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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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Quelle: www.blick.ch

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Schweizer Immobilienmarkt: Effektive Hypothekarzinsen steigen zu Beginn des September

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Effektive Hypothekarzinsen steigen zu Beginn des September

Der FuW-Hypo-Index beendet den Sinkflug von Ende August.

Den FuW-Hypo-Index gibt es neu einmal die Woche auf fuw.ch.

Illustration: Marco Tancredi

In der Schweiz sichern sich Interessenten für Immobiliendarlehen in der ersten Septemberwoche zehnjährige Festhypotheken zu einem Zinssatz von 1,62%. Das zeigt der FuW-Hypo-Index dieser Woche. Für die fünfjährige Laufzeit beträgt der Zinssatz 1,36%. Innerhalb einer Woche stiegen die Zinsen für die längere Laufzeit um 0,05 Prozentpunkte; sie liegen damit 0,14 Prozentpunkte unter dem Jahreshoch. Bei der kürzeren Laufzeit legten die Sätze um 0,06 Prozentpunkte zu und notieren damit 0,16 Prozentpunkte unter ihrem Jahreshoch von Anfang August. Die effektiven Hypozinsen stiegen im Sommer auf das höchste Niveau seit 2024.

Seit Ende Juli schwanken vor allem die langfristigen Sätze wieder stärker. Die Anleger sorgen sich weiterhin um die Staatsfinanzen. Deshalb kletterten die langfristigen Renditen an den Staatsanleihenmärkten sowie die Swap-Sätze. Diese Woche kamen erneute Kämpfe im Nahen Osten dazu, die den Ölpreis wieder nach oben treiben. In Europa sorgen sich die Anleger um die Inflation und die Folgen des Klimawandels. Inflationsdaten aus dem Euroraum zeigen, dass die Industrieunternehmen bereits den zweiten Monat in Folge höhere Kosten an die Kunden weitergeben. Zudem stieg der europäische Gaspreis (Frontmonat) auf mehr als 70 €/MWh und damit 80% über das Niveau im Juni.

Swap-Sätze bestimmen mit, zu welchen Konditionen Banken Hypotheken refinanzieren. Der FuW-Hypo-Index erfasst die Durchschnittszinsen aller Abschlüsse bei Credit Exchange (CredEx), der führenden Schweizer Digitalplattform für Hypotheken. Interessenten können sich auf der Plattform einen Zinssatz für wenige Tage reservieren. Deshalb reagieren die effektiven Sätze mitunter verzögert, wenn es an Anleihen- und Swapmärkten aufwärtsgeht. Diese Woche sinken jedoch die Zinsen.

Mit dem FuW-Hypo-Index publiziert die «Finanz und Wirtschaft» seit Mai den ersten Schweizer Zins, der auf real abgeschlossenen Hypothekargeschäften basiert. Haus- und Wohneigentümer können ihre Konditionen so direkt mit dem effektiven Marktsatz vergleichen. Bisher dienten dazu meist nur die Richtsätze der Anbieter. Diese entsprechen jedoch selten den tatsächlichen Verträgen und fallen oft höher aus.

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Effektive Hypothekarzinsen steigen zu Beginn des September

Der FuW-Hypo-Index beendet den Sinkflug von Ende August.

Den FuW-Hypo-Index gibt es neu einmal die Woche auf fuw.ch.

Illustration: Marco Tancredi

In der Schweiz sichern sich Interessenten für Immobiliendarlehen in der ersten Septemberwoche zehnjährige Festhypotheken zu einem Zinssatz von 1,62%. Das zeigt der FuW-Hypo-Index dieser Woche. Für die fünfjährige Laufzeit beträgt der Zinssatz 1,36%. Innerhalb einer Woche stiegen die Zinsen für die längere Laufzeit um 0,05 Prozentpunkte; sie liegen damit 0,14 Prozentpunkte unter dem Jahreshoch. Bei der kürzeren Laufzeit legten die Sätze um 0,06 Prozentpunkte zu und notieren damit 0,16 Prozentpunkte unter ihrem Jahreshoch von Anfang August. Die effektiven Hypozinsen stiegen im Sommer auf das höchste Niveau seit 2024.

Seit Ende Juli schwanken vor allem die langfristigen Sätze wieder stärker. Die Anleger sorgen sich weiterhin um die Staatsfinanzen. Deshalb kletterten die langfristigen Renditen an den Staatsanleihenmärkten sowie die Swap-Sätze. Diese Woche kamen erneute Kämpfe im Nahen Osten dazu, die den Ölpreis wieder nach oben treiben. In Europa sorgen sich die Anleger um die Inflation und die Folgen des Klimawandels. Inflationsdaten aus dem Euroraum zeigen, dass die Industrieunternehmen bereits den zweiten Monat in Folge höhere Kosten an die Kunden weitergeben. Zudem stieg der europäische Gaspreis (Frontmonat) auf mehr als 70 €/MWh und damit 80% über das Niveau im Juni.

Swap-Sätze bestimmen mit, zu welchen Konditionen Banken Hypotheken refinanzieren. Der FuW-Hypo-Index erfasst die Durchschnittszinsen aller Abschlüsse bei Credit Exchange (CredEx), der führenden Schweizer Digitalplattform für Hypotheken. Interessenten können sich auf der Plattform einen Zinssatz für wenige Tage reservieren. Deshalb reagieren die effektiven Sätze mitunter verzögert, wenn es an Anleihen- und Swapmärkten aufwärtsgeht. Diese Woche sinken jedoch die Zinsen.

Mit dem FuW-Hypo-Index publiziert die «Finanz und Wirtschaft» seit Mai den ersten Schweizer Zins, der auf real abgeschlossenen Hypothekargeschäften basiert. Haus- und Wohneigentümer können ihre Konditionen so direkt mit dem effektiven Marktsatz vergleichen. Bisher dienten dazu meist nur die Richtsätze der Anbieter. Diese entsprechen jedoch selten den tatsächlichen Verträgen und fallen oft höher aus.

Quelle: www.fuw.ch

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Wohnen – Bank besteht auf Kündigung von auslaufender Hypothek – Kassensturz Espresso

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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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TEXT:

Eine Festhypothek läuft normalerweise über eine fixe Laufzeit und läuft dann auf einen bestimmten Termin aus. Was viele Kunden nicht wissen: Bei einigen Banken muss man auch eine Festhypothek kündigen. Sonst kann es bei einem Bankwechsel teuer werden.

Nicht schlecht gestaunt hat ein Raiffeisen-Kunde aus der Ostschweiz, als er erfuhr, dass seine Festhypothek eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr hat: «Unsere Festhypothek über 600’000 Franken lief im Januar 2016 ab. Da wir ein sehr gutes Angebot einer anderen Bank erhielten, wollten wir wechseln.»

Doch da hatte der Raiffeisen-Kunde die Rechnung ohne die Raiffeisenbank gemacht. «Als wir dem Kundenberater mitteilten, dass wir die Hypothek bei der Konkurrenz machen werden, sagte er, wir hätten die sechs monatige Kündigungsfrist verpasst.»

Mehr zum Thema:

Die Hypothek wird in diesem Fall für ein halbes Jahr als variable Hypothek weitergeführt. Allerdings sind die Zinssätze für variable Hypotheken sind im Vergleich mit Festhypotheken fast doppelt so hoch.

Kundenunfreundliche Kündigungsfrist bei Raiffeisen

Der Raiffeisen-Kunde staunte nicht schlecht: Mit einer Kündigungsfrist hatte er bei einer fixen Vertragslaufzeit nicht gerechnet. Die Begründung für die absurde Praxis liegt im Kleingedruckten.

