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Immobilien und Vorsorgegelder: Erben in der Schweiz erklärt

Fasse den folgenden Artikel auf Deutsch in maximal 120 Wörtern zusammen.
Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
Nutze einen professionellen, sachlich-analytischen Ton, ohne Wertung, keine Bilder, keine Emojis, kein HTML.
Nenne, falls vorhanden, wichtige Zahlen, Entwicklungen oder Zitate kurz.
TEXT:

Für die meisten Menschen in der Schweiz bilden das Vorsorgevermögen und das Eigenheim die grössten Vermögenswerte ihres Lebens. Hat man diese über Jahrzehnte hinweg mühsam aufgebaut und gepflegt, möchte man im Erbfall verständlicherweise so viel wie möglich davon an die eigenen Nachkommen weitergeben. Besonders die eigene Immobilie ist dabei mit starken Emotionen verbunden.

Aufgrund des demografischen Wandels gewinnt das Thema Vererben für einen immer grösseren Teil der Bevölkerung an Relevanz. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist unerlässlich – insbesondere mit Blick auf die steuerlichen Konsequenzen, was auch die Nachkommen entlasten dürfte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen, Fallstricke und Optimierungsmöglichkeiten rund um die beiden gewichtigsten Vermögenswerte.

Vorsorgegelder vererben: die drei Säulen im Todesfall

Wenn es um die Vererbung geht, werden die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems nicht gleich behandelt – allerdings mit wichtigen Unterschieden. Die erste Säule (AHV/IV) erlischt mit dem Tod und kann nicht vererbt werden. Um finanzielle Not zu verhindern, haben Hinterbliebene unter gewissen Voraussetzungen dennoch Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente. Diese Leistungen betragen 80 respektive 40 Prozent der Altersrente, die die verstorbene Person bezogen hätte.

Anders sieht es jedoch bei der beruflichen Vorsorge (der zweiten Säule) und der freien Vorsorge, wie der Säule 3a, aus. Bei der zweiten Säule hängt die Auszahlung an die Erben davon ab, ob der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes noch aktiv im Berufsleben stand oder bereits im Rentenalter war. Stirbt ein aktiv Versicherter, richtet sich die Auszahlung des Vorsorgeguthabens grundsätzlich nach dem Gesetz der beruflichen Vorsorge (BVG) und dem Reglement der Pensionskasse. Ob eine Rente, ein Todesfallkapital oder beides ausgerichtet wird, ergibt sich aus dem Reglement der Pensionskasse.,

Bei Pensionären mit Rentenbezug wird das Altersguthaben in der Regel als Hinterlassenenrente an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf eine Auszahlung in Form einer Todesfallsumme. Hat sich der Verstorbene zum Zeitpunkt der Pensionierung für die Kapitalauszahlung entschieden, fällt das Geld in die Erbmasse.

Wichtig hier: Bei der Kapitalauszahlung gilt die gesetzliche Erbfolge. Stirbt man jedoch als aktiv Versicherter oder nachdem man bereits die Rente bezieht, gilt nicht mehr das Erbrecht, sondern das BVG – und somit ebenfalls die Bestimmungen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen.

Wer also die Begünstigtenordnung oder die Anteile ändern möchte, kann das im letzteren Fall nicht mit einem Testament regeln. Zudem unterscheiden sich die Regeln der einzelnen Pensionskassen deutlich. Aktiv Versicherte sollten sich deshalb die Bedingungen für eine Anspruchsberechtigung und die zu erwartenden Leistungen der eigenen Vorsorgeeinrichtung genauer ansehen.

Komplexe Lage unverheirateter Paare

Grundsätzlich geniessen verheiratete Ehepaare klarere Regelungen. In den meisten Fällen erhält der Ehepartner eine Ehegattenrente aus der Pensionskasse. Bei unverheirateten Paaren ist die Lage etwas komplexer, denn das BVG sieht prinzipiell keine Leistungen für den Konkubinatspartner vor. Viele Pensionskassen bieten zwar mittlerweile freiwillig entsprechende Leistungen für Lebenspartner an, knüpfen diese jedoch an strenge Bedingungen an – umso wichtiger ist hier eine vorgängige Abklärung und die sogenannte Begünstigtenerklärung.

Diese gehört in der zweiten Säule zu den am meisten übersehenen Punkten – denn die Ehe verliert zunehmend an Bedeutung und unverheiratete Beziehungen sind weitverbreitet. Doch Lebenssituationen ändern sich: Trennungen, neue Partnerschaften oder der Tod eines Kindes können die auf Papier festgehaltene Lebenssituation obsolet machen. Wer die Begünstigten nicht regelmässig aktualisiert, läuft Gefahr, dass im Todesfall die gesetzliche respektive reglementarische Begünstigtenordnung der Pensionskasse zum Zug kommt – was dann nicht zwangsläufig den Wünschen des Erblassers entspricht. Es wird empfohlen, die Begünstigungen alle fünf Jahre zu überprüfen.

Die Begünstigtenerklärung muss zu Lebzeiten bei der Pensionskasse eingereicht werden. Neben einer ungewünschten Erbteilung kann die gesetzliche Erbfolge auch steuerliche Folgen mit sich bringen. Denn in den meisten Kantonen sind nur Ehegatten, Kinder und Enkel von den kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Bei Eltern, Geschwistern oder anderen Begünstigten – die je nach Vorsorgereglement zusammengefasst werden können und bei denen die Reihenfolge der Begünstigten geändert werden kann – kann dies je nach Erbmasse und Begünstigtenkategorie zu grossen Steuerunterschieden führen.

Schliesslich kann bei der dritten Säule das Kapital an die Begünstigten ausgezahlt werden. In den meisten Kantonen ist eine Auszahlung, wie im obigen Fall, an die direkten Nachkommen steuerfrei. In einigen wenigen Ausnahmen, etwa in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Waadt und Neuchâtel, zahlen auch hier die Erben der direkten Linie Erbschaftssteuern. Gelder aus der Säule 3a unterliegen in der ganzen Schweiz aber einer separaten Kapitalauszahlungssteuer.

Immobilien vererben: latente Steuerschuld und Verkehrswert

Das Vererben von Immobilien mag auf den ersten Blick rechtlich strukturierter wirken, birgt in der Praxis jedoch Zündstoff für familiäre Konflikte. Da die Liegenschaft meist das gewichtigste Element der Erbmasse darstellt, entbrennt der Streit oft am fairen Übernahmewert.

Wird die Immobilie zu einem Preis unter dem Marktwert an einen oder mehrere Miterben übertragen, könnte dies die übernehmenden Erben begünstigen. Entspricht der Anrechnungs- respektive Übernahmewert hingegen dem Marktwert (oder liegt er darüber), wären die ausscheidenden Miterben im Vorteil.

