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Wer darf in der Schweiz Immobilien kaufen? Nur wer hier wohnt, meint Jacqueline Badran. Viel zu streng, sagt Beat Walti.
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Jacqueline Badran ist Fan. «Das war eine grandiose Idee und unfassbar visionär», sagt die SP-Nationalrätin über die Lex Koller bzw. ihre Anfänge als Lex von Moos im Jahr 1961.
In den 1950er-Jahren sei im grossen Stil spekuliert worden. Man habe damals dafür sorgen wollen, dass nur Immobilien in der Schweiz erwerben dürfe, wer auch hier lebe. «Es geht ja nicht um Ausländer, sondern um Personen im Ausland», stellt sie im «Eco Talk» klar.
Boden ist die speziellste aller Güterklassen.
Sie ist leidenschaftlich für eine Verschärfung der Lex Koller. Das Gesetz ist in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach gelockert worden – falsch in den Augen von Jacqueline Badran, die auch Vorstandsmitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz ist. «Boden lässt sich nicht vermehren, Ende der Diskussion. Das macht den Boden zur speziellsten aller Güterklassen.»
Am 22. September hat sie mit einer sonst eher ungewöhnlichen Mehrheit aus SVP, SP und Grünen im Nationalrat für den Vorstoss gestimmt. Bereits im April hatte der Bundesrat eine Verschärfung der Lex Koller in die Vernehmlassung gegeben.
Die Änderung sieht folgende Punkte vor:
- Derzeit können ausländische Investoren Anteile an börsenkotierten Schweizer Immobiliengesellschaften oder Immobilienfonds bewilligungsfrei erwerben. Neu braucht es dafür eine Bewilligung.
- Seit 1997 können Personen im Ausland beliebig viele Büros und andere Gewerbeimmobilien bewilligungsfrei kaufen. Künftig wäre ein Kauf nur noch erlaubt, wenn die Immobilie für den eigenen Betrieb genutzt wird.
- Personen aus sogenannten Drittstaaten mit einer Aufenthaltsbewilligung B können derzeit ohne Bewilligung ein Eigenheim als Hauptwohnung erwerben. Künftig braucht es dafür eine Bewilligung. Und falls eine Person aus einem Drittstaat aus der Schweiz wegzieht, müsste sie ihre Hauptwohnung innerhalb von zwei Jahren zwingend verkaufen.
- Der Bundesrat legt eine maximale Anzahl von Ferienwohnungen fest, die an natürliche Personen im Ausland verkauft werden dürfen. Aktuell umfasst das Kontingent 1500 Stück pro Jahr. Neu sollen es noch 750 sein.
Dagegen stellt sich Beat Walti. Er ist Präsident des Verbands Immobilien Schweiz (VIS) und vertritt institutionelle Investoren wie Pensionskassen, Versicherer oder private Immobilienunternehmen.
Der FDP-Nationalrat entgegnet Jaqueline Badran: «Ich glaube nicht, dass es stimmt, dass der Boden ein limitiertes Gut und überhaupt nicht dehnbar und variabel ist. Was eigentlich interessiert, ist die Bodennutzung.» Stichwort Verdichtung.
Es hat bis jetzt gut funktioniert.
Man könne die Nachfrage schon befriedigen, indem man die Bodennutzung durch Raumplanung entsprechend definiere. «Das hat bis jetzt gut funktioniert. Und es gibt keinen Grund, aus diesen Überlegungen Investoren oder einen kleineren Anteil des Kapitals, das aus dem Ausland kommt, einfach abzuschneiden.»
Angebot und Nachfrage scheinen in seinen Augen weiterhin zu funktionieren. Das zeige auch die seit langer Zeit konstante Zahl von Wohnungswechseln von 12 bis 14 Prozent.
Wer im Ausland wohnt, kann keine Immobilien in der Schweiz erwerben – es gibt aber aktuell eine Reihe von Ausnahmen. Diese will die Verschärfung abschaffen.
IMAGO / dieBildmanufaktur
Jacqueline Badran kann keinen funktionierenden Immobilienmarkt erkennen. Wegen der tiefen Zinsen hätten die Mieten massiv sinken müssen, «was aber nicht passiert ist». Im Gegenteil.
Als Nächstes ist der Ständerat an der Reihe. Dort dürfte die Verschärfung einen schweren Stand haben. Mitte und FDP sind im Ständerat stärker vertreten als im Nationalrat.