Bei Raiffeisen schliessen die Kunden nämlich einen Basiskreditvertrag ab, wie Mediensprecher Franz Würth gegenüber dem Konsumenten-Magazin «Espresso» von Radio SRF 1 sagt: «Festhypotheken sind bei Raiffeisen keine eigenständige Verträge, sondern werden immer in Kombination mit einem Basiskreditvertrag abgeschlossen. Dieser Basiskreditvertrag muss ein halbes Jahr vorher gekündigt werden, wenn die Absicht besteht, die Festhypothek aufzuheben.»

Vom Vorwurf einer sehr kundenunfreundlichen Lösung will Würth nichts wissen: «Raiffeisen betreut in der Schweiz ein Viertel aller Hypotheken, bisher hatten wir mit der Kündigungsfrist keine Probleme.»

Mehrheit der Finanzinstitute hat keine Kündigungsfrist

Dass es auch anders geht, zeigt eine Umfrage von «Espresso» bei verschiedenen Banken und Finanzinstituten. Keine Kündigungsfrist bei Festhypotheken gibt es bei Postfinance, Migrosbank, UBS und Credit-Suisse. Bei Swisslife kann der Kunde bis fünf Tage vor Ablauf sagen, ob er die Hypothek zurückzahlt oder verlängert.

«Die fünftägige Anzeigefrist ist keine Kündigungsfrist, sondern wird für administrative Arbeiten benötigt», schreibt Swisslife. Alle Finanzinstitute betonen, dass sie ihre Kunden bei Ablauf der Hypotheken frühzeitig – drei bis sechs Monate – kontaktieren würden.

Neben Raiffeisen kennt von den angefragten Finanzinstituten nur noch die Axa-Winterthur eine Kündigungsfrist von 6 Monaten bei Festhypotheken.

Der «Espresso»-Hörer konnte sich nach langem Feilschen und Verhandeln doch noch mit der Raiffeisenbank einigen und er hat nochmals eine Festhypothek für 3 Jahre abgeschlossen. Allerdings: «Den Kündigungstermin für die Hypothek habe ich mir bereits dick in der Agenda eingetragen.»

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Eine Festhypothek läuft normalerweise über eine fixe Laufzeit und läuft dann auf einen bestimmten Termin aus. Was viele Kunden nicht wissen: Bei einigen Banken muss man auch eine Festhypothek kündigen. Sonst kann es bei einem Bankwechsel teuer werden.

Nicht schlecht gestaunt hat ein Raiffeisen-Kunde aus der Ostschweiz, als er erfuhr, dass seine Festhypothek eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr hat: «Unsere Festhypothek über 600’000 Franken lief im Januar 2016 ab. Da wir ein sehr gutes Angebot einer anderen Bank erhielten, wollten wir wechseln.»

Doch da hatte der Raiffeisen-Kunde die Rechnung ohne die Raiffeisenbank gemacht. «Als wir dem Kundenberater mitteilten, dass wir die Hypothek bei der Konkurrenz machen werden, sagte er, wir hätten die sechs monatige Kündigungsfrist verpasst.»

Mehr zum Thema:

Die Hypothek wird in diesem Fall für ein halbes Jahr als variable Hypothek weitergeführt. Allerdings sind die Zinssätze für variable Hypotheken sind im Vergleich mit Festhypotheken fast doppelt so hoch.

Kundenunfreundliche Kündigungsfrist bei Raiffeisen

Der Raiffeisen-Kunde staunte nicht schlecht: Mit einer Kündigungsfrist hatte er bei einer fixen Vertragslaufzeit nicht gerechnet. Die Begründung für die absurde Praxis liegt im Kleingedruckten.

Bei Raiffeisen schliessen die Kunden nämlich einen Basiskreditvertrag ab, wie Mediensprecher Franz Würth gegenüber dem Konsumenten-Magazin «Espresso» von Radio SRF 1 sagt: «Festhypotheken sind bei Raiffeisen keine eigenständige Verträge, sondern werden immer in Kombination mit einem Basiskreditvertrag abgeschlossen. Dieser Basiskreditvertrag muss ein halbes Jahr vorher gekündigt werden, wenn die Absicht besteht, die Festhypothek aufzuheben.»

Vom Vorwurf einer sehr kundenunfreundlichen Lösung will Würth nichts wissen: «Raiffeisen betreut in der Schweiz ein Viertel aller Hypotheken, bisher hatten wir mit der Kündigungsfrist keine Probleme.»

Mehrheit der Finanzinstitute hat keine Kündigungsfrist

Dass es auch anders geht, zeigt eine Umfrage von «Espresso» bei verschiedenen Banken und Finanzinstituten. Keine Kündigungsfrist bei Festhypotheken gibt es bei Postfinance, Migrosbank, UBS und Credit-Suisse. Bei Swisslife kann der Kunde bis fünf Tage vor Ablauf sagen, ob er die Hypothek zurückzahlt oder verlängert.

«Die fünftägige Anzeigefrist ist keine Kündigungsfrist, sondern wird für administrative Arbeiten benötigt», schreibt Swisslife. Alle Finanzinstitute betonen, dass sie ihre Kunden bei Ablauf der Hypotheken frühzeitig – drei bis sechs Monate – kontaktieren würden.

Neben Raiffeisen kennt von den angefragten Finanzinstituten nur noch die Axa-Winterthur eine Kündigungsfrist von 6 Monaten bei Festhypotheken.

Der «Espresso»-Hörer konnte sich nach langem Feilschen und Verhandeln doch noch mit der Raiffeisenbank einigen und er hat nochmals eine Festhypothek für 3 Jahre abgeschlossen. Allerdings: «Den Kündigungstermin für die Hypothek habe ich mir bereits dick in der Agenda eingetragen.»

Quelle: www.srf.ch

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Die Mobimo-Aktie bleibt vom Schweizer Immobilienmarkt gestuetzt

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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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Die Mobimo-Aktie (ISIN CH0011108872) steht am Schweizer Markt sinnbildlich fuer den heimischen Immobiliensektor, in dem laut aktuellen Daten per 03.09.2026 die Konsumentenpreise in der Schweiz gegenueber dem Vormonat um 0,4 Prozent gestiegen sind und der Preisindex 101,5 Punkte erreicht hat (Basis Dezember 2025 = 100).

Schweizer Marktumfeld in Bewegung

Der Schweizer Immobilienmarkt bildet fuer Mobimo den zentralen Rahmen, denn Wohneigentum in der Schweiz hat sich im August 2026 weiter verteuert, was auf einen anhaltenden Nachfrageueberhang bei begrenztem Angebot hindeutet.

Parallel dazu zeigt der gesamtwirtschaftliche Blick auf die Teuerung, dass die Konsumentenpreise in der Schweiz im August 2026 um 0,4 Prozent zum Vormonat gestiegen sind und der Landesindex der Konsumentenpreise 101,5 Punkte erreicht hat, was die nominalen Miet- und Immobilienertraege von Immobiliengesellschaften wie Mobimo beeinflusst.

Miet- und Immobilienertraege im Fokus

Fuer Immobilienwerte wie Mobimo sind stabile oder steigende Mieten sowie eine robuste Nachfrage nach Wohneigentum entscheidend, da sie die Ertraege aus dem Bestandsportfolio und die Bewertung der Objekte massgeblich praegen.

Steigen die Konsumentenpreise und damit mittelbar auch die Kosten fuer Wohnraum, kann dies die nominalen Mietertraege in den Bilanzen erhoehen, waehrend gleichzeitig die Finanzierungskosten ueber das Zinsumfeld auf die Nettoergebnisse durchschlagen.

Vertiefen und einordnen

Weitere Nachrichten und Kennzahlen zur Mobimo-Aktie

Alle aktuellen Meldungen, Kursdaten und Unternehmensberichte zur Mobimo-Aktie finden sich im Themenueberblick.