Ursache dafür ist die latente Steuerschuld bei vererbten Immobilien. Hierbei handelt es sich um eine aufgeschobene Steuerschuld, die die neue Eigentümerin übernimmt. Denn beim Eigentümerwechsel einer Immobilie in der Schweiz wird grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuer fällig. Im Fall einer Erbfolge oder einer Erbteilung wird diese jedoch vielfach aufgeschoben. Früher oder später muss sie jedoch bezahlt werden. Bei der Erbteilung sollte dies berücksichtigt werden.

Wird das Objekt unter dem Marktwert übertragen, rechtfertigt es sich prinzipiell nicht, diese Steuerschuld zusätzlich in Abzug zu bringen. Das würde den übernehmenden Erben doppelt begünstigen. Im gegenteiligen Fall, in dem der Übernahmewert beim oder über dem Marktwert liegt, wären die ausscheidenden Miterben begünstigt, wenn die latente Steuer nicht vollständig berücksichtigt würde. Gewinnanteils- und Vorkaufsrechte ausscheidender Miterben haben für die Beurteilung einer fairen Lösung ebenfalls einen Einfluss.

Wird die Immobilie unter dem Verkehrswert zugewiesen, ist aus steuerrechtlicher Sicht zudem vorgängig zu prüfen, ob die geplante Transaktion von der Steuerbehörde nicht als steuerpflichtige Querschenkung unter Miterben eingestuft wird. Dies könnte ebenfalls unerwartete Steuerfolgen nach sich ziehen.

«Verkehrswert-Dilemma» und Erbvorbezug

Ein weiterer Stolperstein ist die Aufteilung der geerbten Immobilie viele Jahre nach dem Erwerb. Wohlgemerkt: Dies trifft auf fast alle Fälle zu. Hier kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die grundsätzlich aufgeschobene Grundstückgewinnsteuer dennoch anfällt. Insbesondere dürfte dies der Fall sein, wenn die Voraussetzungen für eine privilegierte Erbteilung nicht mehr erfüllt sind oder wirtschaftlich ein Verkauf vorliegt.

Besonders riskant ist es, die definitive Erbteilung über viele Jahre hinweg aufzuschieben. Investiert in dieser Zeit nur einer der Erben privat in den Werterhalt oder in wertvermehrende Massnahmen der Liegenschaft, verkompliziert sich die Lage drastisch. Da für die Erbteilung rechtlich immer der Verkehrswert zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufteilung massgebend ist, profitiert die gesamte Erbengemeinschaft vom wertsteigernden Effekt, während der investierende Erbe aufwendige Ersatzansprüche geltend machen muss.

Eine wirkungsvolle Alternative zum Vererben ist deshalb die gezielte Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, sei es durch eine Schenkung oder einen Erbvorbezug. Speziell bei Immobilien lässt sich dadurch das zuvor erwähnte «Verkehrswert-Dilemma» entschärfen. Wird im Rahmen eines öffentlich beurkundeten Vertrages explizit vereinbart, dass der Anrechnungswert zum Zeitpunkt der Übergabe fixiert ist, sind spätere Wertsteigerungen der Liegenschaft sowie künftige wertvermehrende Investitionen des Übernehmers vom späteren Ausgleichsanspruch der Miterben entkoppelt.

Erstelle 3–5 stichpunktartige Kernaussagen (je max. 15 Wörter) mit Fokus auf wirtschaftliche oder finanzielle Aspekte.
Verwende nur Zeilen, die mit “- ” beginnen, keine Emojis oder HTML.
TEXT:

Für die meisten Menschen in der Schweiz bilden das Vorsorgevermögen und das Eigenheim die grössten Vermögenswerte ihres Lebens. Hat man diese über Jahrzehnte hinweg mühsam aufgebaut und gepflegt, möchte man im Erbfall verständlicherweise so viel wie möglich davon an die eigenen Nachkommen weitergeben. Besonders die eigene Immobilie ist dabei mit starken Emotionen verbunden.

Aufgrund des demografischen Wandels gewinnt das Thema Vererben für einen immer grösseren Teil der Bevölkerung an Relevanz. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist unerlässlich – insbesondere mit Blick auf die steuerlichen Konsequenzen, was auch die Nachkommen entlasten dürfte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen, Fallstricke und Optimierungsmöglichkeiten rund um die beiden gewichtigsten Vermögenswerte.

Vorsorgegelder vererben: die drei Säulen im Todesfall

Wenn es um die Vererbung geht, werden die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems nicht gleich behandelt – allerdings mit wichtigen Unterschieden. Die erste Säule (AHV/IV) erlischt mit dem Tod und kann nicht vererbt werden. Um finanzielle Not zu verhindern, haben Hinterbliebene unter gewissen Voraussetzungen dennoch Anspruch auf eine Witwen- oder Waisenrente. Diese Leistungen betragen 80 respektive 40 Prozent der Altersrente, die die verstorbene Person bezogen hätte.

Anders sieht es jedoch bei der beruflichen Vorsorge (der zweiten Säule) und der freien Vorsorge, wie der Säule 3a, aus. Bei der zweiten Säule hängt die Auszahlung an die Erben davon ab, ob der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes noch aktiv im Berufsleben stand oder bereits im Rentenalter war. Stirbt ein aktiv Versicherter, richtet sich die Auszahlung des Vorsorgeguthabens grundsätzlich nach dem Gesetz der beruflichen Vorsorge (BVG) und dem Reglement der Pensionskasse. Ob eine Rente, ein Todesfallkapital oder beides ausgerichtet wird, ergibt sich aus dem Reglement der Pensionskasse.,

Bei Pensionären mit Rentenbezug wird das Altersguthaben in der Regel als Hinterlassenenrente an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf eine Auszahlung in Form einer Todesfallsumme. Hat sich der Verstorbene zum Zeitpunkt der Pensionierung für die Kapitalauszahlung entschieden, fällt das Geld in die Erbmasse.

Wichtig hier: Bei der Kapitalauszahlung gilt die gesetzliche Erbfolge. Stirbt man jedoch als aktiv Versicherter oder nachdem man bereits die Rente bezieht, gilt nicht mehr das Erbrecht, sondern das BVG – und somit ebenfalls die Bestimmungen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen.

Wer also die Begünstigtenordnung oder die Anteile ändern möchte, kann das im letzteren Fall nicht mit einem Testament regeln. Zudem unterscheiden sich die Regeln der einzelnen Pensionskassen deutlich. Aktiv Versicherte sollten sich deshalb die Bedingungen für eine Anspruchsberechtigung und die zu erwartenden Leistungen der eigenen Vorsorgeeinrichtung genauer ansehen.

