Pro und Kontra
Gehört der Eigenmietwert abgeschafft?
Am 28. September stimmen wir darüber ab, ob für Immobilien weiterhin ein Einkommen versteuert werden muss. Unsere Redaktion ist geteilter Meinung.
Ja. Setzen wir dieser Absurdität ein Ende.
In den Top Ten der Schweizer Absurditäten ist er ganz vorne mit dabei: der Eigenmietwert. Wer heute eine Wohnung besitzt und selbst darin lebt, muss eine fiktive Miete versteuern. Weil er diese einnehmen könnte, wenn er die Wohnung vermieten würde. Wie hoch sie ist, bestimmen die Behörden – und zwar in jedem Kanton unterschiedlich.
Das ist so, als müssten Autofahrer «Eigentaxikosten» versteuern – weil sie mit ihrem Auto Uber-Fahrdienste anbieten und so Geld verdienen könnten. Oder als würde der Staat auf den Salat eines Hobbygärtners eine «Eigenmehrwertsteuer» erheben – weil er sein Gemüse ja auf dem Markt verkaufen könnte, statt es selbst zu essen.
Zum Glück gibt es nun einen fairen Vorschlag, um den Eigenmietwert abzuschaffen. Mit ihm werden auch die Steuerabzüge gestrichen, die Immobilienbesitzer heute für Renovationen und Hypothekarzinsen vornehmen dürfen.
Insgesamt würden Eigentümerinnen und Eigentümer mit den aktuellen Zinsen um 1,8 Milliarden Franken pro Jahr entlastet. Das bedeutet natürlich auch, dass es Steuerausfälle gibt. Diese fallen aber hauptsächlich bei den Kantonen an, die längst nicht alle Sparen müssen. Den Bund würde die Reform rund 400 Millionen Franken pro Jahr kosten. Das ist wegen der knappen Bundesfinanzen zwar nicht ideal. Aber das Minus gibt es nur, solange die Zinsen tief bleiben. Steigen sie, füllt sich die Staatskasse wieder.
Der Eigenmietwert ist eine unlogische Steuer
Hauptsächlich geht es darum, ein unlogisches System zu beseitigen, das ursprünglich als befristete Krisensteuer per Notrecht eingeführt worden war. Damit setzen wir hohe Anreize für Immobilienbesitzer, sich zu verschulden. So nehmen findige Multimillionäre Hypotheken für ihre Immobilien auf, nur um ihr Geld in Aktien zu investieren. Sie können gleichzeitig Steuern sparen und an der Börse Gewinne absahnen. Dass ein Staat die Verschuldung fördert – trotz der damit verbundenen Risiken –, ist schlicht verantwortungslos. Und es hat Konsequenzen: Während wir stolz sind auf unsere vergleichsweise tiefe Staatsverschuldung, sind die Schweizer privat pro Kopf heute so stark verschuldet wie kein anderes Volk. Fallen Steuerabzüge für Hypotheken weg, wird die Verschuldung hingegen weniger attraktiv.
Zugegeben: Dass bei einem Ja zur Vorlage der Anreiz für Sanierungen sinkt, könnte unsere Energiebilanz verschlechtern. Der Ersatz von Heizungen oder die bessere Dämmung der Wohnung kann aber trotzdem attraktiv bleiben. Auch, weil Kantone und Gemeinden weiterhin Steuerabzüge oder andere Vorteile für solche Sanierungen gewähren dürfen.
Den Eigenmietwert gibt es – fast – nur in der Schweiz. In Europa kennt nur eine Handvoll anderer Länder eine vergleichbare Steuer, die aber entweder deutlich tiefer ausfällt oder eine Alternative zur Liegenschaftssteuer darstellt. In der Schweiz werden Immobilien zum Vermögen gezählt. Und der Eigenmietwert kommt noch obendrauf.
Die SP argumentiert, dass nur die Reichen von der Abschaffung des Eigenmietwerts profitieren. Aber das stimmt nicht. Wer seine Hypothek abbezahlt und kein renovationsbedürftiges Haus hat, fährt zwar ohne Eigenmietwert besser. Das sind aber längst nicht nur Leute, die eine Villa mit acht Zimmern an der Zürcher Goldküste bewohnen. Sondern auch alleinstehende Senioren mit einer tiefen Monatsrente, deren Vermögen fast vollständig in ihrer 3-Zimmer-Wohnung gebunden ist.
Zudem sieht die Vorlage auch einen Abzug vor, der vor allem Jungen zugutekommen würde: Wer zum ersten Mal Wohneigentum kauft, bekommt zehn Jahre lang einen Sonderabzug gewährt. Gleichzeitig wird für Zweitwohnungsbesitzer eine neue Steuer eingeführt. Auf dem Papier stimmen wir sogar ausschliesslich darüber ab. Doch bei einem Nein zur Objektsteuer scheitert die ganze Reform.