Portfolio mit Wohnen und Gewerbe

Mobimo investiert vor allem in Wohn- und Geschaeftsliegenschaften in Schweizer Staedten und Agglomerationen, wobei ein erheblicher Teil der Mietertraege aus Wohnnutzungen stammt, die direkt von der Preis- und Einkommensentwicklung in der Schweiz abhaengen.

Mobimo-Aktie als Schweizer Immobilienwert

Die Mobimo-Aktie repraesentiert fuer Anleger einen gebuendelten Zugang zum Schweizer Immobilienmarkt, dessen Wertentwicklung massgeblich von der weiteren Entwicklung der Konsumentenpreise und der Nachfrage nach Wohneigentum in der Schweiz gepraegt wird.

Mobimo im Ueberblick

  • Unternehmen: Mobimo AG
  • ISIN: CH0011108872
  • Ticker: MOBN
  • Handelsplatz: SIX Swiss Exchange
  • Sektor / Branche: Immobilien, Real Estate Investment
  • Indexzugehoerigkeit: SPI

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Disclaimer…

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Die Mobimo-Aktie (ISIN CH0011108872) steht am Schweizer Markt sinnbildlich fuer den heimischen Immobiliensektor, in dem laut aktuellen Daten per 03.09.2026 die Konsumentenpreise in der Schweiz gegenueber dem Vormonat um 0,4 Prozent gestiegen sind und der Preisindex 101,5 Punkte erreicht hat (Basis Dezember 2025 = 100).

Schweizer Marktumfeld in Bewegung

Der Schweizer Immobilienmarkt bildet fuer Mobimo den zentralen Rahmen, denn Wohneigentum in der Schweiz hat sich im August 2026 weiter verteuert, was auf einen anhaltenden Nachfrageueberhang bei begrenztem Angebot hindeutet.

Parallel dazu zeigt der gesamtwirtschaftliche Blick auf die Teuerung, dass die Konsumentenpreise in der Schweiz im August 2026 um 0,4 Prozent zum Vormonat gestiegen sind und der Landesindex der Konsumentenpreise 101,5 Punkte erreicht hat, was die nominalen Miet- und Immobilienertraege von Immobiliengesellschaften wie Mobimo beeinflusst.

Miet- und Immobilienertraege im Fokus

Fuer Immobilienwerte wie Mobimo sind stabile oder steigende Mieten sowie eine robuste Nachfrage nach Wohneigentum entscheidend, da sie die Ertraege aus dem Bestandsportfolio und die Bewertung der Objekte massgeblich praegen.

Steigen die Konsumentenpreise und damit mittelbar auch die Kosten fuer Wohnraum, kann dies die nominalen Mietertraege in den Bilanzen erhoehen, waehrend gleichzeitig die Finanzierungskosten ueber das Zinsumfeld auf die Nettoergebnisse durchschlagen.

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Weitere Nachrichten und Kennzahlen zur Mobimo-Aktie

Alle aktuellen Meldungen, Kursdaten und Unternehmensberichte zur Mobimo-Aktie finden sich im Themenueberblick.

Portfolio mit Wohnen und Gewerbe

Mobimo investiert vor allem in Wohn- und Geschaeftsliegenschaften in Schweizer Staedten und Agglomerationen, wobei ein erheblicher Teil der Mietertraege aus Wohnnutzungen stammt, die direkt von der Preis- und Einkommensentwicklung in der Schweiz abhaengen.

Mobimo-Aktie als Schweizer Immobilienwert

Die Mobimo-Aktie repraesentiert fuer Anleger einen gebuendelten Zugang zum Schweizer Immobilienmarkt, dessen Wertentwicklung massgeblich von der weiteren Entwicklung der Konsumentenpreise und der Nachfrage nach Wohneigentum in der Schweiz gepraegt wird.

Mobimo im Ueberblick

  • Unternehmen: Mobimo AG
  • ISIN: CH0011108872
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  • Handelsplatz: SIX Swiss Exchange
  • Sektor / Branche: Immobilien, Real Estate Investment
  • Indexzugehoerigkeit: SPI

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Quelle: www.ad-hoc-news.de

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Der hypothekarische Referenzzinssatz – steigen die Mieten in der Schweiz 2023?

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Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
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TEXT:

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) regelt in den Artikeln 406a Abs. 1 ff OR den «Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung». Was technisch klingt, ist die rechtliche Grundlage zwischen allen Vertragsbeziehungen von Kunden und jeder in der Schweiz tätigen Datingplattform. Diese Bestimmungen sind quasi die verbindlichen Spielregeln für Datingplattform-Betreiber und diese Regeln dürfen nicht zu Ungunsten der Kunden einseitig abgeändert werden. Aber genau das machen alle der Reklamationszentrale bekannten Dating-Seiten und sorgen damit bei den Konsumenten für Ärger und hohe Kosten. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schliessen die Betreiber die Bestimmungen nach OR aus und stellen ihre eigenen, zu Ungunsten der Konsumenten formulierten Regeln auf. Dies zu Unrecht.

Das sind Ihre verbindlichen Rechte beim Online-Dating

 Wenn Sie einen Vertrag (oder wie es die Betreiber nennen: Ein Abo) bei einer solchen Dating-Plattform abschliessen, dann haben Sie das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen und ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten (sog. Widerrufsrecht). Dieses Recht wird in den AGB meist wegbedungen oder es wird in diesen erst gar nicht erwähnt und die Betreiber von solchen Seiten stellen sich auf den Standpunkt, dass dieses nicht auf ihr Angebot anwendbar sei. Solche Aussagen sind unhaltbar: Dieses gesetzliche Widerrufsrecht ist zwingend und kann von den Betreibern von solchen Seiten nicht wegbedungen werden.

 Gemäss den Bestimmungen über den Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (vgl. Art. 406a Abs. 2 OR mit Verweis auf Art. 404 Abs. 1 OR), haben Konsumenten ein jederzeitiges Kündigungsrecht, ohne einen Grund angeben zu müssen. Doch genau das bedingen die Betreiber in ihren AGB weg. So werden feste Vertragslaufzeiten vorgesehen und wer aus dem Vertrag aussteigen will, kann nur während eines engen Zeitfensters (z.B. 14 Tage vor Ablauf dieser Vertragslaufzeit) kündigen. Solche AGB-Bestimmungen verstossen ganz klar gegen die aufgezeigten, zwingenden Bestimmungen des OR und sind daher nichtig, d.h. diese kommen erst gar nicht zur Anwendung.

Verträge mit Online-Partnervermittlungen haben meist eine Laufzeit von drei, sechs oder zwölf Monaten. Regelmässig sehen die AGB vor, dass sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer verlängert, falls Kunden den Vertrag nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ausdrücklich kündigen. Das Schweizerische Recht hält als Grundprinzip fest, dass man solche Verträge nicht zu kündigen braucht, sondern dass diese automatisch auslaufen (vgl. z.B. Art. 255 Abs. 2 OR). Darüber hinaus weisen die Betreiber von solchen Seiten den Konsumenten nicht an prominenter Stelle (z.B. auf der Hauptseite und/oder beim Vertragsschluss) auf eine solche automatische Vertragsverlängerung hin, sondern verklausulieren diesen Hinweis in ihren AGB. Wir sind klar der Meinung, dass solche Bestimmungen nicht nur gegen die verbindlichen Bestimmungen des OR verstossen, sondern auch noch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind somit nichtig.

Lesetipp: Wer es juristisch genauer wissen will, dem empfehlen wir die Lektüre der beiden Aufsätze von Herrn Arnold F. Rusch PD Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Zürich zu dem Thema. Einerseits seine Publikation «Online-Partnervermittlung – Vertragsinhalt, Qualifikation und Probleme», andererseits seine Publikation «Online-Partnerschaftsvermittler und automatische Vertragsverlängerung». Die beiden Texte sind auch für juristische Laien verständlich und nachvollziehbar geschrieben.