Komplexe Lage unverheirateter Paare

Grundsätzlich geniessen verheiratete Ehepaare klarere Regelungen. In den meisten Fällen erhält der Ehepartner eine Ehegattenrente aus der Pensionskasse. Bei unverheirateten Paaren ist die Lage etwas komplexer, denn das BVG sieht prinzipiell keine Leistungen für den Konkubinatspartner vor. Viele Pensionskassen bieten zwar mittlerweile freiwillig entsprechende Leistungen für Lebenspartner an, knüpfen diese jedoch an strenge Bedingungen an – umso wichtiger ist hier eine vorgängige Abklärung und die sogenannte Begünstigtenerklärung.

Diese gehört in der zweiten Säule zu den am meisten übersehenen Punkten – denn die Ehe verliert zunehmend an Bedeutung und unverheiratete Beziehungen sind weitverbreitet. Doch Lebenssituationen ändern sich: Trennungen, neue Partnerschaften oder der Tod eines Kindes können die auf Papier festgehaltene Lebenssituation obsolet machen. Wer die Begünstigten nicht regelmässig aktualisiert, läuft Gefahr, dass im Todesfall die gesetzliche respektive reglementarische Begünstigtenordnung der Pensionskasse zum Zug kommt – was dann nicht zwangsläufig den Wünschen des Erblassers entspricht. Es wird empfohlen, die Begünstigungen alle fünf Jahre zu überprüfen.

Die Begünstigtenerklärung muss zu Lebzeiten bei der Pensionskasse eingereicht werden. Neben einer ungewünschten Erbteilung kann die gesetzliche Erbfolge auch steuerliche Folgen mit sich bringen. Denn in den meisten Kantonen sind nur Ehegatten, Kinder und Enkel von den kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Bei Eltern, Geschwistern oder anderen Begünstigten – die je nach Vorsorgereglement zusammengefasst werden können und bei denen die Reihenfolge der Begünstigten geändert werden kann – kann dies je nach Erbmasse und Begünstigtenkategorie zu grossen Steuerunterschieden führen.

Schliesslich kann bei der dritten Säule das Kapital an die Begünstigten ausgezahlt werden. In den meisten Kantonen ist eine Auszahlung, wie im obigen Fall, an die direkten Nachkommen steuerfrei. In einigen wenigen Ausnahmen, etwa in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Waadt und Neuchâtel, zahlen auch hier die Erben der direkten Linie Erbschaftssteuern. Gelder aus der Säule 3a unterliegen in der ganzen Schweiz aber einer separaten Kapitalauszahlungssteuer.

Immobilien vererben: latente Steuerschuld und Verkehrswert

Das Vererben von Immobilien mag auf den ersten Blick rechtlich strukturierter wirken, birgt in der Praxis jedoch Zündstoff für familiäre Konflikte. Da die Liegenschaft meist das gewichtigste Element der Erbmasse darstellt, entbrennt der Streit oft am fairen Übernahmewert.

Wird die Immobilie zu einem Preis unter dem Marktwert an einen oder mehrere Miterben übertragen, könnte dies die übernehmenden Erben begünstigen. Entspricht der Anrechnungs- respektive Übernahmewert hingegen dem Marktwert (oder liegt er darüber), wären die ausscheidenden Miterben im Vorteil.

Ursache dafür ist die latente Steuerschuld bei vererbten Immobilien. Hierbei handelt es sich um eine aufgeschobene Steuerschuld, die die neue Eigentümerin übernimmt. Denn beim Eigentümerwechsel einer Immobilie in der Schweiz wird grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuer fällig. Im Fall einer Erbfolge oder einer Erbteilung wird diese jedoch vielfach aufgeschoben. Früher oder später muss sie jedoch bezahlt werden. Bei der Erbteilung sollte dies berücksichtigt werden.

Wird das Objekt unter dem Marktwert übertragen, rechtfertigt es sich prinzipiell nicht, diese Steuerschuld zusätzlich in Abzug zu bringen. Das würde den übernehmenden Erben doppelt begünstigen. Im gegenteiligen Fall, in dem der Übernahmewert beim oder über dem Marktwert liegt, wären die ausscheidenden Miterben begünstigt, wenn die latente Steuer nicht vollständig berücksichtigt würde. Gewinnanteils- und Vorkaufsrechte ausscheidender Miterben haben für die Beurteilung einer fairen Lösung ebenfalls einen Einfluss.

Wird die Immobilie unter dem Verkehrswert zugewiesen, ist aus steuerrechtlicher Sicht zudem vorgängig zu prüfen, ob die geplante Transaktion von der Steuerbehörde nicht als steuerpflichtige Querschenkung unter Miterben eingestuft wird. Dies könnte ebenfalls unerwartete Steuerfolgen nach sich ziehen.

«Verkehrswert-Dilemma» und Erbvorbezug

Ein weiterer Stolperstein ist die Aufteilung der geerbten Immobilie viele Jahre nach dem Erwerb. Wohlgemerkt: Dies trifft auf fast alle Fälle zu. Hier kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die grundsätzlich aufgeschobene Grundstückgewinnsteuer dennoch anfällt. Insbesondere dürfte dies der Fall sein, wenn die Voraussetzungen für eine privilegierte Erbteilung nicht mehr erfüllt sind oder wirtschaftlich ein Verkauf vorliegt.

Besonders riskant ist es, die definitive Erbteilung über viele Jahre hinweg aufzuschieben. Investiert in dieser Zeit nur einer der Erben privat in den Werterhalt oder in wertvermehrende Massnahmen der Liegenschaft, verkompliziert sich die Lage drastisch. Da für die Erbteilung rechtlich immer der Verkehrswert zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufteilung massgebend ist, profitiert die gesamte Erbengemeinschaft vom wertsteigernden Effekt, während der investierende Erbe aufwendige Ersatzansprüche geltend machen muss.

Eine wirkungsvolle Alternative zum Vererben ist deshalb die gezielte Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, sei es durch eine Schenkung oder einen Erbvorbezug. Speziell bei Immobilien lässt sich dadurch das zuvor erwähnte «Verkehrswert-Dilemma» entschärfen. Wird im Rahmen eines öffentlich beurkundeten Vertrages explizit vereinbart, dass der Anrechnungswert zum Zeitpunkt der Übergabe fixiert ist, sind spätere Wertsteigerungen der Liegenschaft sowie künftige wertvermehrende Investitionen des Übernehmers vom späteren Ausgleichsanspruch der Miterben entkoppelt.