Kurz gesagt: Nachdem die Hauseigentümer und die Bürgerlichen bei der Abschaffung des Eigenmietwerts jahrelang den Fünfer und das Weggli wollten, stimmen wir nun über einen fairen Kompromiss ab. Und dieser ist deutlich schweizerischer als die Absurdität des Eigenmietwerts.
Nein. Jetzt ist nicht die Zeit, Steuern zu streichen.
Es steht nicht gut um das Bundesbudget. Besonders die Ausgaben für die Armee und die soziale Sicherheit – Stichwort 13. AHV-Rente – dürften in den nächsten Jahren ansteigen. Bereits jetzt hat der Bundesrat schmerzhafte Sparrunden beschlossen.
In einem solchen Umfeld auf voraussichtlich Hunderte Millionen an Steuereinnahmen zu verzichten, ist verantwortungslos.
Natürlich zahlt niemand gerne Steuern. Und man findet bei jeder Steuer etwas, was man bemängeln kann. Den Eigenmietwert als besonders ungerecht zu bezeichnen und ihn deshalb abzuschaffen, ist aber nicht angebracht.
Erstens fallen Steuern auf den Eigenmietwert tendenziell bei Personen an, die finanziell bessergestellt sind, im Gegensatz etwa zur Mehrwertsteuer. Wer sich heute ein Eigenheim kaufen kann, hat Geld. Mit einem normalen Mittelschicht-Einkommen ist es auch mit jahrelangem Sparen an vielen Orten unmöglich, Wohneigentum zu kaufen.
Natürlich gibt es Hausbesitzerinnen und -besitzer, die nicht reich sind. Sie haben sich ihr Haus in einer Zeit gekauft, als das noch einfacher zu finanzieren war, oder sie haben es geerbt. Wegen der stark gestiegenen Mieten und Häuserpreise stehen sie heute gegenüber den Mieterinnen und Mietern in der Regel massiv besser da. So bezahlt ein pensioniertes Ehepaar mit eher kleiner Rente und einer abbezahlten Hypothek vielleicht 4000 bis 5000 Franken mehr Steuern wegen des Eigenmietwerts. Ein vergleichbares Ehepaar in einer Mietwohnung bezahlt hingegen schnell eine jährliche Miete von 20’000 Franken.
Zweitens ist die Steuer auf den Eigenmietwert nicht so fiktiv, wie es die Befürworter der Abschaffung oft darstellen.
Investiert ein Mieter-Ehepaar sein Geld beispielsweise in Aktien statt in ein eigenes Haus, muss es die Dividenden versteuern. Eigenheimbesitzer haben in ein Haus investiert. Daraus erhalten sie ebenfalls einen finanziellen Vorteil in Form von Miete, die sie nicht bezahlen müssen. Diesem Umstand trägt die aktuelle Regelung Rechnung. Sie besteuert den Gewinn aus Eigenmietwert analog zu anderen Einkommen – etwa Zinsen auf Kapitalanlagen. Bei ihrer Einführung auf nationaler Ebene im Jahr 1934 war die Steuer deshalb auch kaum umstritten.
Von der Steuerreform profitieren in erster Linie Wohlhabende
Befürworter der Vorlage monieren, das heutige System animiere Menschen zum Schuldenmachen. Heute können Eigenheimbesitzer ihre Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen. Neu wäre das nicht mehr möglich. Sie hätten deshalb weniger Anreiz, sich zu verschulden.
Das Schuldenproblem wird das aber nicht lösen. Denn für viele wird es sich weiterhin lohnen, die Hypothek nicht abzubezahlen. Es ist lukrativer, das Geld zu investieren, zum Beispiel in Wertpapiere. Die durchschnittlichen Gewinne, die man so erzielen kann, sind höher als das, was man an Zinsen bezahlen muss.
Das wissen auch die Banken. Sie sind im Abstimmungskampf auffällig still. Sie gehen nicht davon aus, dass bei einer Annahme ihr Hypothekengeschäft schrumpft. Wäre es anders, würden sie alle Hebel in Bewegung setzen, damit die Vorlage abgelehnt wird. Doch sie haben laut offiziellen Daten keinen Rappen an die Nein-Kampagne gespendet.
Während die Gegner einer Abschaffung weniger als eine halbe Million Franken zur Verfügung haben, können die Befürworter über 7 Millionen ausgeben. Das viele Geld kommt in erster Linie von den Hauseigentümerverbänden.
Damit zeigt sich, wer in erster Linie von einer Annahme profitiert: Personen, denen ein Haus gehört und die häufig finanziell bessergestellt sind. Verlieren würde hingegen die Allgemeinheit in Form von geringeren Steuereinnahmen.
Dass diese durch neue und fairere Steuern ersetzt werden, ist im derzeitigen Politklima unrealistisch. Stattdessen dürfte es weitere Sparrunden geben. Unter diesen leiden in der Regel die Bildung, die Entwicklungshilfe, das Klima und Leute, die ohnehin schon weniger haben.
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