Sie sind in eine solche «Abo-Falle» getappt? – wehren Sie sich!

Sie wollen den abgeschlossenen Vertrag mit der Online-Dating Plattform per sofort kündigen oder Sie akzeptieren die automatische Vertragsverlängerung nicht? Dann sollten Sie sich unbedingt wehren. Teilen Sie dem Anbieter schriftlich unter dem Verweis auf die Art. 406a Abs. 1 ff OR mit, dass eine automatische Vertragsverlängerung rechtswidrig ist oder dass Ihnen ein sofortiges Kündigungsrecht oder aber das gesetzliche Widerrufsrecht bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss zusteht. Meist wird der entsprechende Anbieter diese Argumentation in einem ersten Schritt nicht akzeptieren und auf seine (rechtswidrigen) AGB hinweisen. Bleiben Sie hartnäckig, denn Sie sind im Recht:

  • Zahlen Sie nicht, wenn die Rechnung gegen die oben umschriebenen, zwingenden Rechte verstösst. Aber wichtig: Prüfen Sie die Forderung dennoch genau. Sollten Sie die entsprechende Dienstleistung tatsächlich für eine gewisse Zeit genutzt haben (z.B. für die Dauer vor der sofortigen Kündigung), dann müssen Sie diese entsprechende Zeitperiode – aber nur diese – selbstverständlich bezahlen.

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Anbieter engagieren oft Inkassobüros, um Betroffene unter Druck zu setzen. Teilen Sie dem Inkassobüro ebenfalls mit, warum die entsprechende Rechnung nicht geschuldet ist.

  • Die Inkassobüros drohen dann mit einer Betreibung. Bleiben Sie standhaft und zahlen Sie nicht. Sollte tatsächliche eine Betreibung gegen Sie eingeleitet werden (was so gut wie nie vorkommt), dann erheben Sie unbedingt innert einer Frist von 10 Tagen Rechtsvorschlag beim zuständigen Betreibungsamt. Somit wird das entsprechende Verfahren gegen Sie gestoppt und das Inkassobüro, resp. der Betreiber der Seite müsste auf dem Zivilprozess beweisen, dass die Forderung tatsächlich besteht.

Erstelle 3–5 stichpunktartige Kernaussagen (je max. 15 Wörter) mit Fokus auf wirtschaftliche oder finanzielle Aspekte.
Verwende nur Zeilen, die mit “- ” beginnen, keine Emojis oder HTML.
TEXT:

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) regelt in den Artikeln 406a Abs. 1 ff OR den «Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung». Was technisch klingt, ist die rechtliche Grundlage zwischen allen Vertragsbeziehungen von Kunden und jeder in der Schweiz tätigen Datingplattform. Diese Bestimmungen sind quasi die verbindlichen Spielregeln für Datingplattform-Betreiber und diese Regeln dürfen nicht zu Ungunsten der Kunden einseitig abgeändert werden. Aber genau das machen alle der Reklamationszentrale bekannten Dating-Seiten und sorgen damit bei den Konsumenten für Ärger und hohe Kosten. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schliessen die Betreiber die Bestimmungen nach OR aus und stellen ihre eigenen, zu Ungunsten der Konsumenten formulierten Regeln auf. Dies zu Unrecht.

Das sind Ihre verbindlichen Rechte beim Online-Dating

 Wenn Sie einen Vertrag (oder wie es die Betreiber nennen: Ein Abo) bei einer solchen Dating-Plattform abschliessen, dann haben Sie das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen und ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten (sog. Widerrufsrecht). Dieses Recht wird in den AGB meist wegbedungen oder es wird in diesen erst gar nicht erwähnt und die Betreiber von solchen Seiten stellen sich auf den Standpunkt, dass dieses nicht auf ihr Angebot anwendbar sei. Solche Aussagen sind unhaltbar: Dieses gesetzliche Widerrufsrecht ist zwingend und kann von den Betreibern von solchen Seiten nicht wegbedungen werden.

 Gemäss den Bestimmungen über den Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (vgl. Art. 406a Abs. 2 OR mit Verweis auf Art. 404 Abs. 1 OR), haben Konsumenten ein jederzeitiges Kündigungsrecht, ohne einen Grund angeben zu müssen. Doch genau das bedingen die Betreiber in ihren AGB weg. So werden feste Vertragslaufzeiten vorgesehen und wer aus dem Vertrag aussteigen will, kann nur während eines engen Zeitfensters (z.B. 14 Tage vor Ablauf dieser Vertragslaufzeit) kündigen. Solche AGB-Bestimmungen verstossen ganz klar gegen die aufgezeigten, zwingenden Bestimmungen des OR und sind daher nichtig, d.h. diese kommen erst gar nicht zur Anwendung.

Verträge mit Online-Partnervermittlungen haben meist eine Laufzeit von drei, sechs oder zwölf Monaten. Regelmässig sehen die AGB vor, dass sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer verlängert, falls Kunden den Vertrag nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ausdrücklich kündigen. Das Schweizerische Recht hält als Grundprinzip fest, dass man solche Verträge nicht zu kündigen braucht, sondern dass diese automatisch auslaufen (vgl. z.B. Art. 255 Abs. 2 OR). Darüber hinaus weisen die Betreiber von solchen Seiten den Konsumenten nicht an prominenter Stelle (z.B. auf der Hauptseite und/oder beim Vertragsschluss) auf eine solche automatische Vertragsverlängerung hin, sondern verklausulieren diesen Hinweis in ihren AGB. Wir sind klar der Meinung, dass solche Bestimmungen nicht nur gegen die verbindlichen Bestimmungen des OR verstossen, sondern auch noch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind somit nichtig.

Lesetipp: Wer es juristisch genauer wissen will, dem empfehlen wir die Lektüre der beiden Aufsätze von Herrn Arnold F. Rusch PD Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Zürich zu dem Thema. Einerseits seine Publikation «Online-Partnervermittlung – Vertragsinhalt, Qualifikation und Probleme», andererseits seine Publikation «Online-Partnerschaftsvermittler und automatische Vertragsverlängerung». Die beiden Texte sind auch für juristische Laien verständlich und nachvollziehbar geschrieben.

Sie sind in eine solche «Abo-Falle» getappt? – wehren Sie sich!

Sie wollen den abgeschlossenen Vertrag mit der Online-Dating Plattform per sofort kündigen oder Sie akzeptieren die automatische Vertragsverlängerung nicht? Dann sollten Sie sich unbedingt wehren. Teilen Sie dem Anbieter schriftlich unter dem Verweis auf die Art. 406a Abs. 1 ff OR mit, dass eine automatische Vertragsverlängerung rechtswidrig ist oder dass Ihnen ein sofortiges Kündigungsrecht oder aber das gesetzliche Widerrufsrecht bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss zusteht. Meist wird der entsprechende Anbieter diese Argumentation in einem ersten Schritt nicht akzeptieren und auf seine (rechtswidrigen) AGB hinweisen. Bleiben Sie hartnäckig, denn Sie sind im Recht:

  • Zahlen Sie nicht, wenn die Rechnung gegen die oben umschriebenen, zwingenden Rechte verstösst. Aber wichtig: Prüfen Sie die Forderung dennoch genau. Sollten Sie die entsprechende Dienstleistung tatsächlich für eine gewisse Zeit genutzt haben (z.B. für die Dauer vor der sofortigen Kündigung), dann müssen Sie diese entsprechende Zeitperiode – aber nur diese – selbstverständlich bezahlen.