Quelle: www.bilanz.ch

361122 Keine Kommentare

Swiss Prime Site mit starkem operativem Ergebnis und nachhaltigem Wachstum; FFO I von CHF 2.15 pro Aktie (+2.4%) (Swiss-Press)

Fasse den folgenden Artikel auf Deutsch in maximal 120 Wörtern zusammen.
Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
Nutze einen professionellen, sachlich-analytischen Ton, ohne Wertung, keine Bilder, keine Emojis, kein HTML.
Nenne, falls vorhanden, wichtige Zahlen, Entwicklungen oder Zitate kurz.
TEXT:

21.08.2026, Marcel Kucher, CEO Swiss Prime Site: «Das erste Halbjahr 2026 bestätigt die starke Marktposition von Swiss Prime Site. Wir haben bedeutende Verträge mit
neuen und bestehenden Mietern zu attraktiven Konditionen abgeschlossen, unser Portfolio weiter auf Prime-Lagen ausgerichtet und wichtige Meilensteine in der
Entwicklung des Prime Tower Areals sowie in Otelfingen erreicht. Im Asset Management erzielten wir mit knapp CHF 1 Mrd. Neugeld ein Rekordergebnis. Diese
positive Entwicklung spiegelt sich auch in einem starken operativen Ergebnis wider. Mit einem FFO I von CHF 2.15 pro Aktie sind wir auf Kurs und erwarten für
das Gesamtjahr einen Wert am oberen Ende der im Februar kommunizierten Bandbreite. Unsere langfristigen strategischen Prioritäten und wo wir Opportunitäten
sehen, präsentieren wir Ende Oktober an unserem Capital Markets Day in Zürich.».

Deutlicher Anstieg Konzerngewinn und weitere operative Fortschritte

Swiss Prime Site steigerte im ersten Halbjahr 2026 den Reingewinn um 17.2% auf CHF 192.5 Mio. Das zahlungswirksame Ergebnis (FFO I) stieg gegenüber der Vorjahresperiode um 2.4% auf CHF 2.15 pro Aktie.

Die operative Entwicklung im ersten Halbjahr unterstreicht die Wachstums- und Ertragskraft des auf zwei Säulen basierenden Geschäftsmodells. So stieg der konsolidierte Betriebsertrag auf vergleichbarer Basis, d.h. insbesondere exklusive Jelmoli um 3.4% auf CHF 270.3 Mio., während der vergleichbare Betriebsaufwand um 3.4% auf CHF 64.4 Mio. sank. Der Betriebsgewinn (EBITDA) exklusive Neubewertungsgewinne und Gewinne aus Immobilienverkäufen stieg im ersten Halbjahr 2026 entsprechend um 4.6% auf CHF 208.7 Mio.

Der netto Finanzaufwand erhöhte sich aufgrund einer einmaligen Bewertungsanpassung gegenüber der Vorjahresperiode von CHF 97.0 Mio. auf CHF 113.9 Mio. Hauptgrund war das eingebettete Derivat der im Februar 2026 vorzeitig refinanzierten Wandelanleihe. Diesem Effekt wirkte der tiefere durchschnittliche Zinssatz teilweise entgegen. Der Steueraufwand stieg im Periodenvergleich aufgrund höherer latenter Steuern infolge der Portfolioaufwertungen von CHF 40.0 Mio. auf CHF 54.6 Mio.

Immobilien mit höheren Mieterträgen und anhaltend tiefen Leerständen

In den ersten sechs Monaten 2026 stiegen die Mieterträge der eigenen Immobilien um 2.2% auf CHF 230.6 Mio. Treiber waren Neuvermietungen nach Umbauten und Renovationen, Vertragsverlängerungen zu höheren Mieten sowie die im Vorjahr getätigten Zukäufe. Die bereits 2025 angekündigten Liegenschaftsverkäufe dämpften dabei den Anstieg.

Auf vergleichbarer Basis (EPRA like-for-like) erhöhten sich die Mieterträge um 1.4%. Haupttreiber waren Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen zu Konditionen über den bisherigen Bestandsmieten. Dabei stieg der EPRA like-for-like Mietzins real um 1.3%. Indexierungen und die tiefere Leerstandsquote trugen zusammen weitere 0.1% zum Wachstum bei.

Die höheren Mieten spiegeln die konsequente Portfoliooptimierung im Rahmen der Capital-Recycling-Strategie sowie die robuste Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen an erstklassigen Lagen wider und unterstreichen die Qualität des eigenen Immobilienportfolios.

Die Leerstandsquote lag per Ende Juni 2026 im Vergleich zu Ende 2025 bei unverändert 3.7%. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge (WAULT) belief sich per Ende Juni 2026 auf 5.7 Jahre gegenüber 5.3 Jahre per Ende 2025.

Wertanstieg Immobilienportfolio auf erstmals über CHF 14 Mrd. trotz Verkäufen

Der Wert des eigenen Immobilienportfolios erhöhte sich per Ende Juni 2026 gegenüber Ende 2025 um 0.6% auf CHF 14’005 Mio. Damit hat der Portfoliowert erstmals die Schwelle von CHF 14 Mrd. überschritten.

Die Neubewertungsgewinne stiegen im ersten Halbjahr 2026 auf CHF 148 Mio. nach CHF 102.0 Mio. in der Vorjahresperiode. Haupttreiber waren nachhaltig tiefere Kosten in der Immobilienbewirtschaftung, höhere Mietabschlüsse sowie ein Rückgang von 2 Basispunkten des durchschnittlichen Diskontsatzes aufgrund des attraktiven Marktumfeldes.

Im Rahmen der Capital-Recycling-Strategie schloss das Unternehmen im ersten Halbjahr 2026 den Verkauf von fünf Liegenschaften ab. Der Gesamtwert der veräusserten Objekte belief sich auf CHF 166.9 Mio.; gegenüber dem Fair Value resultierte ein Gewinn von CHF 6.9 Mio. Der Fokus der Verkäufe lag auf kleineren Shopping-Zentren in sekundären Lagen und erhöhte damit weiter die durchschnittliche Qualität des Portfolios. Per Ende Juni 2026, befanden sich 99% aller von Swiss Prime Site gehaltenen Liegenschaften gemäss den Immobilienschätzern von Wüest Partner an den besten Standorten der Schweiz.

Im Entwicklungsbereich erreichte Swiss Prime Site im ersten Halbjahr 2026 zwei wichtige Meilensteine. Hitachi Energy wählte Otelfingen als neuen zentralen Produktionsstandort in der Schweiz. Geplant sind Neubauten auf zwei bisher unbebauten Parzellen sowie die umfassende Revitalisierung des ehemaligen Jelmoli-Logistikgebäudes. Swiss Prime Site begleitet die Entwicklung eng und wird das Areal nach Vorliegen der Baubewilligung (voraussichtlich Ende 2027) an Hitachi Energy verkaufen. Der entsprechende Verkaufsvertrag wurde Mitte August 2026 unterzeichnet.

