischen ausländischen Staatsangehörigen einem Genehmigungsverfahren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu begrenzen und den Zugang zu Immobilien für Einheimische zu verbessern. /Albinfo.ch/
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Die Schweiz plant, den Immobilienkauf durch Ausländer einzuschränken.
Die Schweizer Regierung plant, die Regeln für den Immobilienerwerb durch Ausländer zu verschärfen. Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Ankündigung benötigen Ausländer künftig eine Sondergenehmigung, bevor sie in der Schweiz ein Haus kaufen können, berichtet albinfo.ch.
Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Wohnungsmangel im Land zu beheben. In diesem Zusammenhang planen die Behörden, den Erwerb von Erstwohnungen für Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – darunter Norwegen, Island und Liechtenstein – nur mit einer Sondergenehmigung zu ermöglichen.
Der Bundesrat plant außerdem, die Regeln für den Kauf von Ferienhäusern zu verschärfen. Die jährlichen Quoten, die den Kantonen für den Erwerb dieser Immobilien durch Drittstaatsangehörige eingeräumt werden, sollen reduziert werden.
Darüber hinaus unterliegen Immobilienverkäufe zwischen ausländischen Staatsangehörigen einem Genehmigungsverfahren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu begrenzen und den Zugang zu Immobilien für Einheimische zu verbessern. /Albinfo.ch/
Quelle: www.gazetaexpress.com