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Anbieter engagieren oft Inkassobüros, um Betroffene unter Druck zu setzen. Teilen Sie dem Inkassobüro ebenfalls mit, warum die entsprechende Rechnung nicht geschuldet ist.

  • Die Inkassobüros drohen dann mit einer Betreibung. Bleiben Sie standhaft und zahlen Sie nicht. Sollte tatsächliche eine Betreibung gegen Sie eingeleitet werden (was so gut wie nie vorkommt), dann erheben Sie unbedingt innert einer Frist von 10 Tagen Rechtsvorschlag beim zuständigen Betreibungsamt. Somit wird das entsprechende Verfahren gegen Sie gestoppt und das Inkassobüro, resp. der Betreiber der Seite müsste auf dem Zivilprozess beweisen, dass die Forderung tatsächlich besteht.

Quelle: www.reklamationszentrale.ch

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Die Allreal-Aktie reagiert moderat auf stabile Schweizer Immobilienzahlen

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Die Allreal-Aktie (ISIN CH0008837566) notiert laut Marktdaten von Tradegate per 02.09.2026 bei 207,50 EUR, was einem Rückgang von 0,72 % auf Sicht eines Tages und einer Wertentwicklung von -5,03 % seit Jahresbeginn entspricht. Ein Realtime-Umschlagplatz in der Schweiz zeigt den letzten Schlusskurs der Aktie bei 195,00 CHF, womit sich der Börsenwert des auf Immobilien spezialisierten Unternehmens trotz des schwächeren Jahresstarts im stabilen mittleren dreistelligen Millionenbereich in CHF bewegt.

Stabile Kursbasis trotz schwächerem Jahresauftakt

Nach Daten eines internationalen Börsenportals lag der Allreal-Kurs am 03.09.2026 in der Echtzeitindikation bei 196,80 CHF, womit die Aktie im Vergleich zum Jahresanfang um 3,77 % im Minus liegt. Damit bewegt sich die Allreal-Aktie leicht unter dem von Analysten angegebenen mittleren Kursziel von 213,00 CHF, was einem Aufwärtspotenzial von rund 8,7 % gegenüber dem letzten Schlusskurs von 195,00 CHF entspricht. Auf Fünf-Tage-Sicht ergibt sich laut denselben Marktdaten eine leicht negative Performance von rund 2 % bis 3 %, was in das Bild eines defensiven, aber derzeit wenig dynamischen Immobilienwertes passt.

Bemerkenswert ist, dass der in EUR angegebene Tradegate-Kurs von 207,50 EUR aus der Umrechnung des Heimatbörsenkurses in CHF resultiert und die internationale Handelbarkeit der Allreal-Aktie unterstreicht. Aus Sicht von Anlegern im deutschsprachigen Raum bietet diese Zweitnotiz eine zusätzliche Möglichkeit, von der Entwicklung des Schweizer Immobilienportfolios zu profitieren, ohne zwingend über die Heimatbörse in CHF handeln zu müssen. Gleichzeitig signalisiert die moderate Abweichung zwischen dem aktuellen Kursniveau und dem mittleren Kursziel, dass der Markt bereits einen Teil der erwarteten Ertragsstärke eingepreist hat.

Jüngste Finanzkennzahlen und Vergleich

Für die erste Jahreshälfte 2026 weist Allreal laut dem aktuellsten Halbjahresbericht, der von Finanzportalen zusammengefasst wird, stabile oder leicht steigende Mieterträge sowie ein robustes operatives Ergebnis aus dem Bewirtschaftungsgeschäft aus; konkret stiegen die wiederkehrenden Erträge aus Vermietung im Halbjahr 2026 im niedrigen einstelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Historisch wurde im Geschäftsjahr 2024 ein konsolidierter Umsatz im hohen dreistelligen Millionenbereich in CHF erzielt, wobei das Ergebnis aus Neubewertungen einen deutlich zweistelligen Millionenbeitrag leistete; im Vergleich dazu fällt der Beitrag der Neubewertungen im laufenden Jahr nach Angaben der Berichterstattung verhaltener aus. Damit verschiebt sich der Ergebnisfokus stärker in Richtung der stabilen Mieterträge und der Entwicklung aus der Projektentwicklung.

Die Nettoergebnisse von Allreal zeigen im Halbjahr 2026 laut den verfügbaren Finanzportalen ein Niveau leicht unter dem Rekordwert früherer Jahre, bleiben aber deutlich positiv und werden maßgeblich durch den operativen Cashflow getragen. Die Eigenkapitalquote bewegt sich weiterhin im Bereich von rund 40 % bis 45 % und damit auf einem für Immobiliengesellschaften soliden Niveau, was die Fähigkeit unterstreicht, auch in einem Umfeld leicht steigender Zinsen kontinuierlich Dividenden auszuschütten. Historisch: Im Geschäftsjahr 2023 lag die Ausschüttungsquote auf Basis des Konzerngewinns im Bereich von rund 80 %, was die dividendenorientierte Ausrichtung des Konzerns belegt, auch wenn dieser Wert angesichts der zeitlichen Distanz nur noch als Referenzgröße und nicht als aktueller Richtwert dienen kann.

Vertiefen und einordnen

Aktuelle Berichte und Kennzahlen zu Allreal im Detail lesen

Weitere Nachrichten, Kennzahlen und historische Artikel zur Allreal-Aktie lassen sich in der nachfolgenden Uebersicht zusammengefasst abrufen.

Immobilien-Portfolio und Projekte als Ertragsbasis

Allreal Holding AG betreibt nach Unternehmensangaben ein kombiniertes Modell aus Bewirtschaftung eines Bestandsportfolios und Entwicklung von Immobilienprojekten in der Schweiz, vor allem im Grossraum Zuerich. Der Schwerpunkt liegt auf Wohn- und Bueroobjekten mit langfristigen Mietvertraegen, was wiederkehrende Cashflows generiert und damit die Grundlage fuer die Dividendenfaehigkeit schafft. Ein signifikanter Teil der Mietertraege stammt aus Objekten mit hoher Auslastung, was sich in den stabilen Mietertraegen des Halbjahres 2026 widerspiegelt.

Im Projektentwicklungsbereich konzentriert sich Allreal auf selektive Neubau- und Sanierungsprojekte, die schrittweise in den eigenen Bestand uebernommen oder an institutionelle Investoren verkauft werden. Diese Pipeline ergaenzt die planbaren Mietertraege durch potenzielle Einmalertraege aus Verkaeufen, fuehrt aber gleichzeitig zu schwankungsanfaelligen Ergebnissen aus Entwicklung und Neubewertung. Fuer Anleger bedeutet das, dass kurzfristige Ergebnisvolatilitaet moeglich ist, waehrend die langfristige Wertentwicklung massgeblich von der Qualitaet der Lagen und der Vermietungserfolge abhaengt.

Aktienperspektive mit defensivem Profil

Die Allreal-Aktie zeigt per 02.09.2026 mit 207,50 EUR auf Tradegate und 196,80 CHF in einer Echtzeitanzeige des Heimatmarktes ein moderat unter dem mittleren Kursziel von 213,00 CHF liegendes Kursniveau. Damit bleibt das Papier eines Schweizer Immobilienunternehmens, das von stabilen Mietertraegen lebt, an der Boerse defensiv positioniert. Fuer Anleger steht aktuell vor allem die Relation zwischen laufender Dividende, moderatem Kursabschlag zum Kursziel und der Stabilitaet der Immobilienertraege im Vordergrund.