Auch beim Prime Tower Areal in Zürich West wurde ein bedeutender Schritt erzielt: Mit der Universität Zürich wurde eine Absichtserklärung zur Anmietung der Maag-Hallen durch das Naturhistorische Museum abgeschlossen. Swiss Prime Site beendet damit das Projekt «Maaglive» und fokussiert sich künftig auf die Weiterentwicklung des Maag Areals als kulturelles Zentrum von Zürich West sowie auf den Erhalt und die umfassende Sanierung der historischen Maag-Hallen.

Die laufenden Bauprojekte an der Fraumünsterpost, im YOND Campus und bei der Destination Jelmoli in Zürich schreiten planmässig voran.

Per Ende Juni 2026 umfasste das Immobilienportfolio 127 Objekte gegenüber 132 Objekten per Ende 2025.

Asset Management mit gutem Ertragswachstum und starkem Neugeldzufluss

Das Asset-Management-Geschäft von Swiss Prime Site, Swiss Prime Site Solutions, profitierte auch im ersten Halbjahr 2026 von der starken Marktposition sowie der hohen Nachfrage Schweizer institutioneller Investoren nach Immobilienanlagen und wuchs erneut deutlich.

Das verwaltete Immobilienvermögen stieg per Ende Juni 2026 auf CHF 14.8 Mrd., nach CHF 14.3 Mrd. per Ende 2025. Das Wachstum war dabei breit über die Fonds- und Dienstleistungspalette abgestützt.

Die Neugelder erreichten in der Berichtsperiode mit CHF 0.95 Mrd. nach CHF 0.62 Mrd. in der Vorjahresperiode einen Rekordwert.

Im ersten Halbjahr wurden Kapitalerhöhungen von insgesamt knapp CHF 0.3 Mrd. durchgeführt und zusätzlich bereits zugesagte Mittel über CHF 0.2 Mrd. abgerufen. Rund ein Drittel der Kapitalerhöhungen entfiel auf neue Investoren, zwei Drittel auf bestehende Kunden. Dies bestätigt die starke Marktposition von Swiss Prime Site Solutions.

Anfang Januar übertrug zudem eine Pensionskasse das Management ihres Immobilienportfolios im Wert von über CHF 0.4 Mrd. an Swiss Prime Site Solutions.

Im Gegenzug veräusserte Swiss Prime Site Solutions erfolgreich abgeschlossene Entwicklungsprojekte (Promotionen) im Wert von rund CHF 0.3 Mrd., entsprechend sind sie nicht mehr in den Assets under Management enthalten.

Das Asset Management erzielte im ersten Halbjahr 2026 einen Betriebsertrag von CHF 40.0 Mio., 5.2% mehr als in der Vorjahresperiode. Haupttreiber waren die höheren verwalteten Immobilienvermögen sowie gestiegene transaktionsbezogene Erträge im Zusammenhang mit dem Neugeldzufluss. Mehr als zwei Drittel der Erträge entfielen auf wiederkehrende Erträge, hauptsächlich Management Fees, knapp ein Drittel auf nicht wiederkehrende Erträge insbesondere Kauf- und Verkaufskommissionen sowie Vertriebsgebühren.

Insgesamt wurde in den vergangenen sechs Monaten ein rekordhohes Transaktionsvolumen von 31 Liegenschaften mit einem Gesamtvolumen von rund CHF 0.7 Mrd. nach CHF 0.6 Mrd. in der Vorjahresperiode abgewickelt.

Gleichzeitig sanken die Kosten um 1.0% auf CHF 14.0 Mio. Der Betriebsgewinn (EBITDA) stieg dadurch im ersten Halbjahr 2026 um 8.9% auf CHF 26.0 Mio.

Solide und breit diversifizierte Finanzierungsstruktur

Swiss Prime Site verfügt über eine starke Bonität sowie eine solide und breit diversifizierte Finanzierungsstruktur. Die ungenutzten, vertraglich zugesicherten Finanzierungslinien betrugen zur Jahresmitte CHF 0.7 Mrd. (CHF 1.1 Mrd. per Ende 2025), was zusammen mit den flüssigen Mitteln eine sehr hohe operative wie finanzielle Flexibilität garantiert. Im Februar hat Swiss Prime Site in diesem Zusammenhang eine Wandelanleihe mit Laufzeit bis 2030 vorzeitig durch die Emission einer neuen unverzinslichen Wandelanleihe über CHF 350 Mio. refinanziert. Die attraktiven Konditionen und die deutliche Überzeichnung unterstreichen das Vertrauen des Kapitalmarkts in Swiss Prime Site. Darüber hinaus emittierte Swiss Prime Site im ersten Halbjahr zwei Schweizer Franken Bonds zu attraktiven Konditionen. Die durchschnittliche Laufzeit der Finanzierungen erhöhte sich damit leicht auf 4.0 Jahre, nach 3.9 Jahren per Ende 2025.

Dank des anhaltenden Tiefzinsumfelds sanken die Refinanzierungskosten gegenüber der Vorjahresperiode weiter. Der durchschnittliche Zinssatz lag im ersten Halbjahr 2026 bei 0.83% nach 0.98% im ersten Halbjahr 2025 und 0.94% im Gesamtjahr 2025.

Die Finanzierungsquote des Immobilienportfolios (Loan-to-value, LTV) lag saisonal bedingt aufgrund der Zahlung der Dividende bei 39.9% nach 38.1% per Ende 2025. Swiss Prime Site erwartet, dass der LTV im Jahresverlauf wieder unter 39% sinken wird.

Fortschritte im Nachhaltigkeitsbereich

Auch im Bereich Nachhaltigkeit erzielte Swiss Prime Site im ersten Halbjahr klare Fortschritte. Die konsequente Umsetzung der angestossenen Initiativen – unter anderem bei der erneuerbaren Energieversorgung und der Solarstromerzeugung – führte zu einer weiteren Reduktion der CO2-Intensität unseres Immobilienportfolios. Gleichzeitig erhöhte ISS STOXX das ESG-Rating von Swiss Prime Site auf B- von bisher C+. Damit zählt Swiss Prime Site zu den nachhaltigsten 10% der weltweit rund 400 von ISS bewerteten Immobilienunternehmen.

Ausblick 2026 bestätigt

Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet Swiss Prime Site gegenüber 2025 weiterhin höhere Mieterträge und eine tiefere Leerstandsquote im Immobilienportfolio. Im Asset Management hält das Unternehmen am Ziel eines organischen Wachstums der Assets under Management von rund CHF 1.0 Mrd. pro Jahr fest.

Beim operativen Ergebnis, gemessen am FFO I, erwartet Swiss Prime Site einen Wert am oberen Ende der im Februar kommunizierten Bandbreite von CHF 4.25 bis CHF 4.30 pro Aktie.

