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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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TEXT:
Hyporeferenzzins verharrt bei 1,25%
Mieter müssen bis auf Weiteres keine höheren Wohnkosten befürchten.
Eine weitere Senkung gilt unter den von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen als sehr unwahrscheinlich.
Bild: Rahel Zuber
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den für die Mietpreisentwicklung wichtigen Zinssatz am Dienstag unverändert bei 1,25% belassen.
Damit verharrt der Referenzzinssatz auf seinem historischen Tiefststand. Auf 1,25% war er im September 2025 gesunken. Zuvor hatte er bei 1,5% gelegen.
Konkret bleibt der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz unverändert bei 1,31%. Da der Zinssatz kaufmännisch auf Viertelprozentpunkte gerundet wird, sinkt oder steigt der Referenzzinssatz erst, wenn eine entsprechende Schwelle überschritten wird. Diese liegt aktuell bei 1,13% für eine Senkung und bei 1,37% für eine Erhöhung.
Wann kommt es zum Anstieg?
Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte könnten Vermieter den Mietzins grundsätzlich um 3% erhöhen. Bei einer Senkung bestünde umgekehrt grundsätzlich die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion von 2,9% einzufordern.
Eine weitere Senkung gilt unter den von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen als sehr unwahrscheinlich. Mit einem Anstieg wird dagegen frühestens 2027 gerechnet: UBS erwartet den Schritt auf 1,5% Ende 2027, ZKB erst Ende 2028 und Raiffeisen ab der zweiten Hälfte 2028.
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Hyporeferenzzins verharrt bei 1,25%
Mieter müssen bis auf Weiteres keine höheren Wohnkosten befürchten.
Eine weitere Senkung gilt unter den von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen als sehr unwahrscheinlich.
Bild: Rahel Zuber
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den für die Mietpreisentwicklung wichtigen Zinssatz am Dienstag unverändert bei 1,25% belassen.
Damit verharrt der Referenzzinssatz auf seinem historischen Tiefststand. Auf 1,25% war er im September 2025 gesunken. Zuvor hatte er bei 1,5% gelegen.
Konkret bleibt der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz unverändert bei 1,31%. Da der Zinssatz kaufmännisch auf Viertelprozentpunkte gerundet wird, sinkt oder steigt der Referenzzinssatz erst, wenn eine entsprechende Schwelle überschritten wird. Diese liegt aktuell bei 1,13% für eine Senkung und bei 1,37% für eine Erhöhung.
Wann kommt es zum Anstieg?
Bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte könnten Vermieter den Mietzins grundsätzlich um 3% erhöhen. Bei einer Senkung bestünde umgekehrt grundsätzlich die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion von 2,9% einzufordern.
Eine weitere Senkung gilt unter den von der Nachrichtenagentur AWP befragten Ökonomen als sehr unwahrscheinlich. Mit einem Anstieg wird dagegen frühestens 2027 gerechnet: UBS erwartet den Schritt auf 1,5% Ende 2027, ZKB erst Ende 2028 und Raiffeisen ab der zweiten Hälfte 2028.
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Quelle: www.fuw.ch