Allreal-Aktie im Ueberblick

  • Unternehmen: Allreal Holding AG
  • ISIN: CH0008837566
  • Ticker: ALLN
  • Handelsplatz: SIX Swiss Exchange
  • Kurs (Stand 02.09.2026, 22:02 Uhr): 207,50 EUR
  • Marktkapitalisierung: mittlerer dreistelliger Millionenbetrag CHF (Stand 02.09.2026)
  • Sektor / Branche: Immobilien, Real Estate
  • Indexzugehörigkeit: SPI

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Erstelle 3–5 stichpunktartige Kernaussagen (je max. 15 Wörter) mit Fokus auf wirtschaftliche oder finanzielle Aspekte.
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TEXT:

Die Allreal-Aktie (ISIN CH0008837566) notiert laut Marktdaten von Tradegate per 02.09.2026 bei 207,50 EUR, was einem Rückgang von 0,72 % auf Sicht eines Tages und einer Wertentwicklung von -5,03 % seit Jahresbeginn entspricht. Ein Realtime-Umschlagplatz in der Schweiz zeigt den letzten Schlusskurs der Aktie bei 195,00 CHF, womit sich der Börsenwert des auf Immobilien spezialisierten Unternehmens trotz des schwächeren Jahresstarts im stabilen mittleren dreistelligen Millionenbereich in CHF bewegt.

Stabile Kursbasis trotz schwächerem Jahresauftakt

Nach Daten eines internationalen Börsenportals lag der Allreal-Kurs am 03.09.2026 in der Echtzeitindikation bei 196,80 CHF, womit die Aktie im Vergleich zum Jahresanfang um 3,77 % im Minus liegt. Damit bewegt sich die Allreal-Aktie leicht unter dem von Analysten angegebenen mittleren Kursziel von 213,00 CHF, was einem Aufwärtspotenzial von rund 8,7 % gegenüber dem letzten Schlusskurs von 195,00 CHF entspricht. Auf Fünf-Tage-Sicht ergibt sich laut denselben Marktdaten eine leicht negative Performance von rund 2 % bis 3 %, was in das Bild eines defensiven, aber derzeit wenig dynamischen Immobilienwertes passt.

Bemerkenswert ist, dass der in EUR angegebene Tradegate-Kurs von 207,50 EUR aus der Umrechnung des Heimatbörsenkurses in CHF resultiert und die internationale Handelbarkeit der Allreal-Aktie unterstreicht. Aus Sicht von Anlegern im deutschsprachigen Raum bietet diese Zweitnotiz eine zusätzliche Möglichkeit, von der Entwicklung des Schweizer Immobilienportfolios zu profitieren, ohne zwingend über die Heimatbörse in CHF handeln zu müssen. Gleichzeitig signalisiert die moderate Abweichung zwischen dem aktuellen Kursniveau und dem mittleren Kursziel, dass der Markt bereits einen Teil der erwarteten Ertragsstärke eingepreist hat.

Jüngste Finanzkennzahlen und Vergleich

Für die erste Jahreshälfte 2026 weist Allreal laut dem aktuellsten Halbjahresbericht, der von Finanzportalen zusammengefasst wird, stabile oder leicht steigende Mieterträge sowie ein robustes operatives Ergebnis aus dem Bewirtschaftungsgeschäft aus; konkret stiegen die wiederkehrenden Erträge aus Vermietung im Halbjahr 2026 im niedrigen einstelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Historisch wurde im Geschäftsjahr 2024 ein konsolidierter Umsatz im hohen dreistelligen Millionenbereich in CHF erzielt, wobei das Ergebnis aus Neubewertungen einen deutlich zweistelligen Millionenbeitrag leistete; im Vergleich dazu fällt der Beitrag der Neubewertungen im laufenden Jahr nach Angaben der Berichterstattung verhaltener aus. Damit verschiebt sich der Ergebnisfokus stärker in Richtung der stabilen Mieterträge und der Entwicklung aus der Projektentwicklung.

Die Nettoergebnisse von Allreal zeigen im Halbjahr 2026 laut den verfügbaren Finanzportalen ein Niveau leicht unter dem Rekordwert früherer Jahre, bleiben aber deutlich positiv und werden maßgeblich durch den operativen Cashflow getragen. Die Eigenkapitalquote bewegt sich weiterhin im Bereich von rund 40 % bis 45 % und damit auf einem für Immobiliengesellschaften soliden Niveau, was die Fähigkeit unterstreicht, auch in einem Umfeld leicht steigender Zinsen kontinuierlich Dividenden auszuschütten. Historisch: Im Geschäftsjahr 2023 lag die Ausschüttungsquote auf Basis des Konzerngewinns im Bereich von rund 80 %, was die dividendenorientierte Ausrichtung des Konzerns belegt, auch wenn dieser Wert angesichts der zeitlichen Distanz nur noch als Referenzgröße und nicht als aktueller Richtwert dienen kann.

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Immobilien-Portfolio und Projekte als Ertragsbasis

Allreal Holding AG betreibt nach Unternehmensangaben ein kombiniertes Modell aus Bewirtschaftung eines Bestandsportfolios und Entwicklung von Immobilienprojekten in der Schweiz, vor allem im Grossraum Zuerich. Der Schwerpunkt liegt auf Wohn- und Bueroobjekten mit langfristigen Mietvertraegen, was wiederkehrende Cashflows generiert und damit die Grundlage fuer die Dividendenfaehigkeit schafft. Ein signifikanter Teil der Mietertraege stammt aus Objekten mit hoher Auslastung, was sich in den stabilen Mietertraegen des Halbjahres 2026 widerspiegelt.

Im Projektentwicklungsbereich konzentriert sich Allreal auf selektive Neubau- und Sanierungsprojekte, die schrittweise in den eigenen Bestand uebernommen oder an institutionelle Investoren verkauft werden. Diese Pipeline ergaenzt die planbaren Mietertraege durch potenzielle Einmalertraege aus Verkaeufen, fuehrt aber gleichzeitig zu schwankungsanfaelligen Ergebnissen aus Entwicklung und Neubewertung. Fuer Anleger bedeutet das, dass kurzfristige Ergebnisvolatilitaet moeglich ist, waehrend die langfristige Wertentwicklung massgeblich von der Qualitaet der Lagen und der Vermietungserfolge abhaengt.

Aktienperspektive mit defensivem Profil

Die Allreal-Aktie zeigt per 02.09.2026 mit 207,50 EUR auf Tradegate und 196,80 CHF in einer Echtzeitanzeige des Heimatmarktes ein moderat unter dem mittleren Kursziel von 213,00 CHF liegendes Kursniveau. Damit bleibt das Papier eines Schweizer Immobilienunternehmens, das von stabilen Mietertraegen lebt, an der Boerse defensiv positioniert. Fuer Anleger steht aktuell vor allem die Relation zwischen laufender Dividende, moderatem Kursabschlag zum Kursziel und der Stabilitaet der Immobilienertraege im Vordergrund.

Allreal-Aktie im Ueberblick

  • Unternehmen: Allreal Holding AG
  • ISIN: CH0008837566
  • Ticker: ALLN
  • Handelsplatz: SIX Swiss Exchange
  • Kurs (Stand 02.09.2026, 22:02 Uhr): 207,50 EUR
  • Marktkapitalisierung: mittlerer dreistelliger Millionenbetrag CHF (Stand 02.09.2026)
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  • Indexzugehörigkeit: SPI

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Quelle: www.ad-hoc-news.de

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Immobilien Schweiz: Wohneigentumspreise ziehen im August an

Fasse den folgenden Artikel auf Deutsch in maximal 120 Wörtern zusammen.
Fokus: Wirtschaft, Finanzen, Banken, Hypotheken und Märkte.
Nutze einen professionellen, sachlich-analytischen Ton, ohne Wertung, keine Bilder, keine Emojis, kein HTML.
Nenne, falls vorhanden, wichtige Zahlen, Entwicklungen oder Zitate kurz.
TEXT:

Wohneigentumspreise ziehen im August an

Die Angebotspreise für Einfamilienhäuser steigen schweizweit um 1%, in der Zentralschweiz sogar um 3,7%. Eigentumswohnungen verteuern sich dagegen nur leicht.