Der Verschuldungsgrad soll im Jahresverlauf wieder unter 39% sinken und damit den saisonalen Effekt der Dividendenausschüttung im ersten Halbjahr ausgleichen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Media Relations & Investor Relations, Patrick Friedli
Tel. +41 58 317 17 75, patrick.friedli@sps.swiss


— ENDE Pressemitteilung Swiss Prime Site mit starkem operativem Ergebnis und nachhaltigem Wachstum; FFO I von CHF 2.15 pro Aktie (+2.4%) —


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.

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21.08.2026, Marcel Kucher, CEO Swiss Prime Site: «Das erste Halbjahr 2026 bestätigt die starke Marktposition von Swiss Prime Site. Wir haben bedeutende Verträge mit
neuen und bestehenden Mietern zu attraktiven Konditionen abgeschlossen, unser Portfolio weiter auf Prime-Lagen ausgerichtet und wichtige Meilensteine in der
Entwicklung des Prime Tower Areals sowie in Otelfingen erreicht. Im Asset Management erzielten wir mit knapp CHF 1 Mrd. Neugeld ein Rekordergebnis. Diese
positive Entwicklung spiegelt sich auch in einem starken operativen Ergebnis wider. Mit einem FFO I von CHF 2.15 pro Aktie sind wir auf Kurs und erwarten für
das Gesamtjahr einen Wert am oberen Ende der im Februar kommunizierten Bandbreite. Unsere langfristigen strategischen Prioritäten und wo wir Opportunitäten
sehen, präsentieren wir Ende Oktober an unserem Capital Markets Day in Zürich.».

Deutlicher Anstieg Konzerngewinn und weitere operative Fortschritte

Swiss Prime Site steigerte im ersten Halbjahr 2026 den Reingewinn um 17.2% auf CHF 192.5 Mio. Das zahlungswirksame Ergebnis (FFO I) stieg gegenüber der Vorjahresperiode um 2.4% auf CHF 2.15 pro Aktie.

Die operative Entwicklung im ersten Halbjahr unterstreicht die Wachstums- und Ertragskraft des auf zwei Säulen basierenden Geschäftsmodells. So stieg der konsolidierte Betriebsertrag auf vergleichbarer Basis, d.h. insbesondere exklusive Jelmoli um 3.4% auf CHF 270.3 Mio., während der vergleichbare Betriebsaufwand um 3.4% auf CHF 64.4 Mio. sank. Der Betriebsgewinn (EBITDA) exklusive Neubewertungsgewinne und Gewinne aus Immobilienverkäufen stieg im ersten Halbjahr 2026 entsprechend um 4.6% auf CHF 208.7 Mio.

Der netto Finanzaufwand erhöhte sich aufgrund einer einmaligen Bewertungsanpassung gegenüber der Vorjahresperiode von CHF 97.0 Mio. auf CHF 113.9 Mio. Hauptgrund war das eingebettete Derivat der im Februar 2026 vorzeitig refinanzierten Wandelanleihe. Diesem Effekt wirkte der tiefere durchschnittliche Zinssatz teilweise entgegen. Der Steueraufwand stieg im Periodenvergleich aufgrund höherer latenter Steuern infolge der Portfolioaufwertungen von CHF 40.0 Mio. auf CHF 54.6 Mio.

Immobilien mit höheren Mieterträgen und anhaltend tiefen Leerständen

In den ersten sechs Monaten 2026 stiegen die Mieterträge der eigenen Immobilien um 2.2% auf CHF 230.6 Mio. Treiber waren Neuvermietungen nach Umbauten und Renovationen, Vertragsverlängerungen zu höheren Mieten sowie die im Vorjahr getätigten Zukäufe. Die bereits 2025 angekündigten Liegenschaftsverkäufe dämpften dabei den Anstieg.

Auf vergleichbarer Basis (EPRA like-for-like) erhöhten sich die Mieterträge um 1.4%. Haupttreiber waren Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen zu Konditionen über den bisherigen Bestandsmieten. Dabei stieg der EPRA like-for-like Mietzins real um 1.3%. Indexierungen und die tiefere Leerstandsquote trugen zusammen weitere 0.1% zum Wachstum bei.

Die höheren Mieten spiegeln die konsequente Portfoliooptimierung im Rahmen der Capital-Recycling-Strategie sowie die robuste Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen an erstklassigen Lagen wider und unterstreichen die Qualität des eigenen Immobilienportfolios.

Die Leerstandsquote lag per Ende Juni 2026 im Vergleich zu Ende 2025 bei unverändert 3.7%. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge (WAULT) belief sich per Ende Juni 2026 auf 5.7 Jahre gegenüber 5.3 Jahre per Ende 2025.

Wertanstieg Immobilienportfolio auf erstmals über CHF 14 Mrd. trotz Verkäufen

Der Wert des eigenen Immobilienportfolios erhöhte sich per Ende Juni 2026 gegenüber Ende 2025 um 0.6% auf CHF 14’005 Mio. Damit hat der Portfoliowert erstmals die Schwelle von CHF 14 Mrd. überschritten.

Die Neubewertungsgewinne stiegen im ersten Halbjahr 2026 auf CHF 148 Mio. nach CHF 102.0 Mio. in der Vorjahresperiode. Haupttreiber waren nachhaltig tiefere Kosten in der Immobilienbewirtschaftung, höhere Mietabschlüsse sowie ein Rückgang von 2 Basispunkten des durchschnittlichen Diskontsatzes aufgrund des attraktiven Marktumfeldes.

Im Rahmen der Capital-Recycling-Strategie schloss das Unternehmen im ersten Halbjahr 2026 den Verkauf von fünf Liegenschaften ab. Der Gesamtwert der veräusserten Objekte belief sich auf CHF 166.9 Mio.; gegenüber dem Fair Value resultierte ein Gewinn von CHF 6.9 Mio. Der Fokus der Verkäufe lag auf kleineren Shopping-Zentren in sekundären Lagen und erhöhte damit weiter die durchschnittliche Qualität des Portfolios. Per Ende Juni 2026, befanden sich 99% aller von Swiss Prime Site gehaltenen Liegenschaften gemäss den Immobilienschätzern von Wüest Partner an den besten Standorten der Schweiz.

Im Entwicklungsbereich erreichte Swiss Prime Site im ersten Halbjahr 2026 zwei wichtige Meilensteine. Hitachi Energy wählte Otelfingen als neuen zentralen Produktionsstandort in der Schweiz. Geplant sind Neubauten auf zwei bisher unbebauten Parzellen sowie die umfassende Revitalisierung des ehemaligen Jelmoli-Logistikgebäudes. Swiss Prime Site begleitet die Entwicklung eng und wird das Areal nach Vorliegen der Baubewilligung (voraussichtlich Ende 2027) an Hitachi Energy verkaufen. Der entsprechende Verkaufsvertrag wurde Mitte August 2026 unterzeichnet.

