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Auch in den Sugus-Häuser sollen gemäss einer Mieterin viele Wohnungen temporär vermietet werden.Bild: watson/ aylin erol
21.09.2026, 14:0221.09.2026, 14:08
Seit dem 1. September sind in Zürich temporär vermietete Business-Appartements in Wohnzonen verboten. Auch in den leergekündeten Sugus-Häusern werden solche Wohnungen vermutet. Ab Ende September will die Stadt dagegen vorgehen. Es wird mit Rechtsstreiten und Umgehungen über Schlupflöcher gerechnet.
Das Wohnangebot in den drei Sugus-Häusern soll sich stark verändert haben. Ende 2024 kündigte die neue Eigentümerin kurz nach ihrem Erbantritt allen Mietparteien der 105 Wohnungen. Heute soll in einem Haus fast die Hälfte der Wohnungen in Kurzzeit-Appartements umgewandelt worden sein, vermutet eine Bewohnerin gegenüber dem Tages-Anzeiger.
80 Mietparteien gingen juristisch gegen die Kündigungen vor und sind während des laufenden Verfahren davor geschützt. Ein weiterer Teil hat einem Vergleich zugestimmt und muss bis Ende September 2028 ausziehen. «Immer mehr der früheren Mietenden ziehen weg, weil sie etwas anderes finden», erzählt die Frau.
An ihre Stelle treten Touristengruppen mit Rollkoffern. Es herrsche nun «ein ständiges Kommen und Gehen». Laute Partys und herumliegender Abfall würden auf die Atmosphäre schlagen. «Es ist unpersönlich geworden, wie in einem Hotel», erzählt die Mieterin. Die Preise für eine möblierte Wohnung an der Neugasse im Kreis 5 bewegen sich zwischen 93 und 248 Franken pro Nacht, schreibt die Zeitung. Das sei bis zu viermal so viel wie reguläre Mieterinnen und Mieter zahlten.
Stadt sagt Airbnbs den Kampf an
Mit fünf neuen Stellen will die Stadt dafür sorgen, dass temporär vermietete Wohnungen im Wohnanteil wieder unbefristet vermietet werden. Ende September müssen Eigentümerinnen und Eigentümer mit ersten brieflichen Aufforderungen rechnen. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Verfügung anfechten.
Bis Ende Jahr besetzt das Hochbaudepartement die Stellen mit entsprechendem Personal. «Je mehr Ressourcen zur Verfügung stehen, umso aktiver wird der Vollzug stattfinden», erklärt Markus Pfanner, Sprecher beim Hochbaudepartement, dem «Tages-Anzeiger».
Rechtsstreite wohl vorprogrammiert
Die fünf Stellen wird die Stadt wohl brauchen, denn es wird mit Rechtsstreiten und Grauzonen gerechnet. Etwa das Tarnen als Hotel, durch Einrichtung einer Rezeption oder Gemeinschaftsräumen, kann als Schlupfloch dienen, befürchtet Erfinder des Teilverbots und Ex-Gemeinderat der AL, Niklaus Scherr. «Auch Zwischennutzungen in rechtsgültig leergekündigten Häusern könnten einen Streitgrund darstellen.»
Über die Dimension von temporär vermieteten Wohnungen hat die Stadt keine Zahlen erhoben. 250 Anzeigen sollen beim Hochbaudepartement seit dem 1. September eingegangen sein. Auch die AL soll eine Liste mit rund 2200 Adressen beim Stadtrat eingereicht haben.
(nil)
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Auch in den Sugus-Häuser sollen gemäss einer Mieterin viele Wohnungen temporär vermietet werden.Bild: watson/ aylin erol
21.09.2026, 14:0221.09.2026, 14:08
Seit dem 1. September sind in Zürich temporär vermietete Business-Appartements in Wohnzonen verboten. Auch in den leergekündeten Sugus-Häusern werden solche Wohnungen vermutet. Ab Ende September will die Stadt dagegen vorgehen. Es wird mit Rechtsstreiten und Umgehungen über Schlupflöcher gerechnet.
Das Wohnangebot in den drei Sugus-Häusern soll sich stark verändert haben. Ende 2024 kündigte die neue Eigentümerin kurz nach ihrem Erbantritt allen Mietparteien der 105 Wohnungen. Heute soll in einem Haus fast die Hälfte der Wohnungen in Kurzzeit-Appartements umgewandelt worden sein, vermutet eine Bewohnerin gegenüber dem Tages-Anzeiger.
80 Mietparteien gingen juristisch gegen die Kündigungen vor und sind während des laufenden Verfahren davor geschützt. Ein weiterer Teil hat einem Vergleich zugestimmt und muss bis Ende September 2028 ausziehen. «Immer mehr der früheren Mietenden ziehen weg, weil sie etwas anderes finden», erzählt die Frau.
An ihre Stelle treten Touristengruppen mit Rollkoffern. Es herrsche nun «ein ständiges Kommen und Gehen». Laute Partys und herumliegender Abfall würden auf die Atmosphäre schlagen. «Es ist unpersönlich geworden, wie in einem Hotel», erzählt die Mieterin. Die Preise für eine möblierte Wohnung an der Neugasse im Kreis 5 bewegen sich zwischen 93 und 248 Franken pro Nacht, schreibt die Zeitung. Das sei bis zu viermal so viel wie reguläre Mieterinnen und Mieter zahlten.
Stadt sagt Airbnbs den Kampf an
Mit fünf neuen Stellen will die Stadt dafür sorgen, dass temporär vermietete Wohnungen im Wohnanteil wieder unbefristet vermietet werden. Ende September müssen Eigentümerinnen und Eigentümer mit ersten brieflichen Aufforderungen rechnen. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Verfügung anfechten.
Bis Ende Jahr besetzt das Hochbaudepartement die Stellen mit entsprechendem Personal. «Je mehr Ressourcen zur Verfügung stehen, umso aktiver wird der Vollzug stattfinden», erklärt Markus Pfanner, Sprecher beim Hochbaudepartement, dem «Tages-Anzeiger».
Rechtsstreite wohl vorprogrammiert
Die fünf Stellen wird die Stadt wohl brauchen, denn es wird mit Rechtsstreiten und Grauzonen gerechnet. Etwa das Tarnen als Hotel, durch Einrichtung einer Rezeption oder Gemeinschaftsräumen, kann als Schlupfloch dienen, befürchtet Erfinder des Teilverbots und Ex-Gemeinderat der AL, Niklaus Scherr. «Auch Zwischennutzungen in rechtsgültig leergekündigten Häusern könnten einen Streitgrund darstellen.»
Über die Dimension von temporär vermieteten Wohnungen hat die Stadt keine Zahlen erhoben. 250 Anzeigen sollen beim Hochbaudepartement seit dem 1. September eingegangen sein. Auch die AL soll eine Liste mit rund 2200 Adressen beim Stadtrat eingereicht haben.
(nil)
Quelle: www.watson.ch