Die Auswertung zum Wohneigentum wurde von Immoscout in Zusammenarbeit mit dem Immobilienberatungsunternehmen IAZI durchgeführt.

Bild: Rahel Zuber/Tamedia

Wohneigentum ist im August im Vergleich zum Vormonat teurer geworden. Vor allem Einfamilienhäuser erfuhren laut der Immobilienplattform Immoscout einen Preisschub.

«Während Einfamilienhäuser – entgegen der Tendenz der letzten Monate – schweizweit zu höheren Preisen angeboten wurden, fällt der Anstieg bei den Eigentumswohnungen moderat aus», heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Auswertung von Immobilieninseraten in Zusammenarbeit mit dem Immobilienberatungsunternehmen IAZI.

Konkret stiegen die mittleren Schweizer Angebotspreise für Einfamilienhäuser im August gegenüber dem Vormonat um 1%. Der Preiszuwachs bei Eigentumswohnungen fiel derweil im abgelaufenen Monat mit 0,3% geringer aus.

Mit Blick auf die regionalen Einfamilienhausmärkte zeigt sich, dass die Angebotspreise fast überall höher ausfielen. Auffällig waren laut Immoscout die Zunahmen in der Zentralschweiz (+3,7%), im Tessin (+2,6%) und in der Region Mittelland (+2,3%). Einzig in der Genferseeregion reduzieren sich die Werte um 1,1%.

In den regionalen Eigentumswohnungsmärkten legten die Angebote in der Ostschweiz am stärksten zu (+1,8%). In vier Regionen waren aber Preisnachlässe zu beobachten. So gingen die Preise in der Zentralschweiz und im Tessin um je 0,4% zurück und sogar in der Grossregion Zürich wurde ein Minus von 0,2% registriert.

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Wohneigentumspreise ziehen im August an

Die Angebotspreise für Einfamilienhäuser steigen schweizweit um 1%, in der Zentralschweiz sogar um 3,7%. Eigentumswohnungen verteuern sich dagegen nur leicht.

Die Auswertung zum Wohneigentum wurde von Immoscout in Zusammenarbeit mit dem Immobilienberatungsunternehmen IAZI durchgeführt.

Bild: Rahel Zuber/Tamedia

Wohneigentum ist im August im Vergleich zum Vormonat teurer geworden. Vor allem Einfamilienhäuser erfuhren laut der Immobilienplattform Immoscout einen Preisschub.

«Während Einfamilienhäuser – entgegen der Tendenz der letzten Monate – schweizweit zu höheren Preisen angeboten wurden, fällt der Anstieg bei den Eigentumswohnungen moderat aus», heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Auswertung von Immobilieninseraten in Zusammenarbeit mit dem Immobilienberatungsunternehmen IAZI.

Konkret stiegen die mittleren Schweizer Angebotspreise für Einfamilienhäuser im August gegenüber dem Vormonat um 1%. Der Preiszuwachs bei Eigentumswohnungen fiel derweil im abgelaufenen Monat mit 0,3% geringer aus.

Mit Blick auf die regionalen Einfamilienhausmärkte zeigt sich, dass die Angebotspreise fast überall höher ausfielen. Auffällig waren laut Immoscout die Zunahmen in der Zentralschweiz (+3,7%), im Tessin (+2,6%) und in der Region Mittelland (+2,3%). Einzig in der Genferseeregion reduzieren sich die Werte um 1,1%.

In den regionalen Eigentumswohnungsmärkten legten die Angebote in der Ostschweiz am stärksten zu (+1,8%). In vier Regionen waren aber Preisnachlässe zu beobachten. So gingen die Preise in der Zentralschweiz und im Tessin um je 0,4% zurück und sogar in der Grossregion Zürich wurde ein Minus von 0,2% registriert.

Quelle: www.fuw.ch

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Studie zeigt: Eigenheime sind zu teuer – Nachfrage bricht ein

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Eigenheim? Für viele Schweizer längst unbezahlbar. Jetzt kippt auch das Kaufinteresse – immer weniger können und wollen sich Haus oder Wohnung noch leisten.

Der Traum vom Eigenheim bleibt für viele Schweizer unbezahlbar. (Symbolbild) – keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer weniger Schweizer können und wollen sich ein Eigenheim leisten – das Kaufinteresse sinkt.

  • Weil es zu wenig Wohnungen und Häuser gibt, dürften die Preise aber vorerst weiter klettern.

  • Wohnungen bleiben länger auf dem Markt und der starke Preisanstieg scheint seinen Höhepunkt erreicht zu haben.

Der Traum vom Eigenheim platzt für immer mehr Schweizerinnen und Schweizer. Die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen kennen seit Jahren fast nur eine Richtung: Nach oben.

Doch bislang liess das den Markt kalt. Es fanden sich immer noch genügend Käuferinnen und Käufer, die sich die happigen Preise leisten konnten.

Jetzt zeigen sich jedoch erste Risse.

Die neue Studie der Raiffeisen Bank «Immobilien Schweiz Q3 2026» zeigt: Das Kaufinteresse am Eigenheimmarkt beginnt zu bröckeln.

Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz, sagt: «Die Nachfrage wächst langsamer, Vermarktungszeiten verlängern sich und die Zahl der finanzierten Transaktionen ist zuletzt leicht zurückgegangen.»

Heisst das: Endlich fallen die Preise? Fehlanzeige!

Denn obwohl immer weniger Menschen zuschlagen, dürften die Preise vorerst weiter steigen. Hasenmaile sagt: «Zwar dürfte das knappe Angebot die Preise weiterhin anheben. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass die stärkste Phase des Preiswachstums im Eigenheimmarkt hinter uns liegt.»

Kurz gesagt: Das Eigenheim wird den Schweizern zu teuer – aber die Preise sinken trotzdem nicht.

Besonders brisant: Selbst wer auf finanzielle Hilfe aus der Familie zählen kann, hat es zunehmend schwer. In der Studie heisst es: «Selbst mit finanzieller Unterstützung durch die vorangegangenen Generationen ist der Kauf eines geeigneten Objektes nur noch einer Minderheit vorbehalten.»

Und die ersten Bremsspuren sind bereits sichtbar.

Trotz der vergleichsweise tiefen Zinsen hat sich der Anstieg der Suchabos für Eigentumsobjekte seit Anfang 2025 abgeschwächt. Im vergangenen Quartal ging die Zahl sogar leicht zurück.

Glaubst du, dass die Immobilienpreise in der Schweiz bald sinken?

Auch die angebotenen Wohnungen und Häuser bleiben länger auf dem Markt.

Seit Mitte 2022 steigt die Vermarktungszeit kontinuierlich. «Anfang 2026 mussten Eigentumswohnungen beispielsweise im Schnitt 70 Tage online ausgeschrieben werden, um einen Käufer zu finden.» Das sind rund drei Tage mehr als noch ein Jahr zuvor.

Laut der Studie ist das ein klares Zeichen: Immobilien bleiben trotz des knappen Angebots länger auf dem Markt. Vieles spricht dafür, dass immer weniger Haushalte kaufen wollen und es sich gleichzeitig leisten können.

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Der Traum vom Eigenheim bleibt für viele Schweizer unbezahlbar. (Symbolbild) – keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer weniger Schweizer können und wollen sich ein Eigenheim leisten – das Kaufinteresse sinkt.

  • Weil es zu wenig Wohnungen und Häuser gibt, dürften die Preise aber vorerst weiter klettern.

  • Wohnungen bleiben länger auf dem Markt und der starke Preisanstieg scheint seinen Höhepunkt erreicht zu haben.