Auch beim Prime Tower Areal in Zürich West wurde ein bedeutender Schritt erzielt: Mit der Universität Zürich wurde eine Absichtserklärung zur Anmietung der Maag-Hallen durch das Naturhistorische Museum abgeschlossen. Swiss Prime Site beendet damit das Projekt «Maaglive» und fokussiert sich künftig auf die Weiterentwicklung des Maag Areals als kulturelles Zentrum von Zürich West sowie auf den Erhalt und die umfassende Sanierung der historischen Maag-Hallen.

Die laufenden Bauprojekte an der Fraumünsterpost, im YOND Campus und bei der Destination Jelmoli in Zürich schreiten planmässig voran.

Per Ende Juni 2026 umfasste das Immobilienportfolio 127 Objekte gegenüber 132 Objekten per Ende 2025.

Asset Management mit gutem Ertragswachstum und starkem Neugeldzufluss

Das Asset-Management-Geschäft von Swiss Prime Site, Swiss Prime Site Solutions, profitierte auch im ersten Halbjahr 2026 von der starken Marktposition sowie der hohen Nachfrage Schweizer institutioneller Investoren nach Immobilienanlagen und wuchs erneut deutlich.

Das verwaltete Immobilienvermögen stieg per Ende Juni 2026 auf CHF 14.8 Mrd., nach CHF 14.3 Mrd. per Ende 2025. Das Wachstum war dabei breit über die Fonds- und Dienstleistungspalette abgestützt.

Die Neugelder erreichten in der Berichtsperiode mit CHF 0.95 Mrd. nach CHF 0.62 Mrd. in der Vorjahresperiode einen Rekordwert.

Im ersten Halbjahr wurden Kapitalerhöhungen von insgesamt knapp CHF 0.3 Mrd. durchgeführt und zusätzlich bereits zugesagte Mittel über CHF 0.2 Mrd. abgerufen. Rund ein Drittel der Kapitalerhöhungen entfiel auf neue Investoren, zwei Drittel auf bestehende Kunden. Dies bestätigt die starke Marktposition von Swiss Prime Site Solutions.

Anfang Januar übertrug zudem eine Pensionskasse das Management ihres Immobilienportfolios im Wert von über CHF 0.4 Mrd. an Swiss Prime Site Solutions.

Im Gegenzug veräusserte Swiss Prime Site Solutions erfolgreich abgeschlossene Entwicklungsprojekte (Promotionen) im Wert von rund CHF 0.3 Mrd., entsprechend sind sie nicht mehr in den Assets under Management enthalten.

Das Asset Management erzielte im ersten Halbjahr 2026 einen Betriebsertrag von CHF 40.0 Mio., 5.2% mehr als in der Vorjahresperiode. Haupttreiber waren die höheren verwalteten Immobilienvermögen sowie gestiegene transaktionsbezogene Erträge im Zusammenhang mit dem Neugeldzufluss. Mehr als zwei Drittel der Erträge entfielen auf wiederkehrende Erträge, hauptsächlich Management Fees, knapp ein Drittel auf nicht wiederkehrende Erträge insbesondere Kauf- und Verkaufskommissionen sowie Vertriebsgebühren.

Insgesamt wurde in den vergangenen sechs Monaten ein rekordhohes Transaktionsvolumen von 31 Liegenschaften mit einem Gesamtvolumen von rund CHF 0.7 Mrd. nach CHF 0.6 Mrd. in der Vorjahresperiode abgewickelt.

Gleichzeitig sanken die Kosten um 1.0% auf CHF 14.0 Mio. Der Betriebsgewinn (EBITDA) stieg dadurch im ersten Halbjahr 2026 um 8.9% auf CHF 26.0 Mio.

Solide und breit diversifizierte Finanzierungsstruktur

Swiss Prime Site verfügt über eine starke Bonität sowie eine solide und breit diversifizierte Finanzierungsstruktur. Die ungenutzten, vertraglich zugesicherten Finanzierungslinien betrugen zur Jahresmitte CHF 0.7 Mrd. (CHF 1.1 Mrd. per Ende 2025), was zusammen mit den flüssigen Mitteln eine sehr hohe operative wie finanzielle Flexibilität garantiert. Im Februar hat Swiss Prime Site in diesem Zusammenhang eine Wandelanleihe mit Laufzeit bis 2030 vorzeitig durch die Emission einer neuen unverzinslichen Wandelanleihe über CHF 350 Mio. refinanziert. Die attraktiven Konditionen und die deutliche Überzeichnung unterstreichen das Vertrauen des Kapitalmarkts in Swiss Prime Site. Darüber hinaus emittierte Swiss Prime Site im ersten Halbjahr zwei Schweizer Franken Bonds zu attraktiven Konditionen. Die durchschnittliche Laufzeit der Finanzierungen erhöhte sich damit leicht auf 4.0 Jahre, nach 3.9 Jahren per Ende 2025.

Dank des anhaltenden Tiefzinsumfelds sanken die Refinanzierungskosten gegenüber der Vorjahresperiode weiter. Der durchschnittliche Zinssatz lag im ersten Halbjahr 2026 bei 0.83% nach 0.98% im ersten Halbjahr 2025 und 0.94% im Gesamtjahr 2025.

Die Finanzierungsquote des Immobilienportfolios (Loan-to-value, LTV) lag saisonal bedingt aufgrund der Zahlung der Dividende bei 39.9% nach 38.1% per Ende 2025. Swiss Prime Site erwartet, dass der LTV im Jahresverlauf wieder unter 39% sinken wird.

Fortschritte im Nachhaltigkeitsbereich

Auch im Bereich Nachhaltigkeit erzielte Swiss Prime Site im ersten Halbjahr klare Fortschritte. Die konsequente Umsetzung der angestossenen Initiativen – unter anderem bei der erneuerbaren Energieversorgung und der Solarstromerzeugung – führte zu einer weiteren Reduktion der CO2-Intensität unseres Immobilienportfolios. Gleichzeitig erhöhte ISS STOXX das ESG-Rating von Swiss Prime Site auf B- von bisher C+. Damit zählt Swiss Prime Site zu den nachhaltigsten 10% der weltweit rund 400 von ISS bewerteten Immobilienunternehmen.

Ausblick 2026 bestätigt

Für das Geschäftsjahr 2026 erwartet Swiss Prime Site gegenüber 2025 weiterhin höhere Mieterträge und eine tiefere Leerstandsquote im Immobilienportfolio. Im Asset Management hält das Unternehmen am Ziel eines organischen Wachstums der Assets under Management von rund CHF 1.0 Mrd. pro Jahr fest.