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Wer darf in der Schweiz Immobilien kaufen? Nur wer hier wohnt, meint Jacqueline Badran. Viel zu streng, sagt Beat Walti.
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Jacqueline Badran ist Fan. «Das war eine grandiose Idee und unfassbar visionär», sagt die SP-Nationalrätin über die Lex Koller bzw. ihre Anfänge als Lex von Moos im Jahr 1961.
In den 1950er-Jahren sei im grossen Stil spekuliert worden. Man habe damals dafür sorgen wollen, dass nur Immobilien in der Schweiz erwerben dürfe, wer auch hier lebe. «Es geht ja nicht um Ausländer, sondern um Personen im Ausland», stellt sie im «Eco Talk» klar.
Boden ist die speziellste aller Güterklassen.
Sie ist leidenschaftlich für eine Verschärfung der Lex Koller. Das Gesetz ist in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach gelockert worden – falsch in den Augen von Jacqueline Badran, die auch Vorstandsmitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz ist. «Boden lässt sich nicht vermehren, Ende der Diskussion. Das macht den Boden zur speziellsten aller Güterklassen.»
Am 22. September hat sie mit einer sonst eher ungewöhnlichen Mehrheit aus SVP, SP und Grünen im Nationalrat für den Vorstoss gestimmt. Bereits im April hatte der Bundesrat eine Verschärfung der Lex Koller in die Vernehmlassung gegeben.
Die Änderung sieht folgende Punkte vor:
- Derzeit können ausländische Investoren Anteile an börsenkotierten Schweizer Immobiliengesellschaften oder Immobilienfonds bewilligungsfrei erwerben. Neu braucht es dafür eine Bewilligung.
- Seit 1997 können Personen im Ausland beliebig viele Büros und andere Gewerbeimmobilien bewilligungsfrei kaufen. Künftig wäre ein Kauf nur noch erlaubt, wenn die Immobilie für den eigenen Betrieb genutzt wird.
- Personen aus sogenannten Drittstaaten mit einer Aufenthaltsbewilligung B können derzeit ohne Bewilligung ein Eigenheim als Hauptwohnung erwerben. Künftig braucht es dafür eine Bewilligung. Und falls eine Person aus einem Drittstaat aus der Schweiz wegzieht, müsste sie ihre Hauptwohnung innerhalb von zwei Jahren zwingend verkaufen.
- Der Bundesrat legt eine maximale Anzahl von Ferienwohnungen fest, die an natürliche Personen im Ausland verkauft werden dürfen. Aktuell umfasst das Kontingent 1500 Stück pro Jahr. Neu sollen es noch 750 sein.
Dagegen stellt sich Beat Walti. Er ist Präsident des Verbands Immobilien Schweiz (VIS) und vertritt institutionelle Investoren wie Pensionskassen, Versicherer oder private Immobilienunternehmen.
Der FDP-Nationalrat entgegnet Jaqueline Badran: «Ich glaube nicht, dass es stimmt, dass der Boden ein limitiertes Gut und überhaupt nicht dehnbar und variabel ist. Was eigentlich interessiert, ist die Bodennutzung.» Stichwort Verdichtung.
Es hat bis jetzt gut funktioniert.
Man könne die Nachfrage schon befriedigen, indem man die Bodennutzung durch Raumplanung entsprechend definiere. «Das hat bis jetzt gut funktioniert. Und es gibt keinen Grund, aus diesen Überlegungen Investoren oder einen kleineren Anteil des Kapitals, das aus dem Ausland kommt, einfach abzuschneiden.»
Angebot und Nachfrage scheinen in seinen Augen weiterhin zu funktionieren. Das zeige auch die seit langer Zeit konstante Zahl von Wohnungswechseln von 12 bis 14 Prozent.
Wer im Ausland wohnt, kann keine Immobilien in der Schweiz erwerben – es gibt aber aktuell eine Reihe von Ausnahmen. Diese will die Verschärfung abschaffen.
IMAGO / dieBildmanufaktur
Jacqueline Badran kann keinen funktionierenden Immobilienmarkt erkennen. Wegen der tiefen Zinsen hätten die Mieten massiv sinken müssen, «was aber nicht passiert ist». Im Gegenteil.
Als Nächstes ist der Ständerat an der Reihe. Dort dürfte die Verschärfung einen schweren Stand haben. Mitte und FDP sind im Ständerat stärker vertreten als im Nationalrat.
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Quelle: www.srf.ch