Der Traum vom Eigenheim platzt für immer mehr Schweizerinnen und Schweizer. Die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen kennen seit Jahren fast nur eine Richtung: Nach oben.

Doch bislang liess das den Markt kalt. Es fanden sich immer noch genügend Käuferinnen und Käufer, die sich die happigen Preise leisten konnten.

Jetzt zeigen sich jedoch erste Risse.

Die neue Studie der Raiffeisen Bank «Immobilien Schweiz Q3 2026» zeigt: Das Kaufinteresse am Eigenheimmarkt beginnt zu bröckeln.

Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz, sagt: «Die Nachfrage wächst langsamer, Vermarktungszeiten verlängern sich und die Zahl der finanzierten Transaktionen ist zuletzt leicht zurückgegangen.»

Heisst das: Endlich fallen die Preise? Fehlanzeige!

Denn obwohl immer weniger Menschen zuschlagen, dürften die Preise vorerst weiter steigen. Hasenmaile sagt: «Zwar dürfte das knappe Angebot die Preise weiterhin anheben. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass die stärkste Phase des Preiswachstums im Eigenheimmarkt hinter uns liegt.»

Kurz gesagt: Das Eigenheim wird den Schweizern zu teuer – aber die Preise sinken trotzdem nicht.

Besonders brisant: Selbst wer auf finanzielle Hilfe aus der Familie zählen kann, hat es zunehmend schwer. In der Studie heisst es: «Selbst mit finanzieller Unterstützung durch die vorangegangenen Generationen ist der Kauf eines geeigneten Objektes nur noch einer Minderheit vorbehalten.»

Und die ersten Bremsspuren sind bereits sichtbar.

Trotz der vergleichsweise tiefen Zinsen hat sich der Anstieg der Suchabos für Eigentumsobjekte seit Anfang 2025 abgeschwächt. Im vergangenen Quartal ging die Zahl sogar leicht zurück.

Glaubst du, dass die Immobilienpreise in der Schweiz bald sinken?

Auch die angebotenen Wohnungen und Häuser bleiben länger auf dem Markt.

Seit Mitte 2022 steigt die Vermarktungszeit kontinuierlich. «Anfang 2026 mussten Eigentumswohnungen beispielsweise im Schnitt 70 Tage online ausgeschrieben werden, um einen Käufer zu finden.» Das sind rund drei Tage mehr als noch ein Jahr zuvor.

Laut der Studie ist das ein klares Zeichen: Immobilien bleiben trotz des knappen Angebots länger auf dem Markt. Vieles spricht dafür, dass immer weniger Haushalte kaufen wollen und es sich gleichzeitig leisten können.

Quelle: www.nau.ch

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KI wird zur Belastungsprobe für den Büromarkt

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Der Schweizer Büroflächenmarkt hat die Homeoffice-Welle besser verkraftet als befürchtet. Doch mit der künstlichen Intelligenz zeichnet sich bereits die nächste Herausforderung ab: Raiffeisen Schweiz hält innerhalb von fünf Jahren einen Rückgang der Büroflächennachfrage um 1,6 bis 7,9 Prozent für möglich. Auch am Eigenheim- und Anlagemarkt kündigt sich eine Abkühlung an.

Der Schweizer Büroflächenmarkt erweist sich trotz Homeoffice als bemerkenswert widerstandsfähig. Das zeigt die neue Studie «Immobilien Schweiz Q3 2026» von Raiffeisen Schweiz. Zwar überprüfen viele Unternehmen ihren Flächenbedarf und setzen weiterhin auf flexible Arbeitsmodelle. Ein anhaltendes Beschäftigungswachstum in bürointensiven Branchen, die geringe Neubautätigkeit und wieder strengere Präsenzvorgaben stabilisieren den Markt jedoch.

«Das anhaltende Beschäftigungswachstum in Sektoren mit hohem Anteil an Bürotätigkeiten, die geringe Neubautätigkeit und die zunehmende Straffung der Homeoffice-Regeln in Unternehmen sorgen für Stabilität am Markt», sagt Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz.

Nach mehreren schwierigen Jahren haben sich die Angebotsmieten für Büroflächen wieder erholt. Neu auf den Markt kommende Flächen werden weiterhin gut aufgenommen, während das ausgeschriebene Angebot deutlich zurückgegangen ist.

Nachfrage könnte um bis zu 7,9 Prozent sinken

Raiffeisen hält es für realistisch, dass die Schweizer Büroflächennachfrage innerhalb der kommenden fünf Jahre um 1,6 bis 7,9 Prozent zurückgeht. Für Eigentümer, Investoren und Bauherren steigt damit der Druck, ihre Immobilien flexibler auszurichten.

Gefragt sind Gebäude, die sich baulich an veränderte Arbeitsformen anpassen lassen. Je nach Standort und Objekt könnten auch neue Nutzungsstrategien oder eine teilweise bis vollständige Umnutzung notwendig werden.

«Eigentümer und Bauherren sollten sich auf Anpassungen bei Gebäuden oder deren Nutzung vorbereiten, beispielsweise mit baulichen Massnahmen oder neuen Objektstrategien bis hin zur teilweisen oder gesamten Umnutzung», sagt Hasenmaile.

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Der Schweizer Büroflächenmarkt hat die Homeoffice-Welle besser verkraftet als befürchtet. Doch mit der künstlichen Intelligenz zeichnet sich bereits die nächste Herausforderung ab: Raiffeisen Schweiz hält innerhalb von fünf Jahren einen Rückgang der Büroflächennachfrage um 1,6 bis 7,9 Prozent für möglich. Auch am Eigenheim- und Anlagemarkt kündigt sich eine Abkühlung an.

Der Schweizer Büroflächenmarkt erweist sich trotz Homeoffice als bemerkenswert widerstandsfähig. Das zeigt die neue Studie «Immobilien Schweiz Q3 2026» von Raiffeisen Schweiz. Zwar überprüfen viele Unternehmen ihren Flächenbedarf und setzen weiterhin auf flexible Arbeitsmodelle. Ein anhaltendes Beschäftigungswachstum in bürointensiven Branchen, die geringe Neubautätigkeit und wieder strengere Präsenzvorgaben stabilisieren den Markt jedoch.

«Das anhaltende Beschäftigungswachstum in Sektoren mit hohem Anteil an Bürotätigkeiten, die geringe Neubautätigkeit und die zunehmende Straffung der Homeoffice-Regeln in Unternehmen sorgen für Stabilität am Markt», sagt Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz.

Nach mehreren schwierigen Jahren haben sich die Angebotsmieten für Büroflächen wieder erholt. Neu auf den Markt kommende Flächen werden weiterhin gut aufgenommen, während das ausgeschriebene Angebot deutlich zurückgegangen ist.

Nachfrage könnte um bis zu 7,9 Prozent sinken

Raiffeisen hält es für realistisch, dass die Schweizer Büroflächennachfrage innerhalb der kommenden fünf Jahre um 1,6 bis 7,9 Prozent zurückgeht. Für Eigentümer, Investoren und Bauherren steigt damit der Druck, ihre Immobilien flexibler auszurichten.

Gefragt sind Gebäude, die sich baulich an veränderte Arbeitsformen anpassen lassen. Je nach Standort und Objekt könnten auch neue Nutzungsstrategien oder eine teilweise bis vollständige Umnutzung notwendig werden.

«Eigentümer und Bauherren sollten sich auf Anpassungen bei Gebäuden oder deren Nutzung vorbereiten, beispielsweise mit baulichen Massnahmen oder neuen Objektstrategien bis hin zur teilweisen oder gesamten Umnutzung», sagt Hasenmaile.

Quelle: www.leaderdigital.ch