Beim operativen Ergebnis, gemessen am FFO I, erwartet Swiss Prime Site einen Wert am oberen Ende der im Februar kommunizierten Bandbreite von CHF 4.25 bis CHF 4.30 pro Aktie.

Der Verschuldungsgrad soll im Jahresverlauf wieder unter 39% sinken und damit den saisonalen Effekt der Dividendenausschüttung im ersten Halbjahr ausgleichen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Media Relations & Investor Relations, Patrick Friedli
Tel. +41 58 317 17 75, patrick.friedli@sps.swiss


— ENDE Pressemitteilung Swiss Prime Site mit starkem operativem Ergebnis und nachhaltigem Wachstum; FFO I von CHF 2.15 pro Aktie (+2.4%) —


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.

Quelle: www.swiss-press.com

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Ueli Maurer und das Luxusprojekt in Vitznau

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Immobilien

400 Jahre altes Haus soll Luxuswohnungen weichen – im Dorf regt sich Widerstand

Ein deutscher Immobilienkonzern will mitten in Vitznau Luxuswohnungen bauen. In dessen Schweizer Verwaltungsrat sitzt alt Bundesrat Ueli Maurer. Das sorgt für Kritik – auch, weil seine Partei ausländische Immobilienkäufe bremsen will.

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Swiss Prime Site: Reingewinn steigt um 17 Prozent

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Grösster Schweizer Immobilienkonzern steigert Gewinn um 17 Prozent

Swiss Prime Site erzielt im ersten Halbjahr 2026 einen Reingewinn von 192,5 Millionen Franken. Das Immobilienportfolio wächst auf 14 Milliarden Franken.

Der Prime Tower in Zürich gehört der Swiss Prime Site.

Foto: Rahel Zuber

Der grösste Schweizer Immobilienkonzern Swiss Prime Site hat im ersten Halbjahr 2026 höhere Mieterträge erzielt und auch dank erneut hoher Neubewertungen den Gewinn gesteigert. Auch das Asset Management entwickelte sich weiter dynamisch. Am Ausblick hält SPS fest.

Im Immobiliensegment stieg der Mietertrag in den ersten sechs Monaten um 2,2 Prozent auf 230,6 Millionen Franken, wie SPS am Donnerstag mitteilte. Die Neubewertungen beliefen sich noch auf 148,0 Millionen nach hohen 216,9 Millionen im Vorjahr.

Der Reingewinn inklusive Neubewertungen kletterte um gut 17 Prozent auf 192,5 Millionen Franken. Bereinigt um diese stieg der Gewinn um 6,0 Prozent auf 165,7 Millionen.

Der Wert des eigenen Immobilienportfolios wuchs um 0,6 Prozent auf 14 Milliarden Franken. Die Leerstandsquote lag bei unverändert 3,7 Prozent.

Asset Management und Ausblick

Das zweite Standbein, das Asset Management Swiss Prime Site Solutions, steigerte die Erträge um 5,2 Prozent auf 40,0 Millionen. SPS zog Neugelder in Höhe von 0,95 Milliarden an und damit kletterte das verwaltete Vermögen im Vergleich zum Ende 2025 um 3,5 Prozent auf 14,8 Milliarden.

Am Ausblick für das Gesamtjahr 2026 hält SPS fest. So soll der Mietertrag gesteigert werden, während der Leerstand weiter sinken dürfte. Im Asset Management wird unverändert mit einem Neugeldwachstum von rund 1 Milliarde Franken gerechnet.

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Der Reingewinn inklusive Neubewertungen kletterte um gut 17 Prozent auf 192,5 Millionen Franken. Bereinigt um diese stieg der Gewinn um 6,0 Prozent auf 165,7 Millionen.

Der Wert des eigenen Immobilienportfolios wuchs um 0,6 Prozent auf 14 Milliarden Franken. Die Leerstandsquote lag bei unverändert 3,7 Prozent.

Asset Management und Ausblick

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Lex Koller in Gstaad: Warum das Oberbort heute Ausländern gehört

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Heute ist das Oberbort ein Dorfteil des mondänen Gstaad. Eine eigene, abgeschiedene, diskrete Welt. Hier wohnt der internationale Jetset. Reiche verbringen in mehrstöckigen Luxusvillen, die von aussen wie zu gross geratene Chalets aussehen, ein paar schöne Ferientage im Jahr. Grund und Boden gehören längst arabischen Scheichs, deutschen Industriellen, britischen Investoren, griechischen Schiffseignern und Nachkommen französischer Adliger. Das Ausmass des fremden Besitzes zeigt erstmals eine detaillierte Analyse des Gstaader Grundstücksregisters durch den Beobachter. Schweizer Besitzer sind die klare Minderheit, Einheimische gibt es fast keine mehr.

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Ueli Maurer und das Luxusprojekt in Vitznau

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Schweizer Haus San Francisco: Bund verliert 8,8 Mio. Franken

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Die Prestige-Immobilie des Bundes in San Francisco wird zum Millionengrab

Der Bund investierte neun Millionen Franken in den Umbau eines alten Hafengebäudes in San Francisco. Nun musste er den Standort räumen – ohne dafür einen roten Rappen zu erhalten.

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Makler Walde: So bewertet er eine 4,5-Mio.-Wohnung in Kilchberg

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«Es gibt viele Junge, die sich dank Erbvorbezügen ein Eigenheim leisten können»

Wie verkauft man eine Luxuswohnung? Antworten liefert eine Immobilienbesichtigung mit Makler Claudio Walde. Er führt durch eine Rooftop-Wohnung für 4,5 Millionen Franken – und erklärt, wer die Interessenten sind.

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Gstaad: Reiche Ausländer treiben Immobilienpreise in die Höhe

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Das Gesetz wurde später mehrfach revidiert – und vor allem gelockert. Es widerspiegelt heute beispielhaft die Haltung der offiziellen Schweiz: Zum einen will sich das Land schützen gegen kaufwillige und finanzkräftige ausländische Personen und Firmen. Weil dies die Preise für Grundstücke und Immobilien in die Höhe treibt. Zum anderen will man vom Geld des Auslands profitieren.

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Auswandern Schweiz: Immer mehr ziehen ins grenznahe Ausland

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Weil die Schweiz zu teuer wurde, kauften sie für 650’000 Euro ein Haus gleich hinter der Grenze

Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ziehen wie Magali und Pascal Girardin ins benachbarte Ausland, weil sie sich hierzulande das Wohnen nicht mehr leisten können. Am extremsten ist dies in Genf und Basel. Die Politik sucht nach Lösungen.

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Quelle: www.tagesanzeiger.ch